Region: Niemcy

Einkommensteuer - Kostenloses Auskunftsrecht für Bürger über die Höhe des noch verfügbaren Freibetrages

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
45 45 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

45 45 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

29.08.2017, 16:20

Pet 2-18-08-6110-025251

Einkommensteuer


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dem Bürger ein Auskunftsrecht gegenüber der
Finanzverwaltung einzuräumen, welches ihn in die Lage versetzt, seine gegegenüber
den Kreditinstituen erteilten Freistellungsaufträge nachzuvollziehen.
Zur Begründung wird ausgeführt, ein Bürger besitze im Regelfall mehrere
Verbindungen zu Kreditinstituten (z. B. über Sparbücher oder Wertpapierdepots),
über welche ihm im Jahresverlauf Kapitalerträge zuflössen. Da die Möglichkeit
bestehe, Freistellungsaufträge an mehrere Kreditinstitute zu verteilen, gehe oftmals
der Überblick verloren, ob man als Bürger insgesamt bereits die
Höchstbetragsgrenze zur Freistellung von Kapitalerträgen erreicht habe. Angesichts
dessen wird ein Auskunftsrecht gegenüber dem Finanzamt dahingehend gefordert, in
welcher Höhe man bereits Freistellungsaufträge erteilt habe und ob die
Höchstbetragsgrenze bereits erreicht sei. Diese Auskunft solle vom Finanzamt
kostenfrei erteilt werden.
Zu den Einzelheiten des Vorbringens wird auf die vom Petenten eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es gingen 63 Mitzeichnungen sowie 10 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zu der vorgetragenen Forderung fest, dass dem
Bundesministerium der Finanzen (BMF) die vom Petenten geforderten Informationen
nicht vorliegen. Meldungen über erteilte Freistellungsaufträge an Kreditinstitute im
Rahmen der Erhebung der Kapitalertragsteuer werden nicht an das BMF
weitergeleitet. Es gibt im Übrigen auch keine zentrale Stelle, welche die Höhe der
– gegenüber dem jeweiligen Kreditinstitut – erteilten Freistellungsaufträge speichert.
Eine Auskunft, in welcher Höhe ein Bürger Freistellungsaufträge an – ggf. mehrere –
Kreditinstitute erteilt hat, ist mithin nur durch eine jeweils gesonderte Anfrage bei den
jeweils betroffenen Kreditinstituten möglich.
Klarstellend stellt der Petitionsausschuss weiter fest, dass gemäß § 45 d Abs. 1
Einkommensteuergesetz (EStG) dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) jährlich
lediglich der tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsbetrag gemeldet wird.
Hierbei handelt es sich um denjenigen Betrag, den ein Steuerpflichtiger erhält, ohne
dass dieser hierfür Abgaben zu entrichten hat.
Demgemäß besitzt das BZSt keinerlei Informationen darüber, in welcher Höhe und
wo ein Steuerpflichtiger insgesamt seine Freistellungsaufträge verteilt hat. Mithin ist
für das BZSt lediglich der tatsächlich in Anspruch genommene Freistellungsbetrag
von Bedeutung. Die gespeicherten Daten werden – unter anderem – zur Auswertung
auch der Finanzverwaltung zur Verfügung gestellt. Zum Jahresende werden bei der
BZSt alle über einen Steuerpflichtigen eingehenden Datensätze abgeglichen. So
kann festgestellt werden, ob die geltenden Höchstbetragsgrenzen eingehalten
worden sind. Bei Überschreitung der Grenze erfolgt eine Kontrollmeldung an die
Finanzverwaltung des jeweiligen Bundeslandes.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

Wesprzyj teraz