Region: Germany

Einkommensteuer - Maßnahmen zum Abbau der sogenannten kalten Progression treffen

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
187 supporters 187 in Germany

Petition process is finished

187 supporters 187 in Germany

Petition process is finished

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:06

Pet 2-18-08-6110-016606

Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition
a) der Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu
überweisen,
b) den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben,
soweit der Gesichtspunkt des Abbaus der kalten Progression betroffen ist,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen. Begründung

Der Petent fordert Maßnahmen zur Abschaffung der kalten Progression.
Der Abbau der kalten Progression sollte dadurch erfolgen, dass die Steuerformel in
der Weise geändert wird, dass die dort festgelegten Eckpunkte durch Einfügen eines
an die Inflation gekoppelten Multiplikators (zu ermitteln aus den Daten des
Statistischen Bundesamtes) jährlich automatisch angepasst werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, die kalte Progression wirke dem Grundsatz der
wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen entgegen. Sie führe
vielmehr bei unveränderter Leistungsfähigkeit zu einem überproportionalen Anstieg
der Steuerbelastung. Es könne nicht hingenommen werden, dass der Staat hieraus
Vorteile ziehe.
Hinter den Tabellen für die Lohn- und Einkommensteuer seien mathematische
Formeln verborgen, die unter anderem auch konstante Zahlen für Grundfreibetrag,
für den Beginn der Progressionszonen und den Beginn der Proportionalitätszonen
enthielten. Diese Konstanten seien durch Multiplikation mit dem Inflationsfaktor
jährlich anzupassen, um dauerhaft wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und
abzuführende Steuern in Einklang zu bringen. Derartige Multiplikatoren seien in einer
ganzen Reihe von Gebieten des Wirtschaftslebens durchaus üblich.

Zu den Einzelheiten des Vorbringens des Petenten wird auf die von ihm
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
worden. Es gingen 187 Mitzeichnungen sowie 46 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass die Anwendung der
vom Petenten vorgeschlagenen Methode, einen an die Vorjahres-Inflation
gekoppelten Multiplikator in die Steuerformel einzubauen, zu einer Indexierung des
Einkommensteuertarifs und damit zu einer regelmäßigen Entlastung der
Steuerzahler führen würde, welche die Wirkung der kalten Progression auf der
Ebene des Einkommensteuertarifs abbauen würde.
Eine Indexierung des Einkommensteuertarifs ist in Deutschland durch die jeweiligen
Bundesregierungen in der Vergangenheit stets abgelehnt worden. Hierbei stand
offensichtlich die Überlegung im Vordergrund, dass die Festlegung des Steuersatzes
grundsätzlich Angelegenheit des Gesetzgebers ist. Der Ausschuss merkt jedoch
weitergehend an, dass die Indexierung des Einkommensteuertarifs in verschiedenen
Industrieländern praktiziert wird (z. B. Belgien, Großbritannien, USA, Kanada).
Soweit die Vorschläge des Petenten zur Indexierung des Einkommensteuertarifs auf
eine Milderung der Effekte der kalten Progression abzielen, ruft der
Petitionsausschuss in Erinnerung, dass die Bundesregierung im Januar 2015 ihren
ersten Bericht über die Wirkung der kalten Progression im Verlauf des
Einkommensteuertarifs beschlossen hat. Ausweislich dieses Berichts will die
Bundesregierung die finanziellen und politischen Voraussetzungen schaffen, um für
die laufende Wahlperiode Steuerpflichtige bei der kalten Progression zu entlasten.
Sie hat jedoch gleichzeitig festgestellt, dass aufgrund der gegenwärtig niedrigen
Inflationsrate und der erfolgten Anhebung von steuerlichen Freibeträgen die effektive
Wirkung der kalten Progression gegenwärtig vergleichsweise gering ist (vgl.
Bundestags-Drucksache 18/3894). Dem Bericht gemäß werden sich die
Auswirkungen der kalten Progression in den Jahren 2015 und 2016 je nach
Inflationsrate jeweils zwischen weniger als 1 Mrd. Euro und rund 3 Mrd. Euro
bewegen.

Insgesamt hält der Petitionsausschuss die Eingabe aufgrund des Dargelegten für
geeignet, in Überlegungen zur weiteren Vorgehensweise zum Abbau der kalten
Progression in Deutschland Eingang zu finden. Er empfiehlt daher, die Eingabe der
Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – als Material zu
überweisen und sie den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
geben, soweit der Gesichtspunkt des Abbaus der kalten Progression betroffen ist,
und das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.Begründung (pdf)


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