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Einkommensteuer - Minderung der Einkommensteuer für Angehörige von Freiwilligen Feuerwehren/Anerkennung und Würdigung ehrenamtlicher Einsatz- und Diensttätigkeit

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
172 Поддерживающий 172 через Германия

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  1. Начат 2017
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  5. Решение

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

29.08.2019, 04:23

Petitionsausschuss

Pet 2-18-08-6110-044398
47918 Tönisvorst
Einkommensteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

1. Die Petition der Bundesregierung - dem Bundesministerium der Finanzen - zu
überweisen, soweit es darum geht, die Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements
und des Ehrenamtes insgesamt zu fördern und zu stärken,
2. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren in
Anerkennung und Würdigung ihrer ehrenamtlichen Einsatz- und Diensttätigkeit eine
spürbare Minderung der Einkommensteuer gewährt wird.
Zur Begründung wird ausgeführt, freiwillige Feuerwehrleute leisteten unentgeltlichen
Dienst für ihre Mitbürger. Bei ihrem Einsatz bestünde immer die Gefahr, in
lebensbedrohende Extremsituationen zu kommen. Auch seien sie über den normalen
Dienst hinaus durch ihre Einsatzbereitschaft zu jeder Tages- und Nachtzeit stark physisch
und psychisch gefordert. Auf die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlichte Begründung wird darüber hinaus Bezug genommen.
Die Veröffentlichung führte zu 14 Diskussionsbeiträgen und 172 Mitzeichnungen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben zu der Eingabe
Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der Argumente der Bundesregierung wie folgt zusammenfassen:
Das ehrenamtliche Engagement von Bürgern verdient große Anerkennung; Bürgerinnen
und Bürger, die sich ehrenamtlich für andere einsetzen, schaffen ein großes soziales
Netzwerk und leisten einen wesentlichen Beitrag zu einem menschlichen, wertbewussten
Miteinander in der Gesellschaft. Ziel der Bundesregierung ist es, verlässliche steuerliche
Petitionsausschuss

Rahmenbedingungen zu schaffen, die dazu beitragen, die Leistungsbereitschaft der
Bürgerinnen und Bürger zu stärken und gleichzeitig die Finanzierung der Ausgaben des
Gemeinwesens sicherzustellen.
Erhalten ehrenamtlich Engagierte für ihre Tätigkeit Einnahmen, so sieht das
Einkommensteuerrecht in den §§ 3 Nr. 26 ff. Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einer
bestimmten Höhe eine steuerliche Freistellung vor (sog. Übungsleiterfreibetrag bzw.
Ehrenamtspauschale). Mit dem Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes vom 21. März 2013
hat der Gesetzgeber den Übungsleiterfreibetrag von 2.100 Euro auf 2.400 Euro sowie die
Ehrenamtspauschale von 500 Euro auf 720 Euro angehoben.
Bei der parlamentarischen Beratung wurde auch über eine allgemeine Steuerermäßigung
für ehrenamtlich Tätige diskutiert. Das Bundesland Bayern hatte diesen Vorschlag im
Vorfeld der Beratungen im Bundesrat eingebracht. Das Modell sah vor, eine
Steuerermäßigung bei unentgeltlicher ehrenamtlicher Tätigkeit in Höhe von 360 Euro
einzuführen. Voraussetzung für die Inanspruchnahme sollte eine monatliche Tätigkeit
von mindestens 20 Zeitstunden sein.
Der Vorschlag ist letztlich parlamentarisch nicht aufgegriffen worden. Hintergrund dieser
Entscheidung war, dass eine solche Steuerermäßigung neben Steuermindereinnahmen
auch einen hohen administrativen Aufwand in den Steuerverwaltungen der Länder
erzeugen würde. Die Schwierigkeit besteht darin, genau denjenigen die Steuerermäßigung
zukommen zu lassen, die sich tatsächlich auch unentgeltlich ehrenamtlich engagieren.
Der Gefahr missbräuchlicher Inanspruchnahme müsste mit intensiven Prüfungen – auch
bei der weit überwiegenden Anzahl der Redlichen – entgegengewirkt werden.
Dessen ungeachtet hält es der Petitionsausschuss für angezeigt, eine solche Option noch
einmal einer Prüfung zu unterziehen. Zwar mag ein zusätzlicher administrativer
Aufwand entstehen, andererseits leisten die Angehörigen von Freiwilligen Feuerwehren,
aber auch von anderen Organisationen, wie z. B. dem Technischen Hilfswerk, eine
wichtige ehrenamtliche Arbeit, die für das Funktionieren der Gemeinschaft unerlässlich
ist, zu der die Bürgerinnen und Bürger motiviert werden sollten und die letztlich auch
aus Gerechtigkeitsaspekten angezeigt ist.
Angesichts des Dargelegten empfiehlt der Petitionsausschuss, die Petition der
Bundesregierung – dem Bundesministerium der Finanzen – zu überweisen, soweit es
Petitionsausschuss

darum geht, die Kultur des zivilgesellschaftlichen Engagements und des Ehrenamtes
insgesamt zu fördern und zu stärken, und das Petitionsverfahren im Übrigen
abzuschließen.
Der abweichende Antrag der Fraktion der AfD, die Petition der Bundesregierung – dem
Bundesministerium der Finanzen – als Material zu überweisen und den Fraktionen des
Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

Begründung (PDF)


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