Regiji: Nemčija

Einkommensteuer - Schrittweise Senkung sowie spätere Abschaffung der Einkommensteuer

Pobudnik ni javen
Peticija je naslovljena na
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
101 Podpora 101 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

101 Podpora 101 v Nemčija

Peticija je bila zavrnjena

  1. Začelo 2018
  2. Zbiranje končano
  3. Oddano
  4. Dialog
  5. Dokončano

To je spletna peticija des Deutschen Bundestags .

19. 07. 2019 04:32

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-6110-014099
88138 Sigmarszell
Einkommensteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Einkommensteuer schrittweise gesenkt und
schließlich ganz abgeschafft wird.
Zur Begründung wird vorgetragen, die Kernaufgaben des Staates wie die innere und
äußere Sicherheit, Bildung und Infrastruktur könnten mit einer Umsatzsteuer von 15%
abgedeckt werden. Ein Umbau zu einem derart freiheitlichen System würde dazu führen,
dass eine breite Bevölkerungsschicht wieder in den Genuss einer privaten
Vermögensbildung käme und somit mehr Verhandlungsmacht auf dem Arbeitsmarkt
hätte. Zudem würde die deutsche Volkswirtschaft im internationalen Wettbewerb
gestärkt und ein derzeit bereits signifikanter "brain drain" wirksam verhindert werden.
Die arbeitenden Bürger würden das Wohlstandsniveau der Schweiz erreichen, mit dem
zusätzlich vorhandenen Einkommen entweder investieren oder konsumieren und damit
für diejenigen Menschen Arbeit generieren, die im jetzigen System noch auf Kosten der
anderen lebten und arbeiteten.
Auf den weiteren Begründungsinhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 79 Diskussionsbeiträge und 102
Unterstützungen/Mitzeichnungen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der Eingabe
Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Petitionsausschuss

Grundsätzlich gilt, dass ein effektives Steuersystem für ein funktionierendes Staatswesen
zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgaben unerlässlich ist. Des Weiteren ist die
Sicherung tragfähiger öffentlicher Finanzen eine grundlegende Zielsetzung der
Finanzpolitik der Bundesregierung. Deutschland verfügt in diesem Sinne über ein
wettbewerbsfähiges, leistungsgerechtes und faires Steuersystem. Die Steuerpolitik der
Bundesregierung hat dabei zum Ziel, verlässliche steuerliche Rahmenbedingungen zu
sichern, die dazu beitragen, die Finanzierung der Ausgaben unseres Gemeinwesens zu
gewährleisten, die Leistungsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger zu stärken und die
Wirtschaft bei der Bewältigung der aktuellen und kommenden Herausforderungen zu
unterstützen.
Der vorgeschlagene Umbau des heutigen Steuersystems dahingehend, dass die
bestehende Einkommensteuer abgeschafft und als einzige staatliche Finanzierungsquelle
aus Steuern nur die Umsatzsteuer mit einem Satz in Höhe von 15% bestehen bliebe, wäre
nicht mit den Ausgaben vereinbar. Es ist nicht zu erkennen, wie nach einer derartigen
Steuerreform das fiskalische bzw. staatspolitische Ziel einer ausreichenden Bereitstellung
von Finanzmitteln zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben erreicht werden kann. Zudem
beruht das Einkommensteuerrecht in Deutschland auf dem Grundsatz der Besteuerung
nach der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit. Dieser besagt, dass eine
Besteuerung entsprechend der individuellen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu
erfolgen hat. Das Einkommensteuerrecht trägt dem durch die Freistellung des
Existenzminimums (Grundfreibetrag) und durch die sonstige Tarifgestaltung Rechnung.
Menschen mit geringem Einkommen werden somit dementsprechend geringer steuerlich
belastet als Menschen mit hohem Einkommen. Dies sichert eine gerechte
Steuerlastverteilung. Die Forderung des Petenten greift daher zu kurz, da der Gesetzgeber
verfassungsrechtlich verpflichtet ist, die Steuerlasten gerecht zu verteilen. Grundsätzlich
ist das Einkommen der geeignete Indikator für die Leistungsfähigkeit. Der Vorschlag des
Petenten hingegen stellt für die Besteuerung allein auf den Konsum ab. Die tatsächliche
Leistungsfähigkeit eines Steuerpflichtigen wäre durch die vorgeschlagene Steuer
dementsprechend nicht hinreichend berücksichtigt. Unberücksichtigt bleibt beim
Vorschlag zudem, dass die Konsumquote bei niedrigeren Einkommen tendenziell höher
ist als bei hohen Einkommen. Dies würde bei einer reinen Konsumsteuer dazu führen,
Petitionsausschuss

dass Ärmere relativ höhere Steuern als reichere Bürgerinnen und Bürger zahlen würden.
Ein so aufgebautes Steuersystem wäre stark regressiv und würde die Ungleichheiten in
der Gesellschaft mit Blick auf Vermögen und Einkommen ausweiten. Zudem würde die
Reduktion der Steuerarten die Resilienz bzw. Krisenanfälligkeit der Steuereinnahmen
erhöhen und somit den Fiskalzweck der Steuereinnahmen beeinträchtigen.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht
in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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