Reģions: Vācija

Einkommensteuer - Senkung der Einkommensteuer für Pflegekräfte in bspw. Altersheimen, Krankenhäusern

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
291 atbalstītājs 291 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

291 atbalstītājs 291 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2018
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

20.07.2019 04:31

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-6110-012615
61184 Karben
Einkommensteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Der Petent begehrt die Absenkung des Einkommensteuersatzes für Pflegekräfte als
gesellschaftliche Anerkennung.
Zur Begründung wird ausgeführt, Pflegekräfte seien in der alternden Gesellschaft
Menschen, die dringend benötigt würden. Die vorgeschlagene Steuersenkung würde zwar
keine Problemlösung für den Nachwuchsmangel bedeuten, aber es sei immerhin eine
Anerkennung für die Pflegerinnen und Pfleger, die heute ihre Zeit für Pflegebedürftige
opferten.
Auf den weiteren Inhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlichten Petition wird Bezug genommen.
Es gab 28 Diskussionsbeiträge und 292 Unterstützungen/Mitzeichnungen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zur der Eingabe
Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Der Einkommensteuer liegt das aus dem Gleichheitssatz des Grundgesetzes entwickelte
Prinzip der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zugrunde.
Maßgebend für die Steuerbelastung des Einzelnen ist damit die Höhe seines Einkommens.
Das Einkommensteuerrecht unterscheidet nicht danach, ob eine Tätigkeit sozialpolitisch
erwünscht oder besonders nützlich für die Allgemeinheit ist. Es wäre deshalb nicht zu
rechtfertigen, dass nur Pflegekräfte begünstigt würden, Feuerwehrleute oder Ärzte aber
zum Beispiel nicht. Zwar ist es ohne Zweifel sehr anerkennenswert, wenn Bürgerinnen
Petitionsausschuss

und Bürger als Pflegekräfte tätig sind. Jedoch ist der Umstand, dass es sich um eine
Tätigkeit mit hohem sozialem Engagement handelt, nicht geeignet eine Senkung des
Steuersatzes zu rechtfertigen.
Die vom Petenten zurecht geforderte bessere Bezahlung der Pflegekräfte haben die
betreffenden Tarifpartner auszuhandeln. Um diese Möglichkeit zu verbessern,
unternimmt die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen, die Leistungsfähigkeit der
Pflegeversicherung, die Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte und letztlich auch deren
Entlohnung durch höhere Personalbudgets zu verbessern.
Angesichts des Dargelegten kann ein weiteres Tätigwerden nicht in Aussicht gestellt
werden. Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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