Région: Allemagne

Einkommensteuer - Staffelung und Erhöhung der Pendlerpauschale

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Deutschen Bundestag
281 Soutien 281 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

281 Soutien 281 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2012
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

29/08/2017 à 16:53

Pet 2-17-08-6110-036471Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass die Pendlerpauschale in drei Stufen gesplittet und
die steuerlich abziehbaren Beiträge erhöht werden.
Nach dem Vorschlag des Petenten könnten bis zu einer einfachen Entfernung von
30 Kilometern 30 Cent pro Kilometer berücksichtigungsfähig sein, bis zu einer
Entfernung von 55 Kilometern 45 Cent und ab dem 56. Entfernungskilometer
55 Cent. Hierdurch soll eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger erreicht werden.
Angesichts steigender Kosten für Kraftstoffe jeglicher Art sei es kontinuierlich teurer
geworden, vom Wohnort zum Arbeitsplatz zu pendeln. Außerdem würden durch die
vorgeschlagene stufenweise Regelung Anreize geschaffen, auch Arbeitsplätze an
weiter entfernten Orten anzunehmen.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 281 Mitzeichnungen sowie
143 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
u. a. unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:
Die Entfernungspauschale ist bei Fahrten zwischen der Wohnung und der
regelmäßigen Arbeitsstätte im Rahmen der Werbungskosten zu berücksichtigen. Der

Petitionsausschuss ruft in Erinnerung, dass die Entfernungspauschale keine
Kostenpauschale im eigentlichen Sinn darstellt und jedem Arbeitnehmer, losgelöst
von den ihm tatsächlich entstehenden Fahrtkosten sowie unabhängig vom gewählten
Transport- bzw. Verkehrsmittel, gewährt wird. Ein direkter Zusammenhang zwischen
der Entfernung zum Arbeitsort sowie der allgemeinen Entwicklung der
Kraftstoffpreise und der Höhe der Entfernungspauschale besteht damit nicht.
Die dem Steuerpflichtigen entstehenden Aufwendungen für die Fahrten von der
Wohnung zu einer regelmäßigen Arbeitsstätte stellen grundsätzlich Aufwendungen
im "Schnittbereich" zwischen beruflicher und privater Sphäre dar. Sie sind somit
unter dem Gesichtspunkt der stets auch vorhandenen privaten Mitveranlassung, wie
z. B. durch Entscheidung der Wohnortnahme, zu betrachten. Der Gesetzgeber hat
bei solchen gemischt verursachten Aufwendungen nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) eine erweiterte Typisierungsbefugnis und darf
den Abzug auch einschränken.
Der Petitionsausschuss macht weiterhin darauf aufmerksam, dass durch die
Tatsache, dass die Entfernungspauschale nicht von der Benutzung eines Pkw oder
den tatsächlichen Anfall von Kosten abhängig ist, zudem ein Anreiz gegeben werden
soll, die kostengünstigste und ggf. auch ökologisch wirksamste Alternative zu
wählen. Somit werden etwa die aus dem Gesichtspunkt des Umweltschutzes
wünschenswerte Bildung von Fahrgemeinschaften, die Nutzung von Fahrzeugen mit
niedrigem Verbrauch und der öffentliche Personenverkehr unterstützt. Das
vorgetragene Petitum, insbesondere lange Arbeitswege bei Benutzung eines Pkw
stärker steuerlich zu fördern, würde insoweit der Zielrichtung der gesetzlichen
Entfernungspauschale widersprechen.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss mithin nicht in Aussicht
stellen, im Sinne des vorgetragenen Anliegens tätig zu werden. Er empfiehlt daher,
das Petitionsverfahren abzuschließen.

Begründung (PDF)


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