Region: Niemcy

Einkommensteuer - Steuerbefreiung von Mietwohnungen bei Vermietung an Flüchtlinge

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
60 60 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

60 60 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2015
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

23.07.2016, 04:23

Pet 2-18-08-6110-016629Einkommensteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 07.07.2016 abschließend beraten und

beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung

Mit der Petition soll eine Steuerbefreiung von Mieten erreicht werden, wenn die

Wohnungen an Flüchtlinge vermietet werden.

Zur Begründung wird ausgeführt, eine Vielzahl von Gemeinden habe Probleme,

geeignete Unterbringungsmöglichkeiten für Flüchtlinge bereitzustellen. Gleichzeitig sei

feststellbar, dass in vielen Kommunen trotz bestehender Wohnungsnot ein nicht zu

vernachlässigender Wohnungsleerstand herrsche. Wenn man mithin bei Vermietung

an Flüchtlinge die entsprechenden Mieteinnahmen nicht der Einkommensteuer

unterwerfe, werde gleichzeitig ein Anreiz geschaffen, dass von privater Seite

zusätzlicher geeigneter Wohnraum verfügbar gemacht werde. Eine Unterbringung in

Wohnungen schaffe zudem bessere Voraussetzungen für eine Integration der

Flüchtlinge als etwa bei der Errichtung von Containerdörfern.

Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Die Eingabe ist auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

worden. Es gingen 60 Mitzeichnungen und 55 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie

folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass gemäß § 2 Abs. 1

Satz 1 Nr. 6 Einkommensteuergesetz (EStG) Einkünfte aus Vermietung und

Verpachtung von Wohnraum der Einkommensbesteuerung unterliegen. Die Einkünfte



aus der Wohnraumvermietung ermitteln sich aus dem Überschuss der Einnahmen

über die Werbungskosten unter Berücksichtigung des Prinzips der Besteuerung nach

der Leistungsfähigkeit.

Sofern in Deutschland Wohnungsleerstand herrscht, sind die hierfür relevanten

Ursachen vielfältig. Mögliche Gründe können etwa avisierte Selbstnutzung,

angestrebter Verkauf, ungünstige Lage, Renovierungsrückstand oder die Angst vor

Mietnomaden sein. Andererseits herrscht vor allem in Ballungsgebieten vielfach

Wohnungsnot, die sich insbesondere für Studenten, sozial benachteiligte Personen

oder auch Einwanderer nachteilig auswirkt.

Der Petitionsausschuss folgt dem Petenten in dem Bestreben, bestmöglich geeigneten

Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen zu requirieren. Um dies zu erreichen,

sind bereits verschiedene Ansatzpunkte diskutiert und auch umgesetzt worden. Der

vom Petenten geforderten steuerlichen Lösung einer Steuerbefreiung von Mieten,

wenn die Wohnungen an Flüchtlinge vermietet werden, kann der Ausschuss jedoch

nicht folgen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem

Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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