Region: Tyskland

Einkommensteuer - Steuerfreibetrag für private Altersvorsorge

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
161 Støttende 161 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

161 Støttende 161 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2013
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.13

Pet 2-17-08-6110-054278Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent möchte erreichen, dass den Steuerpflichtigen ein Steuerfreibetrag für die
Altersvorsorge eingeräumt wird, wobei jegliche Vorsorgeanlagen als
Altersvorsorgeprodukte anerkannt werden sollen.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, derzeit würden teilweise
umstrittene Altersvorsorgeprodukte im Rahmen der steuerlichen Förderung
bevorzugt. Mit der von ihm vorgeschlagenen Flexibilität könne die Neutralität des
Gesetzgebers gewahrt werden. Der Steuerfreibetrag könne nach freiem Belieben auf
jegliche private Beiträge für Vorsorgeleistungen wie auf Zinserträge aus
Kapitalanlagen angewendet werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbingen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages veröffentlicht. Sie wurde von 161 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem
gingen 23 Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss vermag das Anliegen des Petenten nicht zu unterstützen.
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass das
Alterssicherungssystem in Deutschland aus verschiedenen Säulen besteht. Hierzu

gehören die Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus der
betrieblichen Altersversorgung und aus der privaten Altersvorsorge. Leistet der
Steuerpflichtige entsprechende Altersvorsorgeaufwendungen, mindern diese als
Sonderausgaben innerhalb gesetzlicher Vorgaben den Gesamtbetrag der Einkünfte
und führen zu einer Verringerung der Steuerlast.
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die steuerlich geförderte
Altersvorsorge dadurch gekennzeichnet ist, dass das biometrische Risiko
"Langlebigkeit" abgesichert wird und deshalb lebenslange Leistungen gezahlt
werden. Nach Überzeugung des Ausschusses läuft der Vorschlag des Petenten auf
eine mehr oder weniger ungezielte Sparförderung hinaus und konterkariert damit die
Zielsetzung der staatlich geförderten Altersvorsorge. So sollen nach dem Vorschlag
nicht mehr nur Altersvorsorgeprodukte steuerlich begünstigt werden, die eine
lebenslange Absicherung im Alter gewähren, sondern jegliche Art der
Vermögensbildung begünstigt sein. Das Vermögen kann dann auch für andere Ziele
als für die Altersvorsorge eingesetzt werden. Darüber hinaus fehlt ein Konzept, wie
die Steuerfreiheit gegenfinanziert werden soll, da die staatlichen Aufwendungen bei
der Umsetzung des Vorschlags des Petenten die Ausgaben für die jetzige
Altersvorsorgeförderung bei weitem übersteigen werden. Auch dürfte die
Überprüfung des flexibel eingesetzten Freibetrags nach dem Dafürhalten des
Ausschusses sehr bürokratieaufwendig sein, da nicht erkennbar wird, wie der
gesetzliche Höchstbetrag überwacht werden soll bzw. wie die entsprechenden
Nachweise vom Steuerpflichtigen erbracht werden sollen. Insgesamt erscheint das
Verfahren zur Durchführung des vorgeschlagenen „individuellen Geldanlagekontos“
aufwendig und kostenintensiv.
Der Petitionsausschuss unterstreicht, dass der Staat derzeit zahlreiche
Anlageformen steuerlich fördert. Es ist erkennbar, dass die Bürger und Bürgerinnen
bereits jetzt aus einer Vielfalt von Angeboten das für sie passende
Altersvorsorgeprodukt wählen können. Neben der Basisversorgung im Alter ist hier
die Riester-Förderung und die betriebliche Altersversorgung zu nennen.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
parlamentarisches Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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