Reģions: Vācija

Einkommensteuer - Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerfreistellung von Kapitalerträgen

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
154 Atbalstošs 154 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

154 Atbalstošs 154 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2013
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16:15

Pet 2-17-08-6110-048689Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Der Petent regt eine Vereinfachung des Verfahrens zur Steuerfreistellung von
Kapitalerträgen an.
Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, das derzeitige Verfahren zur
Steuerfreistellung von Kapitalerträgen über Freistellungsaufträge sei unkomfortabel.
Der Bankkunde könne nicht immer schon im Voraus abschätzen, wie viel Zinsen bei
verschiedenen Verträgen anfielen. Anstelle des Freistellungsauftrages könnte der
Steuerpflichtige die Identifikationsnummer mitteilen. Vom Finanzamt könnte dann der
Freibetrag genehmigt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbingen wird auf die vom Petenten
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen
Bundestages veröffentlicht. Sie wurde von 154 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem
gingen vier Diskussionsbeiträge ein.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst grundlegend fest, dass in der
Finanzverwaltung die Einrichtung einer Sparer-Pauschbetrag-Datenbank bereits mit
den obersten Finanzbehörden der Länder diskutiert wurde. Derzeit wird die
Umsetzung eines solchen Projekts allerdings nicht weiter verfolgt.

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass die zentrale Verwaltung der Sparer-
Pauschbeträge mit sehr hohen Kosten verbunden wäre. Die Kreditinstitute in
Deutschland führen aktuell mehr als 500 Millionen Konten und wickeln mehrere
Milliarden relevante Transaktionen pro Jahr ab. Die zentrale Verwaltung der Sparer-
Pauschbeträge setzt voraus, dass jeder Zufluss von Kapitalerträgen an eine
unbeschränkt einkommensteuerpflichtige natürliche Person oder an Ehegatten (also
an jeden Kunden, den der Sparer-Pauschbetrag zusteht) über eine zentrale Stelle
abgewickelt wird, damit die Inanspruchnahme des Sparer-Pauschbetrages abgefragt
werden kann. Das Ergebnis müsste dann an die kontoführende Stelle zurück
gemeldet werden, damit die Abrechnung entsprechend den steuerlichen Vorschriften
erfolgen kann. Die Rückmeldung an die kontoführende Stelle müsste im
Mikrosekundenbereich erfolgen, damit die Verarbeitung der Transaktionen bei den
Instituten bzw. deren Rechenzentren nicht blockiert wird. Zusätzlich ist zu
berücksichtigen, dass ein bei einem Institut bereits ausgenutzter Sparer-
Pauschbetrag bei einer späteren Verlustverrechnung wieder aufleben kann. Auch
diese Fälle müssten dem zentralen Rechner gemeldet und dort verarbeitet werden.
In Anbetracht des beschriebenen sehr aufwändigen Verfahrens wird die Einführung
einer zentralen Freistellungsdatenbank derzeit nicht verfolgt. Kapitalanleger werden
in der Steuerbescheinigung über die Höhe des in Anspruch genommenen
Freibetrages informiert. Auf diesem Weg kann das tatsächliche Freistellungsvolumen
einfach ermittelt werden und im Rahmen einer Veranlagung, soweit diese erforderlich
ist, Berücksichtigung finden.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein
Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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