Terület: Németország

Einkommensteuer - Versteuerung des geldwerten Vorteils während des Reservistendienstes

A petíció benyújtója nem nyilvános
A petíció címzettje
Deutschen Bundestag
357 Támogató 357 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

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A beadványt elutasították.

  1. Indított 2012
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2017. 08. 29. 16:55

Pet 2-17-08-6110-039849Einkommensteuer
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass Unterkunft, Verpflegung und
Reisekostenzuschüsse für Reservisten der Bundeswehr während eines
Reservistendienstes nicht als geldwerte Vorteile besteuert werden.
Zur Begründung wird ausgeführt, die Regelung zum geldwerten Vorteil betreffe
Leistungen und Mehrwert für einen Steuerpflichtigen, bei dem dieser offensichtlich
einen Vorteil bei der Nutzung besitze. Bestes und häufigstes Beispiel hierfür sei die
private Nutzung eines dienstlichen Kraftfahrzeugs. Der Betroffene erspare sich
Privatkosten und erhalte auf diese Art und Weise einen Mehrwert. Dieser Mehrwert
werde dementsprechend steuerlich belastet.
Im Fall der Nutzung der Unterkunft in der Kaserne und der Truppenküche könne man
im Gegensatz hierzu nicht von einem ersichtlichen Mehrwert sprechen. Zum einen
handele es sich hier nicht um Leistungen, die das Niveau einer zivilen Verköstigung
und Übernachtungsgelegenheit hätten, vielmehr liefen bei jedem Reservisten die
Kosten für die Privatwohnung weiter. Da außerdem keine Wehrsoldentschädigung in
angemessener Höhe gegeben sei, lägen keine Argumente dafür vor, dass diese
vorgesehene Steuer entrichtet werden müsse.
Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht. Es
gingen 365 Mitzeichnungen sowie 51 Diskussionsbeiträge ein.
Zu dieser Eingabe liegen zwei Mehrfachpetitionen vor, die wegen des
Sachzusammenhangs in die Beratung mit einbezogen werden.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass ursprünglich im Rahmen des
Jahressteuergesetzes 2013 Änderungen bei der Besteuerung von freiwillig
Wehrdienstleistenden und Reservisten vorgesehen waren. Er weist darauf hin, dass
es im Hinblick auf die Besteuerung von Geld- und Sachzuwendungen an Reservisten
in der Öffentlichkeit Diskussionen gegeben hat. Auf Grundlage dieser Diskussionen
wurde deutlich, dass teilweise übersehen worden war, dass auch weiterhin die zur
Verfügungstellung von Unterkunft und Verpflegung sowie der Fahrkostenersatz für
die Reservisten bereits nach geltendem Recht steuerfrei gewährt werden können.
Weiterhin wurde festgestellt, dass die Reservisten an ihrem Dienstort in der Regel
keine regelmäßige Arbeitsstätte begründen.
Der Petitionsausschuss hat im Zuge der Prüfung der Eingabe gemäß § 109 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) den für das
Jahressteuergesetz 2013 (Bundestags-Drucksache 17/10000) federführenden
Finanzausschuss des Deutschen Bundestages um Stellungnahme gebeten. Der
Finanzausschuss hat die Eingabe in seine Beratungen zum Jahressteuergesetz
2013 einbezogen. Vor dem Hintergrund der mit der Unterbrechung des normalen
Berufslebens für die betroffenen Reservisten verbundenen besonderen Belastungen
werden die Bezüge der Reservisten aufgrund eines von den Koalitionsfraktionen
vorgelegten Änderungsantrags vollständig von der Besteuerung ausgenommen.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass die nunmehr vorgenommenen Änderungen
im Jahressteuergesetz 2013 dem Petitum Rechnung tragen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem vorgetragenen Anliegen entsprochen
worden ist.

Begründung (PDF)


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