Einrichtung einer Meldestelle für Ambrosia artemisiifolia

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Rheinland-Pfälzischen Landtages
498 Unterstützende 498 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

498 Unterstützende 498 in Rheinland-Pfalz

Die Petition wurde abgeschlossen

  1. Gestartet 2013
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Rheinland-Pfälzischen Landtages.

Weiterleitung

12.11.2018, 11:11

…Sie übersandten eine Legislativeingabe, mit der Sie die Schaffung einer gesetzlichen Re-
gelung zur Einrichtung einer zentralen Meldestelle für „Ambrosia artermisiifolia“ begehren. Im
Einzelnen wünschen Sie die Einrichtung einer Meldestelle für die Beifuß-Ambrosie zur Ver-
hinderung ihrer weiteren Verbreitung und zur Bekämpfung bestehender Vorkommen.

Bei Ihrer Legislativeingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition. Die Mitzeichnungsfrist, in
der 498 weitere Personen mitzeichneten, endete am 24. Dezember 2013.

Der Petitionsausschuss hat in seiner 23. Sitzung am 28. Januar 2014 über die Legislativein-
gabe beraten und den Beschluss gefasst, dem Anliegen nicht abzuhelfen.

Damit der Petitionsausschuss alle Gründe, die für oder gegen eine Änderung der bestehenden
Gesetzeslage sprechen, berücksichtigen kann, wurde das fachlich zuständige Ministerium für
Umwelt Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten im Vorfeld zunächst um eine Stel-
lungnahme zu Ihrem Anliegen gebeten.

Das Ministerium hat mit Schreiben vom 20. Dezember 2013 folgende Stellungnahme abge-
geben:

„Mit Schreiben vom 26.11.2013 hatten Sie um eine Stellungnahme zur oben genannten Peti-
tion gebeten, wobei in erster Linie dargestellt werden sollte, welche allgemein-fachlichen
Gesichtspunkte für oder gegen eine Änderung der Rechtslage sprechen.

Lassen Sie mich bitte vorwegschicken, dass das MULEWF in der Angelegenheit bereits tätig ge-
worden ist. Am 8.1.2014 findet auf Einladung unseres Hauses eine interministerielle Besprechung
(1SIM, MWKEL, MSAGD, und MULEWF) statt, bei der die koordinierte Erfassung, Bekämpfung
und Information zu Ambrosia artemsiifolia in Rheinland-Pfalz diskutiert und die bisherigen Aktivitä-
ten gebündelt werden sollen.

Ambrosia artemisiifolia ist eine aus Amerika nach Europa ein geschleppte Pflanzenart, die sich in
einigen EU-Mitgliedsstaaten bereits fest etabliert hat und sich weiter ausbreitet. In Deutschland
treten etablierte Populationen in Bayern, Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg auf. Die
bisher noch wenigen größeren Ambrosia-Bestände in Rheinland-Pfalz konzentrieren sich auf die
Vorder- und Südpfalz. Die Standorte sind meist Ränder von Straßen und anderen Verkehrswe-
gen, Wildäsungsflächen im Wald, Feldränder oder Ruderalflächen. Vereinzelt ist die Art auch in
den übrigen Landesteilen zu finden, wobei es sich meist um Einzelpflanzen oder aus wenigen
Pflanzen bestehende Gruppen handelt
Ambrosia artemisiifolia stellt in erster Linie ein gesundheitlich es Problem dar (Allergie- bzw.
Asthmaauslösung). Hieraus können auch Probleme für den Tourismus, besonders in ländli-
chen Räumen, erwachsen. Aus Sicht der Land- und Forstwirtschaft bzw. des Naturschutzes
ist die Art als unproblematisch anzusehen.

Spezialrechtliche Regelungen zur Erfassung und Bekämpfung von Ambrosia artemisiifolia
existieren nicht. Aus Sicht des land- und forstwirtschaftlichen bzw. des naturschützerischen
Fachrechts lassen sich Erfassung und Bekämpfung zum Zwecke des Pflanzenschutzes oder
Biotopschutzes nicht herleiten, da hier keine Bedrohungslage besteht. Auch das Gesund-
heitsrecht und das Verkehrsrecht bieten keine Grundlage hierfür.

Die in der Petition geforderte Einrichtung einer zentralen Meldestelle für Ambrosia artemisii-
folia bedarf keiner Gesetzesgrundlage. Sie könnte, wie in anderen Bundesländern bzw. in
Österreich auf freiwilliger Basis eingerichtet werden. Dies ist auch beabsichtigt“

Der Petitionsausschuss hat sich diesen Gründen angeschlossen und Ihre Legislativeingabe
nicht einvernehmlich abgeschlossen, da Ihrem Petitum nicht durch die Schaffung einer ge-
setzlichen Grundlage Rechnung getragen werden kann. Da es keiner gesetzlichen Grundla-
ge bedarf, hat der Petitionsausschuss beschlossen, Ihr Anliegen als Einzeleingabe an den
Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz weiterzuleiten, da dieser für die weitere Be-
arbeitung ihrer Angelegenheit nunmehr zuständig ist. Sie werden von dort weitere Nachricht
erhalten.

Dieser Bescheid wird gemäß Nummer 12 der Verfahrensgrundsätze für die Behandlung von
öffentlichen Petitionen im Internet veröffentlicht.

Begründung (PDF)


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