Einrichtungen der Bundeswehr - Einrichtung eigener Kindertagesstätten in allen Bundeswehrstandorten

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
39 Ondersteunend 39 in Duitsland

De petitie is deels geaccepteerd

39 Ondersteunend 39 in Duitsland

De petitie is deels geaccepteerd

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Deelsucces

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

28-11-2019 03:25

Petitionsausschuss

Pet 4-19-14-561-004221
39291 Möckern
Einrichtungen der Bundeswehr

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.11.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.

Begründung

Mit der Petition wird die Einrichtung eigener Kindertagesstätten an allen Standorten der
Bundeswehr gefordert.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 39 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Soldaten durch
Auslandseinsätze, Übungen und Sonderdienste einen erhöhten Bedarf an
Kindesbe-treuung mit flexiblen Betreuungszeiten hätten. Das Angebot von
Kindertagesstätten in kommunaler und freier Trägerschaft sei hier nicht ausreichend.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass grundsätzlich die Länder, Städte und
Gemeinden für die Sicherstellung der Kinderbetreuung unter Beachtung der gesetzlichen
Vorgaben des Bundes und des jeweiligen Bundeslandes verantwortlich sind. Unabhängig
davon, setzt sich der Arbeitgeber Bundeswehr aber seit Jahren für die Entwicklung,
Förderung und Etablierung von Maßnahmen und Initiativen für eine bedarfsorientierte
und wirksame Betreuung und Fürsorge seiner zivilen und militärischen Beschäftigten
samt ihrer Familien ein. Er unterstützt die Bundeswehrangehörigen dabei zunächst durch
Petitionsausschuss

die Bereitstellung von Informationen zur Kinderbe-treuung, zum Beispiel im
Kinderbetreuungsportal der Bundeswehr, über das sich Eltern über
Kinderbetreuungsmöglichkeiten in ihrer Nähe informieren können. Bei entsprechendem
Bedarf erwirbt die Bundeswehr zudem Belegrechte in bestehenden
Kinderbetreuungseinrichtungen oder richtet Tages- bzw. Großtagespflegen ein. Im
Ausnahmefall richtet die Bundeswehr bei besonders hohem ungedecktem Bedarf auch
Kindertagesstätten entsprechend der Zentralen Dienstvorschrift „Kinderbetreuung“ ein
und unterstützt die Bundeswehrangehörigen in Einzelfällen vor Ort durch den
Sozialdienst bei der Suche nach Kinderbetreuungsplätzen.
Mit Stand vom 15. Juli 2019 war es der Bundeswehr möglich, 437 Betreuungsplätze in
bundeswehrnahen Kinderbetreuungseinrichtungen und Kindertages- bzw.
Großtagespflegen anzubieten. Hinzu kommen weitere 523 Belegrechte für
Bundeswehrangehörige in Kinderbetreuungseinrichtungen kommunaler und freier
Trägerschaft. Da Kinderbetreuung ein fortlaufender Prozess ist, ändern sich die Bedarfe
an den Standorten stetig. Die Platzzahlen werden dementsprechend angepasst.
Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf zu erkennen. Der Ausschuss empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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