Region: Tyskland

Einrichtungen der Bundeswehr - Vereinbarkeit von Familie und Beruf bei der Bundeswehrstrukturreform

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
585 Stödjande 585 i Tyskland

Petitionen har nekats

585 Stödjande 585 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2012
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2017-08-29 16:53

Pet 1-17-14-561-036328Einrichtungen der Bundeswehr
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petentin fordert den dauerhaften Verbleib einer Personalkomponente beim
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr.
Zur Begründung trägt die Petentin im Wesentlichen vor, dass für die vier
aufzulösenden Wehrbereichsverwaltungen der Bundeswehr jeweils ein Servicecenter
für die Personalbearbeitung eingerichtet werden solle. Für das neu aufzustellende
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr
(BAAINBw) mit einer Personalstärke von ca. 4.500 Dienstposten am Dienstort
Koblenz sei trotz vergleichbarer Bedingungen kein Servicecenter vorgesehen. Die
Petentin gibt an, dass bei einer Informationsveranstaltung des Bundesministeriums
der Verteidigung (BMVg) am 16. März 2012 dargestellt wurde, dass die Möglichkeit
verworfen wurde, am Dienstort Koblenz ein Servicecenter einzurichten. Ein
nochmaliger Überlegungsprozess sei ausgeschlossen worden. Eine Begründung,
warum für das BAAINBw abweichende Bedingungen als für die Dienstorte der
Wehrbereichsverwaltungen gelten sollen, sei nicht gegeben worden. Des Weiteren
sei bei der Informationsveranstaltung ausgeführt worden, dass die Beschäftigten in
den Personalbereichen des Bundesamtes für Wehrtechnik und Beschaffung und des
BAAINBw einer Versetzung in das Personalamt der Bundeswehr auch gegen ihren
Willen voraussichtlich ab 1. Januar 2013 würden Folge leisten müssen. Auf
Nachfragen sei dies auch nicht für die Angehörigen mit Familienpflichten in Teilzeit
ausgeschlossen worden. Dies steht nach Meinung der Petentin im Widerspruch zu
der von der Bundesregierung beschlossenen Unterstützung zur Verbesserung der
Vereinbarkeit von Beruf und Familie und dem vom BMVg herausgegebenen
Grundsatzerlass zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie für zivile

Beschäftigte im Geschäftsbereich des BMVg vom 20. Dezember 2011. Hiernach sei
es Teil eines verantwortungsvollen und fürsorglichen Personalmanagements der
Bundeswehr, die familiären Pflichten der Beschäftigten zu respektieren und zu
berücksichtigen. Die Bedürfnisse derer, die den beruflichen Alltag entweder mit der
Betreuung von Kindern oder der Pflege von Angehörigen vereinbaren müssten, seien
zu respektieren und von vornherein angemessen zu berücksichtigen. Hinsichtlich der
weiteren Einzelheiten wird auf die von der Petentin eingereichten Unterlagen
verwiesen.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Petitionsausschusses eingestellt. Sie
wurde von 585 Mitzeichnern unterstützt. Außerdem gingen 45 Diskussionsbeiträge
ein. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst verweist der Petitionsausschuss auf die intensiven parlamentarischen
Beratungen des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes. Die Umsetzung dieses
Gesetzes wird fortlaufend in den zuständigen Gremien erörtert und parlamentarisch
begleitet. Der Ausschuss weist darauf hin, dass im Ergebnis der parlamentarischen
Beratungen des Bundeswehrreform-Begleitgesetzes (Drucksache 17/9340)
festgelegt wurde, dass die Vereinbarkeit von Familie und Dienst ein wichtiges
Kriterium für die Attraktivität des Arbeitgebers und damit der Berufswahl junger
Menschen ist. Dieser Anspruch wurde auch in den Plenardebatten verdeutlicht
(Plenarprotokolle 17/175 und 17/184). Die entsprechenden Dokumente können im
Internet unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Der Petitionsausschuss hat Verständnis für die von der Petentin geäußerten Sorgen
in Bezug auf die Einrichtung des Bundesamtes für das Personalmanagement der
Bundeswehr. Gleichwohl weist der Ausschuss darauf hin, dass die Grundlage hierfür
veränderte Rahmenbedingungen sind, die neue Anforderungen an die Bundeswehr
stellen. Ziel der Neuausrichtung ist die Anpassung an diese Rahmenbedingungen.
Der Ausschuss stellt fest, dass die Auswahl der zu schließenden Stand- und
Dienstorte dabei das Ergebnis von Analysen ist, die nach den Grundprinzipien
Funktionalität, Kosten, Attraktivität und Präsenz in der Fläche durchgeführt wurden.
Im Detail wurde die Stationierungsentscheidung u. a. von den

Liegenschaftsbetriebskosten (u. a. Bauunterhaltung, Bewirtschaftung), dem
Erfordernis und den Kosten von Infrastrukturmaßnahmen sowie den bisherigen,
mittelfristigen und langfristigen Infrastrukturinvestitionen abhängig gemacht. Der
Petitionsausschuss weist darauf hin, dass Maßnahmen zur sozialverträglichen
Umstrukturierung der Bundeswehr Bestandteil des Reformbegleitprogramms sind.
Der Petitionsausschuss stellt ferner fest, dass durch die Aufstellung des
Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr ein für alle
Statusgruppen zukunftsfähiges zentrales Personalmanagement geschaffen werden
soll. Wie der Petentin bereits mit Schreiben vom 21. Mai 2012 vom BMVg mitgeteilt
wurde, wird nach derzeitiger Planung die Personalbearbeitung für das BAAINBw
beginnend ab 2013 in einer neu aufzustellenden Abteilung des Bundesamtes für das
Personalmanagement der Bundeswehr in St. Augustin durchgeführt. Der Verbleib
einer Personalführungskomponente im BAAINBw widerspräche hingegen dem mit
der Neuausrichtung angestrebten Ziel des Aufbaus einer effizienten und modernen,
grundsätzlich zentralisierten Personalführung, die in der Lage ist, die personelle
Einsatzfähigkeit der Bundeswehr in den neuen Strukturen zu gewährleisten. Der
Petitionsausschuss stellt fest, dass im Hinblick auf die für die Umsetzung dieser
Organisationsentscheidungen notwendigen Personalmaßnahmen die
Sozialverträglichkeit ausdrücklich im Vordergrund stehen wird.
Nach Abwägung der genannten Aspekte vermag der Petitionsausschuss das mit der
Eingabe vorgetragene Anliegen nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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