Regiune: Germania

Einsatz der Bundeswehr im Ausland - Beendigung des Bundeswehreinsatzes in der Türkei

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
195 195 in Germania

Petiția este respinsă.

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  1. A început 2016
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

11.09.2017, 13:04

Pet 3-18-05-056-034584Einsatz der Bundeswehr im Ausland
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.01.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Einsatz der Bundeswehr in der Türkei
beendet wird.
Mit der Petition wird im Einzelnen dargelegt, dass die Bundeswehr eine
Parlamentsarmee sei. Daher sei es unabdingbar, dass Mitglieder des Bundestages
Zugang zu den Soldaten im Einsatz bekämen. Dieser Zugang werde von der
türkischen Regierung nachhaltig verweigert, obwohl die Bundeswehr in Incirlik im
Einsatz sei, um den türkischen Luftraum zu schützen. Dieses Verhalten sei aus Sicht
des Petenten nicht hinnehmbar. Daher werde der Bundestag aufgefordert, dass das
Mandat für diesen Einsatz entzogen werde um die deutschen Soldaten nach Hause
zu holen. Zu weiteren Einzelheiten wird auf die Eingabe hingewiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 209 Mitzeichnungen sowie 19 Diskussionsbeiträge
ein.
Zu diesem Anliegen haben den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
weitere Eingaben gleichen Inhalts erreicht, die wegen des Sachzusammenhangs in
die parlamentarische Prüfung mit einbezogen werden. Es wird um Verständnis ge-
beten, wenn nicht auf alle Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Auswärtigen Amt (AA) –
Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe darzulegen. Unter
Berücksichtigung der Stellungnahme des AA sieht das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung folgendermaßen aus:

Der Bundeswehreinsatz in Syrien zur Bekämpfung der Terrororganisation Islamischer
Staat (IS) wurde ab Ende November 2015 von der deutschen Bundesregierung
intensiv diskutiert. Die Bundesregierung hatte in Folge am 1. Dezember 2015 den
Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte zur Verhütung und Unterbindung
terroristischer Handlungen durch die Terrororganisation IS beschlossen. Grundlage
hierfür ist insbesondere Artikel 51 der Satzung der Vereinten Nationen in Verbindung
mit Artikel 42 Absatz 7 des Vertrages über die Europäische Union sowie den
Resolutionen 2170 (2014), 2199 (2015) und 2249 (2015) des Sicherheitsrates der
Vereinten Nationen. Die rechtliche Stellung der Bundeswehrpräsenz auf der
Luftwaffenbasis in Icirlik bestimmt sich zudem nach dem NATO-Truppenstatut vom
19. Juni 1951.
Der Einsatz der Bundeswehr wurde vom Deutschen Bundestag am 4. Dezember 2015
mehrheitlich mit den Stimmen der Koalitionsparteien zugestimmt (BT-Drs. 18/6866 und
BT-Drs. 18/6912).
Die Fortsetzung und Ergänzung des Einsatzes der Bundeswehr wurde vom Deutschen
Bundestag am 10. November 2016 mehrheitlich mit den Stimmen der
Koalitionsparteien zugestimmt (BT-Drs. 18/9960 und BT-Drs. 18/10244). Der Einsatz
ist bis zum 31. Dezember 2017 befristet.
Vor diesem Hintergrund weist der Petitionsausschuss auf Folgendes hin:
Die Terroranschläge in Tunesien, der Türkei, Beirut, gegen Russland und vor allem in
Paris und in Berlin haben gezeigt, dass die Terrororganisation Islamischer Staat (IS)
weit über die derzeit von ihr kontrollierten Gebiete in Syrien und im Irak hinaus eine
globale Bedrohung für Frieden und Sicherheit darstelle. Insbesondere mit den
Anschlägen in Paris, Nizza und in Berlin hat der IS die freiheitliche Werteordnung
Europas direkt angegriffen.
Ziel des gemeinsamen internationalen Einsatzes ist es, die Menschen in der Region
möglichst vor weiteren systematischen Kriegsverbrechen zu schützen. Die
Bundeswehr unterstützt den Einsatz mit einer Fregatte und sechs
Aufklärungsflugzeugen vom Typ Tornado.
Die Türkei ist ein wichtiger und verlässlicher Bündnispartner, mit dem Deutschland seit
Jahrzehnten vertrauensvoll in der NATO zusammenarbeitet. Sie ist auch Mitglied der
internationalen Koalition gegen die Terrormiliz IS. In diesem Rahmen beteiligt die
Türkei sich aktiv am Kampf gegen IS und stellt gleichzeitig den Luftwaffenstützpunkt

Incirlik für die Anti-IS-Koalition zur Verfügung, der auch Deutschland zusammen mit
den anderen 27 NATO-Mitgliedsstaaten angehört.
Auf dem Luftwaffenstützpunkt Incirlik sind im Rahmen des deutschen Beitrags zur Anti-
IS-Koalition Angehörige der Bundeswehr stationiert. Aus Sicht des Deutschen
Bundestages und der Bundesregierung ist es unerlässlich, dass Abgeordnete des
Deutschen Bundestages nach Incirlik reisen und die dort tätigen deutschen
Soldatinnen und Soldaten besuchen können. Daher begrüßt es der
Petitionsausschuss ausdrücklich, dass sich die Bundesregierung auf den
unterschiedlichsten diplomatischen Kanälen gegenüber der türkischen Regierung
intensiv dafür eingesetzt hat, dass den Abgeordneten der Zugang zum Stützpunkt
Incirlik zeitnah ermöglicht wird.
Im September 2016 hat die türkische Regierung ihre Zustimmung zu einer Reise einer
Delegation des Verteidigungsausschusses des Deutschen Bundestags im
Oktober 2016 in Aussicht gestellt. Ein erster Truppenbesuch deutscher Abgeordneter
fand nunmehr am 5. Oktober 2016 statt. Weitere Besuche werden folgen.
Der Petitionsausschuss hat die Eingabe zur Kenntnis genommen und geprüft. Der
Petitionsausschuss erachtet die Einschätzungen in der Stellungnahme der
Bundesregierung für ausgewogen und sachgerecht.
Der Petitionsausschuss begrüßt es darüber hinaus ausdrücklich, dass ein Besuch der
Abgeordneten des Deutschen Bundestages am Stützpunkt im türkischen Incirlik
nunmehr ungehindert möglich ist. Vor diesem Hintergrund wurde ein Teil des
Anliegens des Petenten erfüllt. Gleichwohl kann der Petitionsausschuss dessen
weitergehende Forderung – den Einsatz der Bundeswehr in der Türkei sofort zu
beenden – auf Grund der obigen Ausführungen nicht unterstützen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da
dem Anliegen teilweise entsprochen wurde.
Der von den Fraktionen DIE LINKE. und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag,
die Petition der Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, und den
Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zur geben, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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