Região: Alemanha

Einsatz der Bundeswehr im Ausland - Einsatz der Bundeswehr im Rahmen der Humanitären Hilfe zum Schutz der Kinder in Syrien

Requerente não público
A petição é dirigida a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
16 Apoiador 16 em Alemanha

A petição não foi aceite.

16 Apoiador 16 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2017
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

05/01/2019 03:24

Pet 3-18-05-056-042178 Einsatz der Bundeswehr im Ausland

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Der Petent möchte erreichen, dass die Bundeswehr im Rahmen der Humanitären Hilfe
zum Schutz der Kinder in Syrien eingesetzt wird. Zudem soll der Bundeswehr
medizinisches Equipment zur Verfügung gestellt und der Einsatz durch Ärzte und
Krankenschwestern unterstützt werden.

Zur Begründung führt der Petent insbesondere aus, dass in Syrien Kinder und Babys
wahllos getötet würden. Deutsche Soldaten sollten nicht in die Kriegshandlungen
eingreifen, sondern beispielsweise Krankenhäuser sichern, um die medizinische
Versorgung von Verletzten zu gewährleisten. Es genüge nicht, Geld für Kriegsopfer zu
spenden oder Flüchtlinge in Deutschland aufzunehmen. Deutschland als ein Land, in
dem Wohlstand herrsche, müsse sich auch für den Schutz des Lebens von Menschen
in anderen Ländern einsetzen.

Aufgrund des Wahlperiodenwechsels konnte die Eingabe erst in der 19. Wahlperiode
des Deutschen Bundestages durch den Petitionsausschuss abschließend behandelt
werden.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 16
Mitzeichnende an und es gingen 16 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat der Bundesregierung – dem
Auswärtigen Amt (AA) – Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu der Eingabe
darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Im Jahre 2011 begann die Opposition in Syrien eine Demokratisierung des Landes zu
fordern. Aus den zunächst friedlichen Protesten entwickelte sich eine bewaffnete
Auseinandersetzung zwischen mehreren nationalen und internationalen Akteuren, die
verschiedene religiöse, wirtschaftliche oder geopolitische Interessen verfolgen. Der
andauernde Kriegszustand hat Millionen von Menschen zur Flucht bewegt.
Hunderttausende haben ihr Leben verloren, darunter viele Zivilisten und auch Kinder.

Der Deutsche Bundestag und die Bundesregierung sind überzeugt, dass es keine
militärische Lösung des Konfliktes in Syrien geben kann, sondern ein dauerhafter
Frieden nur durch politische Prozesse erreicht werden kann. Daher steht die
Bundesrepublik in intensivem Austausch mit den Akteuren des Konflikts, insbesondere
mit dem Sondergesandten der Vereinten Nationen für Syrien, Staffan de Mistura, und
mit Vertretern der Länder der Region sowie anderen internationalen Beteiligten.
Hierbei setzt sich Deutschland für die Achtung des humanitären Völkerrechts ein und
fördert humanitäre Hilfsorganisationen. Außerdem wirkt die Bundesregierung auf die
Konfliktparteien ein, um diese zum Schutz der Zivilbevölkerung anzuhalten.

Deutschland leistet seit Ausbruch des Konflikts humanitäre Hilfe für die Menschen in
Syrien sowie die mittlerweile über fünf Millionen Flüchtlinge in den Nachbarländern
Syriens. Von den 2,9 Milliarden Euro, die Deutschland seit 2012 zur Verfügung gestellt
hat, wurden 1,34 Milliarden Euro für humanitäre Hilfe aufgewendet (Stand: Mai 2017).
Damit ist Deutschland der drittgrößte bilaterale Geldgeber.

Die Mittel werden auf Grundlage der humanitären Prinzipien der Neutralität,
Überparteilichkeit und Unabhängigkeit vergeben. Es werden die verschiedenen
Hilfswerke der Vereinten Nationen (UNHCR, WFP, UNRWA, UNICEF), die
Internationale Rotkreuz- und Rothalbmondbewegung sowie humanitäre
Nichtregierungsorganisationen unterstützt. Diese arbeiten mit verschiedenen
zivilgesellschaftlichen Partnern zusammen, wobei der Fokus auf der Aufrechterhaltung
der grundlegenden Gesundheitsversorgung der Menschen in Syrien liegt. So werden
Medikamente und medizinisches Material beschafft und Gesundheitspersonal
finanziert.

Der Petitionsausschuss drückt sein aufrichtiges Bedauern über die dramatische
Situation in Syrien aus, die zum großen Leid der Zivilbevölkerung führt. Er begrüßt das
Engagement des Petenten, der sich für eine Verbesserung der Lage einsetzt. Dessen
Forderung, die Bundeswehr zum Schutz der Zivilbevölkerung und insbesondere der
Kinder in Syrien einzusetzen, kann der Ausschuss jedoch nicht befürworten. Er ist der
Ansicht, dass der Einsatz von Militär, gleich zu welchem Zweck, nicht sinnvoll für eine
Entschärfung des Konflikts ist und keine geeignete Maßnahme darstellt, um Frieden
in der Region herzustellen. Daher unterstützt der Petitionsausschuss die humanitären
Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung sich intensiv bemüht, die Lage der
Menschen in Syrien zu verbessern, ohne sich an dem bewaffneten Konflikt zu
beteiligen.

Vor dem Hintergrund der obigen Ausführungen sieht der Petitionsausschuss keine
Möglichkeit, im Sinne des Petenten tätig zu werden. Er empfiehlt, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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