Einsatz der Bundeswehr im Ausland - Keine Beteiligung deutscher Truppen in Syrien/Keine Waffenlieferungen nach Syrien

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
355 Unterstützende 355 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

355 Unterstützende 355 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

22.05.2019, 04:30

Pet 3-19-05-056-005677 Einsatz der Bundeswehr im Ausland

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Die Petentin fordert, dass keine deutschen Truppen in Syrien eingesetzt werden.
Darüber hinaus soll mit der Petition erreicht werden, dass in Syrien keine Soldaten und
keine Zivilpersonen getötet werden.

Auf die weiteren Ausführungen in der Petition wird hingewiesen.

Es handelt sich um eine Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde und zur Diskussion bereitstand. Der Petition schlossen sich 355
Mitzeichnende an und es gingen 9 Diskussionsbeiträge ein.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Einsatz der Bundeswehr an der sog. „Operation Inherent Resolve“ der
internationalen Anti-IS-Koalition in Syrien und Irak dient der nachhaltigen Bekämpfung
der Terrororganisation „Islamischer Staat“ (IS) und der umfassenden Stabilisierung
Iraks. Die Terrororganisation IS übt in Syrien weiterhin die Kontrolle über einzelne
Gebiete aus und stellt zudem eine asymmetrische Bedrohung dar, die uns auch in
Europa sehr konkret betrifft. Dies haben Anschläge und Anschlagsversuche in
Frankreich, Belgien, der Türkei, den USA, Großbritannien und Spanien, aber auch in
Deutschland gezeigt. Die Terrororganisation IS stellt immer noch eine Bedrohung des
Weltfriedens und der internationalen Sicherheit dar, der die Bundesregierung in einem
umfassenden Ansatz begegnet, der auch den Einsatz bewaffneter deutscher
Streitkräfte mit einschließt.
Deutschland ist Mitglied der internationalen Anti-IS-Koalition, die sich 2014 als
Reaktion auf die territoriale Expansion von IS gebildet hat. Sie umfasst mittlerweile 71
Staaten sowie die Arabische Liga, die EU, Interpol und NATO und verfolgt eine
umfassende Strategie mit den fünf Handlungslinien Militär, Unterbrechung der
Finanzströme, Unterbrechung des Zulaufs von ausländischen Kämpfern,
Kommunikationsstrategie und Stabilisierung. Deutschland beteiligt sich in allen fünf
Bereichen an der Arbeit der internationalen Koalition und führt gemeinsam mit den
Vereinigten Arabischen Emiraten und den USA den Vorsitz der zivilen Arbeitsgruppe
Stabilisierung.

Der deutsche militärische Beitrag zum Kampf gegen die Terrororganisation IS ist
eingebettet in einen breiten zivilen Ansatz, in dessen Rahmen u.a. eine Stabilisierung
der von der Terrororganisation IS befreiten Gebiete in Syrien und Irak angestrebt wird.
Deutschland ist führend an internationalen Stabilisierungsbemühungen zugunsten der
von der Terrororganisation IS befreiten Gebiete beteiligt, um die Voraussetzungen
dafür zu schaffen, dass die betroffenen Menschen in ihrer Heimat verbleiben bzw.
dorthin zurückkehren können. Das übergeordnete Ziel bleibt dabei eine umfassende
politische Friedenslösung für Syrien und eine dauerhafte politische Stabilisierung und
wirtschaftliche Entwicklung Iraks. Voraussetzung dafür ist jedoch die Verdrängung der
Terrororganisation IS, die nicht ohne den Einsatz militärischer Mittel möglich ist.

Die Bundesregierung setzt als Mitglied der Anti-IS-Koalition alle ihr zur Verfügung
stehenden Mittel ein, zivile Opfer zu vermeiden. Das humanitäre Völkerrecht verbietet
gezielte Angriffe auf Zivilisten ebenso wie Angriffe auf militärische Ziele, bei denen
damit zu rechnen ist, dass sie unverhältnismäßige Verluste unter Zivilisten oder
Schäden an zivilen Objekten verursachen. Staaten sind verpflichtet, alle
angemessenen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um Verluste unter der
Zivilbevölkerung und die Beschädigung ziviler Objekte zu vermeiden. Angesichts der
zynischen und menschenverachtenden Taktik der Terrororganisation IS, Zivilisten als
menschliche Schutzschilde zu missbrauchen und sogar zivile Opfer zu provozieren,
war und ist dies mit besonderen Anstrengungen verbunden.

Hinsichtlich des Vorgehens der USA, Frankreichs und Großbritanniens am 14. April
2018 in Syrien ist die Bundesregierung der Auffassung, dass dies vor dem Hintergrund
der vorangegangen Einsätze von Chemiewaffen durch das Assad-Regime gegen die
eigene Bevölkerung und in Anbetracht des Nichthandelns des Sicherheitsrats der
Vereinten Nationen auf diese schwere Völkerrechtsverletzung, hin als eine gezielt,
allein gegen im Zusammenhang mit dem Chemiewaffeneinsatz stehende
Einrichtungen gerichtete Maßnahme, erforderlich und angemessen war.

Der Petitionsausschuss unterstützt die vielseitigen und umfassenden Maßnahmen, die
von der Bundesregierung eingeleitet wurden, die dazu beitragen, eine umfassende
politische Friedenslösung für Syrien und eine dauerhafte politische Stabilisierung des
Landes zu erreichen.

Aus den oben genannten Gründen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern