Regiune: Germania
Drepturi civile

Einschränkungen der Grundrechte nicht länger als 30 Tage

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutscher Bundestag
1.409 de susținere 1.406 in Germania

Petiționarul nu a depus/preluat petiția.

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  1. A început 2021
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. A eșuat

24.05.2022, 02:11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


10.03.2021, 16:06

Dies ist ein Hinweis von der openPetition-Redaktion:

Da diese Petition Teil des Themenvotings für ABSTIMMUNG21 ist und möglicherweise Thema der ersten bundesweiten Volksabstimmung wird, wurde der Titel der Petition verständlicher formuliert. Der Titel gibt die Forderung in wenigen Worten wider.


Neuer Titel: GrundgesetzEinschränkungen ergänzen,der Grundrechte bessernicht schützen!länger als 30 Tage

Neue Begründung:

Grundrechte sind Abwehrrechte der Bürger gegen einen übergriffigen Staat. Leider haben die mit dem Coronavirus begründeten, nunmehr seit fast einem Jahr andauernden Grundrechtseinschränkungen gezeigt, dass die Grundrechte nur sehr ungenügend gegen in meinen Augen willkürliches staatliches Handeln geschützt sind. Die Regierungen von Bund und Ländern haben mit der „Bund-Länder-Runde“ ein in der Verfassung nicht vorgesehenes Entscheidungsgremium geschaffen, in dem an den Parlamenten vorbei nie dagewesene Freiheitsbeschränkungen beschlossen werden. Die Parlamente sehen dieser Entmachtung tatenlos zu, und die Bürger sind den Maßnahmen daher weitgehend ausgeliefert. ausgeliefert. 

Zwar steht den Bürgern der Rechtsweg zu. Dieser ist jedoch aufwendig, langwierig und im Zweifel kostenintensiv. Zudem müssen die in ihren Freiheiten eingeschränkten Bürger bis zu einer letztinstanzlichen Entscheidung mit den Grundrechtseinschränkungen leben und die daraus entstehenden Schäden und Nachteile ertragen. ertragen. 

Dies aber verkehrt den Sinn der Grundrechte als Abwehrrechte gegen den Staat. Es ist nicht Aufgabe der Bürger, die Rechtswidrigkeit von Grundrechtseingriffen zu belegen. Vielmehr muss der Staat in die Pflicht gesetzt werden, bei Grundrechtseinschränkungen deren Rechtmäßigkeit nachzuweisen. Es bedarf also einer Umkehr der Beweislast, wie sie bei anderen Grundrechtseinschränkungen wie zum Beispiel der Haftstrafe oder dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bereits gegeben ist.

Die vorgeschlagene Ergänzung des Art. 19 I GG schafft diese Beweislastumkehr. Die Frist von 30 Tagen innerhalb eines Einjahreszeitraums gewährleistet zudem, dass der Staat im Notfall schnelle Maßnahmen umsetzen kann, schützt die Bürger aber gleichzeitig davor, dass er durch diese Maßnahmen über ein vertretbares Maß hinaus benachteiligt oder durch immer wiederkehrende Grundrechtseinschränkungen gegängelt wird. Außerdem gibt die 30-Tages-Frist den staatlichen Organen ausreichend Zeit, entweder andere Maßnahmen zu treffen, die keine Grundrechte einschränken, oder aber die Rechtmäßigkeit der Grundrechtseinschränkungen zu belegen.


Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 133 (132 in Deutschland)


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