Alueella: Saksa
Kansalaisoikeudet

Einstufung von Fahrschulen nach dem Paragraphen 31 des Infektionsschutzgesetzes

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bundesregierung, Bundestag Petitionsausschuss
3 520 Tukeva 3 510 sisään Saksa

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

3 520 Tukeva 3 510 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2020
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

29.06.2021 klo 2.11

Liebe Unterstützende,
der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
Ihr openPetition-Team


29.03.2020 klo 17.13

Die Beschreibung wurde aufgrund von Rechtschreibfehlern überarbeitet. Diese Fehler ergaben sich durch die automatische Rechtschreibprüfung

Vielen Dank

...


Neuer Petitionstext: In der derzeitigen Krise wurden die Fahrschulen in Deutschland nach dem Infektionsschutzgesetz behördlich geschlossen. Diese Schließung erfolgte nach dem Paragraphen 28 des Infektionsschutzgesetzes. Dieser Paragraph verhindert jedoch Ausgleichszahlungen aus dem Infektionsschutzgesetz. Wir Fahrschulen in Deutschland fordern eine Änderung der behördlichen Schließung mit dem Vermerk dass die Fahrschulen nach dem Paragraph 31 eingestuft werden, da wir Ausschalter Ausscheider beziehungsweise Infektionsgefährder sind!


Neue Begründung: Es ist wichtig, dass die Fahrschulen in dieser Situation Geschlossenheit zeigen und die Kosten nicht auf dich sich abwälzen lassen. Für diesen Fall gibt es ja schließlich das Infektionsschutzgesetz!

Unterschriften zum Zeitpunkt der Änderung: 79 (79 in Deutschland)


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