Rajon : Essen
Ndërtim

Einwände gegen „Bebauungsplan Nr. 02/2019, Kesselstraße/ Bocholder Straße“ in Essen-Bochold

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11.01.2021, 16:19

Gemeinsame Stellungnahme der Naturschutzverbände zum B-Plan

Liebe Unterstützerinnen und Unterstützer,

heute möchten wir Sie darüber informieren, dass die drei anerkannten Naturschutzverbände BUND Essen, LNU und NABU Ruhr ihre gemeinsame Stellungnahme an die Stadt Essen zum B-Plan im Netz veröffentlicht haben.
Es ist sehr erfreulich, dass die Naturschutzverbände die Inanspruchnahme der öffentlichen Grünfläche und die hohe Verdichtung im Baugebiet ebenfalls sehr kritisch sehen und wie wir, die Aufnahme der öffentlichen Grünfläche in den Regionalen Flächennutzungsplan fordern.

Die Naturschutzverbände kritisieren unter anderem:
- dass das Plangebiet deutlich in den Außenbereich nach § 35 BauGB (Grünfläche) ausgeweitet und der Innenbereich nicht sachgerecht zu großzügig bemessen wird. Deshalb fordern sie die Neuberechnung des Kompensationsbedarfs, da die Ausweisung als Innenbereich nach § 34 BauGB nicht sachgerecht vorgenommen wurde (siehe unten);
- das sehr weitgehende Entgegenkommen gegenüber dem Bauträger;
- die Errichtung des Spielplatzes auf der Grünfläche und fordern die Integration des Spielplatzes in die Bebauung;
- dass generell die Darstellung zum Wohnbedarf für eine belastbare Abwägung bei der Inanspruchnahme von Freiflächen für eine Bebauung nicht als hinreichend erscheint;
- den drastisch reduzierten Anteil an sozialem Wohnungsbau im Gesamtgebiet;
- dass die verbleibende Grünfläche eine klimaausgleichende Wirkung nur noch in geringerem Umfang ausüben kann. Der fortschreitende Klimawandel, der u. a. die Bildung von Hitzeinseln im bebauten Raum befördert, verlangt aber gerade die Stärkung von klimatischen Gunsträumen;
-die vorgesehene Bebauung sich nicht optimal in das Ortsbild einfügt,

Die Naturschutzverbände fordern unter anderem:
- die dauerhafte Sicherung des Grünzuges zwischen Bocholder Straße und Borbecker Mühlenbach als Freifläche (RFNP oder B-Plan);
- die Neuberechnung des Kompensationsbedarfs, da die Ausweisung als Innenbereich nach § 34 BauGB nicht sachgerecht vorgenommen wurde;
- die Darstellung und Prüfung von Planungsvarianten zum Regenrückhaltebecken;
-- die Artenschutzprüfung (ASP) der Stufe 2 für Fledermausarten mit potenziellen Quartieren; – die ASP der Stufe 2 für den Bluthänfling, insbesondere Prüfung auf vorhandene Fortpflanzungsstätten.
Sie finden die Stellungnahme beim BUND Essen oder unter dem folgenden Link:
www.bund-essen.de/fileadmin/essen/Stellungnahmen/B-Plan_Kesselstrasse_Bocholder_Strasse_Stellungnahme_BUND_LNU_NABU.pdf

Ich wünsche Ihnen alles Gute für das neue Jahr und unterstützen Sie uns bitte weiter.

Margot Lüchau-van Hal
für die BürgerAktion Bochold


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