Piirkond : Saksamaa

Einzelhandel - Bereitstellung einer Auswahl von Transsportdienstleistern durch Unternehmen

Avaldaja ei ole avalik
Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
50 Toetav 50 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

50 Toetav 50 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2017
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
  4. Dialoog
  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

01.11.2018 03:27

Pet 1-18-09-7120-044708 Einzelhandel

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Unternehmen ab einer Betriebsgröße von zehn
Mitarbeitern, die regelmäßig Waren versenden, gesetzlich verpflichtet werden, dem
Kunden mindestens zwei Transportdienstleister für ihre Waren anzubieten.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die
Logistikbranche boome. Der Wettbewerb der Logistikunternehmen werde jedoch auf
dem Rücken sowohl der Mitarbeiter als auch der Paketempfänger ausgetragen. Es
würden massive Probleme auftreten (u. a. zu lange Transportdauer, verlorene oder
beschädigte Pakete, schlechtes Beschwerdemanagement). Eine – ggf.
aufpreispflichtige – Wahlmöglichkeit, wie sie auch schon von vielen Versendern
angeboten werde, würde hier Abhilfe schaffen und den Kunden die Möglichkeit geben,
einen für sich zuverlässigen Versanddienstleister auszuwählen. Die mit der Petition
vorgeschlagene gesetzliche Verpflichtung, mindestens zwei Transportdienstleister
anzubieten, solle erst ab einer Betriebsgröße von zehn Mitarbeitern gelten, um kleine
Gewerbe und Einzelunternehmen nicht überproportional zu belasten. Zudem dürften
die dadurch für den Kunden entstehenden Kosten die realen Mehrkosten durch den
Versanddienstleister nicht überschreiten.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 28 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
fest, dass die mit der Petition vorgeschlagene Gesetzesänderung nicht erforderlich ist.

Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass die Wirtschaftsordnung der
Bundesrepublik Deutschland die soziale Marktwirtschaft ist, die auf Elementen der
freien Marktwirtschaft aufbaut. Eine der wichtigsten Aufgaben des Staates in der
sozialen Marktwirtschaft ist die Schaffung eines rechtlichen Rahmens, innerhalb
dessen sich das wirtschaftliche Handeln abspielen kann. Dazu gehört die Sicherung
persönlicher Freiheitsrechte, wie das Recht auf freie wirtschaftliche Betätigung, und
die Möglichkeit, ein selbständiges Gewerbe gründen zu können, das Privateigentum
an den Produktionsmitteln oder das Recht, Vereinigungen zur Wahrung
wirtschaftlicher und sozialer Interessen zu bilden. Weitere Gestaltungsmerkmale der
sozialen Marktwirtschaft sind z. B. die freie Preisbildung für Güter und Leistungen am
Markt durch Angebot und Nachfrage, die Tarifautonomie, eine aktive Wirtschafts-,
Konjunktur- und Steuerpolitik des Staates sowie ein Netz von Sozialleistungen, das
z. B. Alte, Kranke, Einkommensschwache oder Arbeitslose vor wirtschaftlicher Not
schützt, wenn eine Eigenversorgung nicht möglich ist.

Gleichfalls gehört als staatliche Aufgabe zur sozialen Marktwirtschaft die
Gewährleistung des marktwirtschaftlichen Wettbewerbs sowie dessen Erhaltung durch
eine funktionsfähige Wettbewerbsordnung. Die Verhinderung wettbewerbsbeschrän-
kender Vorgänge auf den Märkten ist ebenso von grundsätzlicher Bedeutung. Eingriffe
des Staates in das wirtschaftliche Geschehen durch Änderungen des Rechtsrahmens
müssen an den grundgesetzlichen Vorgaben, wie z. B. der Berufsfreiheit nach Artikel
12 des Grundgesetzes, gemessen werden.

In diesem Zusammenhang weist der Ausschuss darauf hin, dass es dem Handel und
seinen Kunden im Rahmen der Vertragsfreiheit frei steht, Vereinbarungen über
Transportdienstleistungen zu treffen. Dazu gehört auch die Auswahl von
Dienstleistern.

Ferner hebt der Ausschuss hervor, dass eine Wahlmöglichkeit hinsichtlich der
Logistikunternehmen schon von vielen Versendern angeboten wird, so dass die
Kunden die Möglichkeit haben, ein zuverlässiges Logistikunternehmen auszuwählen.
Wenn Logistikunternehmen unzureichende Leistungen für ihre Kunden erbringen,
steht es den Kunden frei, Schadensersatz im Rahmen des Vertragsrechts
durchzusetzen. Auf diese Weise werden dann unzuverlässige Logistikunternehmen
schnell vom Markt verschwinden.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss im Ergebnis keinen
gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen und die mit der Petition erhobene
Forderung nicht zu unterstützen.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd