Région: Allemagne

Eisenbahnwesen - Automatisierung des Personentransports mit Hilfe von Street Portern und Personen-Containern

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
9 Soutien 9 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

9 Soutien 9 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2016
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

11/09/2017 à 13:06

Pet 1-18-12-93-035546Eisenbahnwesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, den Personentransport mit Hilfe von Street-Portern und
Personen-Containern zu automatisieren.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 15 Mitzeichnungen und acht Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die Mobilität
von Personen eine Frage der Logistik sei. Das Einführen autonom fahrender PKW und
LKW sei bisher nicht abschließend betrachtet worden. Es sollten Container für
Menschen – ähnlich der Bestellung von Online-Waren – buchbar sein und die
Personen via autonomer Street-Porter und Eisenbahnen zum gewünschten Ziel
bringen. Ökologisch betrachtet müsse sich die Automobilbranche daher auf zwei neue
Anwendungen einstellen: Das Produzieren von sogenannten Street-Portern
(autonome Fahrzeuge, die Container zur Waren- oder Container zur
Personenbeförderung auf Straßen transportierten) sowie die Produktion von
Personen-Containern. Die vollständige Automatisierung des Personentransports sei
ökologisch nachhaltig und bequem. Die vollständig autonome Verkehrsabwicklung in
Standard-Transportern und die volle Auslastung des Schienennetzes minimiere das
Unfallrisiko.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu der Petition wird zur Vermeidung von
Wiederholungen auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) - Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen, und hat die von ihr angeführten Aspekte in seine
parlamentarische Prüfung einbezogen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass es Ziel der Bundesregierung ist,
dass Schlüsseltechnologien der Mobilität 4.0 in Deutschland erforscht, entwickelt,
erprobt und produziert werden können. Daher setzt sich die Bundesregierung dafür
ein, optimale Rahmenbedingungen und die erforderlichen Voraussetzungen für die
Einführung von Systemen des automatisierten und vernetzten Fahrens zu schaffen.
Eine bedeutende Rolle bei diesem Prozess kommt auch den intelligenten
Verkehrssystemen zu. Durch den Ausbau von intelligenter Infrastruktur und deren
Vernetzung mit intelligenten Fahrzeugen sollen Gefahren- und Stausituationen
frühzeitig erkannt und die Verkehrsführung und der Verkehrsfluss sicherer und
effizienter gestaltet werden. Auch der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV)
befindet sich im digitalen Wandel, damit er weiterhin seine Rolle als Rückgrat des
nachhaltigen Stadt- und Regionalverkehrs erfüllen kann. Unter anderem hat das BMVI
eine Initiative zur digitalen Vernetzung im ÖPNV gestartet. Digital vernetzte
Mobilitätsangebote im Bereich des Carsharing, Ridesharing und Bikesharing werden
zunehmend nahtlos mit traditionellen Verkehrsmitteln kombiniert. Für weitere
Entwicklungsschritte bis hin zum autonomen Fahren bedarf es sowohl technischer
Grundlagen als auch gesellschaftlicher Akzeptanz.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass vor dem fahrerlosen, also dem autonomen
Fahren, verschiedene Stufen der technischen Entwicklung zu durchlaufen sind. Das
fahrerlose Fahren in einem Entwicklungsschritt ist nicht vorgesehen. Derzeit
konzentrieren sich die Arbeiten in erster Linie auf den Übergang vom
teilautomatisierten zum hochautomatisierten Fahren. Darüber hinaus ist zu
berücksichtigen, dass automatisiertes Fahren eine Fortentwicklung von
Sicherheitssystemen ist, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt. Angesichts
des Umstandes, dass die Hauptursache von Verkehrsunfällen menschliches
Fehlverhalten ist, bietet die technische Unterstützung des Fahrers durch Assistenz-
oder automatisierte Systeme enorme Potenziale zur Erhöhung der Verkehrssicherheit.
Als Beispiel sei die Weiterentwicklung der Antiblockiersysteme hin zu komplexeren
Systemen wie Spurhalte- oder Notbremsassistenten genannt. Trotz des sich
fortwährend vergrößernden Verkehrsaufkommens hat sich die Verkehrssicherheit

auch dank der Weiterentwicklung der technischen Systeme erhöht. Die nun
anstehende nächste Entwicklungsstufe ist – wie oben bereits dargelegt – die des
hochautomatisierten Fahrens. Eine verpflichtende Einführung von autonomem Fahren
ist bislang nicht diskutiert worden.
Gleichzeitig ist ein breiter gesellschaftlicher Dialog zu führen, um
Anwendungsszenarien und die Einführungsgeschwindigkeit im gesamtgesellschaft-
lichen Interesse zu bestimmen. Eine wichtige Rolle spielen dabei auch ethische
Fragestellungen auf dem Weg zum autonomen Fahren. Hierfür wurde durch den
Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur eine unabhängige
Ethikkommission eingesetzt, die sich mit solchen Fragestellungen bei der Einführung
höherer Automatisierungsstufen in komplexen Verkehrssituationen beschäftigt. Erst
wenn durch die kontinuierliche Fahrzeugautomatisierung eine Entwicklung bis hin zum
autonomen Fahren vollzogen ist und entsprechende Erfahrungen beim Einsatz
vorliegen, können neue und weiterführende Ausprägungen, wie die Vorschläge des
Petenten, fundiert bewertet werden. Hierbei wird insbesondere das Thema
Gesellschaftlicher Dialog, welches ein Handlungsfeld bei der Umsetzung der von der
Bundesregierung im September 2015 beschlossenen Strategie automatisiertes und
vernetztes Fahren ist, eine bedeutende Rolle spielen.
Um Vertrauen in das automatisierte und vernetzte Fahren aufzubauen und notwendige
Erfahrungen zu sammeln, wird es hilfreich sein, dass sich die Weiterentwicklung des
automatisierten und vernetzten Fahrens stufenweise vollzieht. Es kommt darauf an,
eine Einführungsstrategie zu entwickeln, die die Potenziale der neuen Technologie
gesamtgesellschaftlich, am besten also auch mit der entsprechenden
gesellschaftlichen Akzeptanz, nutzbar macht.
Da das automatisierte Fahren schrittweise weiterentwickelt und aufgebaut wird, kann
eine weitergehende Ausprägung im Sinne des Petenten derzeit noch nicht bewertet
werden.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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