Terület: Németország

Eisenbahnwesen - Erhalt der denkmalgeschützten Eisenbahnbrücke in Albbruck (Natursteingewölbe)

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
48 Támogató 48 -ban,-ben Németország

A beadványt elutasították.

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  1. Indított 2017
  2. A gyűjtés befejeződött
  3. Benyújtott
  4. Párbeszéd
  5. Befejeződött

Ez egy online petíció des Deutschen Bundestags.

2019. 03. 07. 3:24

Petitionsausschuss

Pet 1-18-12-93-042345
Eisenbahnwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.02.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird der Erhalt der technisch-historisch wertvollen, denkmalgeschützten
Eisenbahnbrücke in Albbruck gefordert.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 48 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass zwar das
Planfeststellungsverfahren zum Abriss und Neubau der 160 Jahre alten Eisenbahnbrücke
in Albbruck erfolgt und abgeschlossen sei, jedoch auf Grundlage unzutreffender
Kostenangaben und technischer Darlegungen, die bei der Offenlegung des Plans den
Bürgerinnen und Bürgern noch nicht bekannt gewesen seien. Einwände seien folglich
damals zwar möglich, aber chancenlos gewesen, da die Argumente zu diesem Zeitpunkt
noch nicht beweisbar gewesen seien.

Die Bürgerinnen und Bürger hätten sich auf die Ablehnung des Vorhabens durch das Amt
für Denkmalschutz verlassen; dieses sei aufgrund der überhöhten Kostendarstellung nicht
aktiv geworden. Durch einen Leserbrief sei eine Schweizer Firma auf das Vorhaben
aufmerksam geworden, die auf die Sanierung von historischen Bauwerken aus Naturstein
spezialisiert sei. Sie habe bereits mehr als 100 Brücken erfolgreich saniert, darunter auch
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solche, die zum UNESCO-Weltkulturerbe gehörten. Diese Firma habe einen verbindlichen
Kostenvoranschlag unterbreitet, nachdem die Brücke für weniger als 4 Mio. Euro so
saniert würde, dass für weitere 80 bis 100 Jahre ein störungsfreier Bestand gewährleistet
sei. Die ersatzweise neu zu bauende Stahlbetonbrücke werde ca. 20 Mio. Euro kosten. Die
von der Deutschen Bahn (DB) Netz AG zur Begründung des Abrisses vorgebrachten
Argumente seien vom Sprecher der Bürgerinitiative „Brücke“ als „haltlos und teilweise
auch als falsch“ widerlegt worden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr
und digitale Infrastruktur (BMVI) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung
der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Die Eisenbahnüberführung – eine 160 Jahre alten Steinbogenbrücke - auf der Gemarkung
der Gemeinde Albbruck wurde im Jahr 1856 errichtet. Auf Grund der Ergebnisse von
Brückenprüfungen bestand für die DB Netz AG Handlungsbedarf, die Brücke zu erneuern.
Hierzu erteilte sie im Jahr 2010 den Planungsauftrag. Die Planung beinhaltete eine
Variante, die einen Stahlbetontrog als Fahrbahn und den vorhandenen und zu
sanierenden Mauerwerksbogen als Unterbau vorsah. Diese Ausführung ist hinsichtlich
Wirtschaftlichkeit und Dauerhaftigkeit nicht mit einer vollständigen Erneuerung
gleichzusetzen, berücksichtigt aber nach Ansicht der DB Netz AG neben den Parametern
Sicherheit (Einhaltung des erforderlichen Gleisabstandes von 4 m) und zukünftige
verkehrstechnische Anforderungen (Elektrifizierung der Strecke 4000) auch die Belange
des Denkmalschutzes. Im Jahr 2011 wurde diese Lösung dem zuständigen Landesamt für
Denkmalpflege Baden-Württemberg vorgestellt. Aufgrund des mit dieser Variante
einhergehenden massiven baulichen Substanzverlustes sowie der erheblichen
Beeinträchtigung des Erscheinungsbildes wurde sie seitens des Landesamtes abgelehnt.
Petitionsausschuss

Daraufhin wurde in einer weiteren Variante eine Untersuchung zur Erhaltungsfähigkeit
der Brücke durchgeführt. Diese ergab, dass eine Sanierung grundsätzlich technisch
realisierbar ist, die im Vergleich zur Erneuerung jedoch erhöhte Baukosten verursachen
würde. Nach Ansicht des Landesamtes wären die Mehrkosten von ca. 20 % noch im
Rahmen des Zumutbaren. Mit der Sanierung würden regelmäßig Abdichtungsarbeiten
notwendig, deren erhebliche Kosten die Grenze der Zumutbarkeit überschreiten würden,
woraufhin dem Abbruchgesuch durch das Denkmalschutzamt zugestimmt wurde.

Im Weiteren wurden die Planungen für eine nachhaltigere Lösung der vollständigen
Erneuerung der Eisenbahnüberführung aufgenommen. Die Einreichung des Antrags auf
Planrecht erfolgte im Oktober 2013. Anschließend hat das Regierungspräsidium Freiburg
als zuständige Anhörungsbehörde die Planrechtsunterlagen in der Gemeinde Albbruck
im November 2014 zur öffentlichen Einsicht ausgelegt. Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA)
hat als Planfeststellungsbehörde am 27. Juli 2016 in einem öffentlichen
Planrechtsverfahren den Planfeststellungsbeschluss (PFB) zum Abriss der alten
Steinbogenbrücke und zum Neubau einer Stahlbetonbrücke erteilt. In der vorgesehenen
Frist gab es keine Klage gegen den Beschluss, womit dieser seit September 2016
Bestandskraft besitzt. Die DB Netz AG hat am 24. Januar 2017 in einer
Bürgerinformationsveranstaltung die Gemeinde Albbruck über die termingenauen
Bauphasen und die daraus entstehenden Emissionsbeeinträchtigungen eingehend
unterrichtet.

Die Gemeinde Albbruck hat die Belange der Bürgerinitiative (BI) aufgenommen und am
8. März 2017 alle am Verfahren Beteiligten zu einem Runden Tisch eingeladen. An dem
Gespräch haben neben der Gemeinde Albbruck Vertreter der BI, die DB Netz AG, der
Oberkonservator Bau- und Kunstdenkmalpflege des Landesamtes für Denkmalpflege
Baden-Württemberg, das Landratsamt Waldshut, Vertreter der Büros der
Bundestagsabgeordneten Frau Rita Schwarzelühr-Sutter, MdB, und des damaligen
Landtagsabgeordneten und jetzigem Bundestagsabgeordneten Herrn Felix Schreiner,
MdB, sowie ein Vertreter der von der BI vorgeschlagenen Schweizer Brückenbaufirma
Fretus AG teilgenommen. Nach Austausch aller Argumente für und gegen den Erhalt der
alten Eisenbahnbrücke hat die DB Netz AG, obwohl sie einen rechtskräftigen PFB zum
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Neubau einer Stahlbetonbrücke hat, einen Fragen- und Prüfkatalog aufgenommen, um
diesen intern und im Benehmen mit der Planfeststellungsbehörde aufzuarbeiten.

Am 10. Mai 2017 fand ein zweiter Runder-Tisch statt, in dem die DB Netz AG zu allen
Fragen, Gegendarstellungen und Argumenten des ersten Gespräches vom 8. März 2017
detailliert Stellung genommen und ihre Entscheidungen ausführlich begründet hat. Im
Ergebnis hat die DB Netz AG an der Durchführung des Vorhabens gemäß dem gültigen
Planrecht festgehalten.

Danach hat sich die „Bürgerinitiative Eisenbahnbrücke Albbruck" gegründet und im
Mai 2017, rund zweieinhalb Jahre nach der öffentlichen Auslegung, die vorliegende
Petition gegen den Abbruch der Brücke eingereicht.

Der Petitionsausschuss hat am 31. Juli 2018 einen Ortstermin in Albbruck durchgeführt,
um sich ein Bild vom Zustand der Brücke zu verschaffen. Darüber hinaus hat er sich
umfassend über die Fakten und Entscheidungsgrundlagen, die für den Erhalt der Brücke,
aber auch für den Abriss ausschlaggebend sind, informieren lassen. Im Anschluss an den
Ortstermin fand im Bürgermeisteramt der Gemeinde Albbruck ein Pressegespräch statt.

Während des Termins führte die DB Netz AG aus, dass zu allen Ausbauvarianten
Kostenschätzungen vorgenommen worden sind. Dabei sind alle Punkte identisch
berücksichtigt worden. Die DB Netz AG veranschlagt für das Projekt 19 Mio. Euro, davon
3 Mio. Euro Planungs- und 16 Mio. Baukosten (Umweltschutz, Gleisverschwenkungen
u. Ä.), 10 Mio. Euro davon entfielen auf den Neubau.

Die Mitglieder des Petitionsausschusses baten insbesondere um Ausführungen in Bezug
auf die Verkehrssicherheit. Dazu führte die DB Netz AG auf Grundlagen der geltenden
EU-Vorschriften Folgendes aus:

1. Zwischen den Gleisen muss ein Sicherheitsabstand von 4 Metern (m) gegeben sein. Bei
der Brücke in Albbruck liegt der Abstand bei nur 3,50 m. Das EBA lässt in Sonderfällen
eine Abweichung vom Sicherheits-Regelwerk zu, z. B. bei einem Abstand von 3,7 m.
Da in Albbruck große Ausbaumaßnahmen geplant sind, muss der Regelabstand der
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Gleise von 4 m auf der Strecke hergestellt werden. Lediglich im Bereich des Albbrucker
Bahnhofs ist eine schmalere Lösung möglich.

2. Weiterhin ist der Abstand zwischen Gleis- und Brückengeländer zu schmal: Für den
Evakuierungsfall sind 3 m Abstand zwischen Gleis und Geländer vorgegeben, zurzeit
sind es lediglich 40 cm. Dadurch ist es bei Notfällen nicht möglich, mit einer Trage an
den Zug heranzukommen. Das EBA verlangt auf Basis der Richtlinien für den
Brand- und Katastrophenschutz, dass diese Maße eingehalten werden.

Bislang gilt für die Brücke Bestandsschutz, sobald entsprechende Baumaßnahmen
erfolgen, müssen die geltenden Vorgaben umgesetzt werden.

Zu Fragen zur Bestandszeit der sanierten Brücke führt die DB Netz AG aus, dass sie für
eine neu gebaute Brücke von einer Lebensdauer von 100 Jahren ausgeht, für die sanierte
Brücke hingegen nur eine von 80 Jahren. Eine aktuelle Begutachtung der Brücke hat
gezeigt, dass die Brückenpfeiler in einem schlechteren Zustand als gedacht seien. Die
Baufirma habe deswegen eine Bedenkenanzeige an die DB Netz AG gerichtet.

Die von der Bürgerinitiative mit einem Gutachten beauftragte Fretus AG hat nach Aussage
der DB Netz AG und des BMVI angegeben, dass die bestehende Brücke ohne weitere
Maßnahmen 100 Jahre halten werde. Die DB Netz AG sieht hingegen alle 25 Jahre
Nachbesserungen als notwendig an. Außerdem führt sie an, dass alle Brückenpfeiler bzw.
die Bausubstanz aufgrund des schlechten Zustandes der Brücke freigelegt werden
müssen. Diese Maßnahmen hat die Fretus AG in ihrem Gutachten beispielsweise nicht
vorgesehen. Die Fretus AG ist ein Spezialist für Verpressung von Rissen, aber nur von
äußerlichen Rissen, die zu sehen sind. Bei der Brücke müssen jedoch auch Risiken durch
Hochwasser in Betracht gezogen werden. Preislich ist die Verpressung der
Ansichtsflächen bei der DB Netz AG und der Fretus AG gleich.

Der Petitionsausschuss bat ferner um Ausführungen, ob eine Änderung des PFB oder ein
neues PFV möglich seien und wenn ja, welche Voraussetzungen dazu erfüllt sein
müssten. Das BMVI teilte mit, sollten – wie mit der Petition gefordert – alle Arbeiten
Petitionsausschuss

abgebrochen werden, würden für die DB Netz AG die Kosten für die Baufirma anfallen,
die Vergabe umfasst 12 Mio. Euro. Nach dem vorliegenden rechtskräftigen
Planrechtsbeschluss ist ein Bauvertrag abgeschlossen worden. Nach Angaben der DB Netz
AG würde eine Verzögerung neben neuen Abstimmungen mit allen umwelttechnischen
Fachbereichen und der Fahrplankoordination auch durch Baustillstände,
Instandhaltungsarbeiten, Umplanungen usw. eine Kostensteigerung in Millionenhöhe
auslösen. Aus diesen Gründen muss aus Sicht des BMVI und der DB Netz AG von einer
Unterbrechung der Bauarbeiten abgesehen werden.

Für eine alternative Lösung müssten zudem vom zuständigen Sachbereich des EBA
erneut die Stellungnahmen der fachlichen Referate und Ämter eingeholt werden. Sollte
vor Fertigstellung des Vorhabens der festgestellte Plan geändert werden, bedarf es
grundsätzlich eines neuen Planfeststellungsverfahrens (PFV, § 76 Abs. 1,
Verwaltungsverfahrensgesetz, VwVfG). Bei Planänderungen von unwesentlicher
Bedeutung kann jedoch von einem erneuten PFV abgesehen werden, wenn die Belange
anderer nicht berührt werden oder wenn die Betroffenen der Änderung zugestimmt haben
(§ 76 Abs. 2 bzw. Abs. 3 VwVfG). Um eine Änderung im Sinne von § 76 VwVfG handelt
es sich allerdings nur, wenn die Identität des Vorhabens gewahrt bleibt, d. h. das Konzept
des Vorhabens in seinen Grundzügen erhalten bleibt. Das ursprüngliche Vorhaben darf
nach Art, Größe, Gegenstand und Betriebsweise nicht durch ein wesentlich andersartiges
Vorhaben ersetzt werden. Ein bloßes Änderungsverfahren ist unzulässig, wenn die
beabsichtigte Änderung des Vorhabens möglicherweise die ursprüngliche
Gesamtkonzeption oder wesentliche Teile des übrigen Planinhalts infrage stellt. Nach
Angaben des EBA kann ohne Kenntnis der konkreten Planung zum jetzigen Zeitpunkt
nicht beurteilt werden, ob es sich bei der angedachten Troglösung lediglich um eine
Änderung handelt. Andernfalls müsste das bestehende-Planrecht aufgehoben werde

Vertragsrechtlich müsste der vorhandene Bauvertrag durch die DB Netz AG gekündigt
und alle damit zusammenhängenden Kosten/Regressansprüche beglichen werden. Eine
erneute EU-weite Ausschreibung wäre erforderlich. Aufgrund der aktuellen
Beschäftigungssituation im Baugewerbe können erhebliche Kostensteigerungen nicht
ausgeschlossen werden.
Petitionsausschuss

Der Bund stellt den Eisenbahninfrastrukturunternehmen des Bundes (EIU), also auch der
DB Netz AG, im Rahmen der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung Bundesmittel für
Ersatzinvestitionen zur Verfügung. Die DB Netz AG hat als Eigentümerin und Bauherrin
der Eisenbahnbrücke unter Beachtung eines sparsamen und wirtschaftlichen Einsatzes
der Bundesmittel in unternehmerischer Verantwortung zu entscheiden, wie die
Eisenbahnbrücke zu erneuern ist.

Die vorstehenden Ausführungen zeigen auf, dass die DB Netz AG die rechtlichen
Vorgaben im Zusammenhang mit dem Ersatz der Eisenbahnbrücke uneingeschränkt
beachtet hat.

Der Petitionsausschuss beschloss im Anschluss an den Ortstermin, ein
Berichterstattergespräch am 26. September 2018 durchzuführen, bei dem insbesondere
der Aspekt des Denkmalschutzes im Mittelpunkt stehen sollte.

Auch das Landesamt für Denkmalpflege Baden-Württemberg war bei diesem Gespräch
vertreten. Es führte anhand einer technischen Skizze der Troglösung aus, wie das
Verfahren verlaufen ist. Die favorisierte Lösung der DB Netz AG sei der Neubau der
Brücke gewesen, entsprechend habe das Unternehmen einen Antrag auf Abriss der
Brücke gestellt. Dabei sei die DB Netz AG der Auffassung gewesen, dass die Brücke nicht
erhaltungs- bzw. sanierungsfähig sei, ihre Substanz sei bereits zu stark zerrüttet. Danach
habe es mehrere Ortstermine gegeben und im Jahr 2013 seien sie doch übereingekommen,
dass die Brücke grundsätzlich erhaltungsfähig sei.

Die zusätzlichen Anforderungen des EBA bedingten aber, dass der größere Gleisabstand,
die Elektrifizierung durch Masten auf der Brücke und die Schaffung von Fluchtwegen auf
der Brücke gewährleistet werden müssten. Die Troglösung hätte zur Folge, dass der
gesamte Oberbau der Brücke entfernt werden müsste. Der Betontrog werde den Rest der
Brücke ohne die drei Steinreihen auf der einen Brückenseite um 83 Zentimetern auf der
anderen um 1,08 m überragen, was das Erscheinungsbild erheblich verändere. Der obere
Abschluss der Brücke sei aus denkmalfachlicher Sicht ein entscheidendes Element. Das
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Kulturdenkmal sei mit der Troglösung aus denkmalfachlicher Sicht als authentisch
überliefertes Zeitdokument verloren.

Die Troglösung würde so stark in Substanz und Erscheinungsbild eingreifen, dass die
Eigenschaft der Brücke als Kulturdenkmal erlöschen würde. Daher sei diese Lösung aus
Sicht des Landesamtes nicht zustimmungsfähig gewesen. Sie habe sich jedoch nicht im
Umkehrschluss für einen Abriss ausgesprochen.

Es seien andere Lösungen gesucht worden. Ein wichtiger Aspekt sei dabei für die DB Netz
AG die Wirtschaftlichkeit des Vorhabens gewesen: Die Sanierung der erhaltungsfähigen
Brücke sei mit 11 Mio. Euro zwar 2 Mio. Euro teurer gewesen als der Neubau mit
9 Mio. Euro, aus denkmalfachlicher Sicht erschien dies allerdings zumutbar. Die
Sanierungsvariante hätte alle 25 Jahre Abdichtungsarbeiten nach sich gezogen. Die dabei
anfallenden Kosten hätten ca. 7 Mio. Euro ausgemacht, die Instandhaltungsarbeiten an
der neuen Brücke hingegen nur rund 600.000 Euro. Daher haben die Denkmalbehörden
(untere Denkmalschutzbehörde beim LRA Waldshut, Landesamt für Denkmalpflege) aus
Wirtschaftlichkeitsgründen die Zumutbarkeit verneint. Sie haben feststellen müssen, dass
die Brücke unter Einhaltung der o. g. drei Anforderungen des EBA nicht saniert und
gleichzeitig als Kulturdenkmal erhalten werden könne.

Das Landesamt betonte ausdrücklich, dass der Erhalt der Substanz und des optischen
Erscheinungsbildes wichtig sei. Es sei nicht um die Entscheidung gegangen, ob ein
Abbruch, ein Neubau oder eine Troglösung sinnvoller sei, sondern in dem Moment,
indem die Troglösung festgelegt werde, entfalle die Zuständigkeit des Landesamtes.
Sobald das EBA im Rahmen der Abwägung zum PFB die genannten drei Belange und den
Netzausbau höher gewichte als den Denkmalschutz, entfalle die Zuständigkeit des
Landesamts, denn sowohl bei Abbruch und Neubau als auch bei der Troglösung könne
am Ende nicht mehr von einem Kulturdenkmal gesprochen werden. Eine Favorisierung
des Abbruchs und Neubaus bedeute dies ausdrücklich nicht. Es sei diskutiert worden,
wie variabel die Anforderungen des EBA bezüglich der Masten und Fluchtwege seien.
Nach Aussagen der DB Netz AG seien diese Anforderungen aber unverzichtbar. Daher
werde sich das Landesamt nicht dagegenstellen, wenn sich die DB Netz AG für die
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Troglösung entscheide. Die Aufgabe des Landesamtes sei es, aus denkmalfachlicher Sicht
zu bewerten, was mit dem Bestand passiere.

Der Ausschuss ist zu dem Eindruck gelangt, dass das Baudenkmal für die Petenten ein
Stück Heimatgeschichte und Identität ist. Ferner wurde auf ihren Seltenheitswert
verwiesen. In diesem Zusammenhang hat das BMVI während des
Berichterstattergespräches ausgeführt, wiederholt sei vorgetragen worden, dass an der
Erhaltung der Brücke ein öffentliches Interesse bestehe, da sie ein wichtiges Zeugnis der
Verkehrs- und Ingenieurgeschichte mit Seltenheitswert darstelle. Das BMVI habe jedoch
ermittelt, dass die Brücke nicht so rar wie angenommen sei: Es gebe 822 Gewölbebrücken
diesen oder älteren Alters in Deutschland, von denen 760 in gutem Zustand seien. Es
betonte ausdrücklich, dass denkmalschutzrechtliche Aspekte bei den
Abwägungsentscheidungen nicht hinten angestellt würden.

Abschließend hält der Petitionsausschuss fest, dass im Rahmen des Ortstermins und des
Berichterstattergespräches entscheidende Sachverhalte geklärt werden konnten: Die
Position des Landesamtes zum Erhalt oder Neubau der Brücke konnte richtiggestellt
werden. Ferner konnte aufgeklärt werden, dass der Bund sowohl für die Sanierung als
auch für den Neubau der Brücke aufkommt. Vor Ort herrschte die Annahme vor, die DB
Netz AG lehne die Sanierung ab, da sie diese finanzieren müsse, wohingegen der Bund
für den Neubau aufkäme. Diese Vermutung hat vor Ort für erheblichen Unmut gegenüber
der DB Netz AG geführt. Besonders begrüßt der Ausschuss das positive Signal, dass sein
Besuch dem Ort gegeben hat: Über sein Erscheinen und das damit zum Ausdruck
gebrachte Interesse der Politik, eine Sachverhaltsaufklärung und eine Lösung
herbeizuführen, waren die Bürgerinnen und Bürger sowie die Gemeindeverwaltung
positiv überrascht.

Nach intensiver Abwägung aller Fakten und Argumente ist der Ausschuss zu dem
Ergebnis gekommen, dass die Petition leider sehr spät eingereicht wurde. Aufgrund des
fortgeschrittenen Bauvorhabens und im Hinblick auf den sparsamen und wirtschaftlichen
Einsatz der Bundesmittel sieht er keine Möglichkeit des Einwirkens auf die DB Netz AG
im Sinne der Petition. Hinzu kommen vor allem sicherheitsrelevante Bedenken, denn aus
Petitionsausschuss

Sicht des Ausschusses ist die Verkehrssicherheit – auch im Interesse der Gemeinde
Albbruck – unbedingt an erster Stelle zu gewährleisten.

Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen aus den
dargestellten Gründen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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