Область: Германия

Eisenbahnwesen - Keine Fahrten von Güterzügen mit Gefahrgut durch innerstädtische Wohngebiete

Заявитель не публичный
Петиция адресована к
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
23 Поддерживающий 23 через Германия

Петиция была отклонена.

23 Поддерживающий 23 через Германия

Петиция была отклонена.

  1. Начат 2017
  2. Сбор закончен
  3. Отправлено
  4. Диалог
  5. Законченно

Это онлайн-петиция des Deutschen Bundestags .

19.10.2018, 04:26

Pet 1-18-12-93-043038 Eisenbahnwesen

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Güterzüge, die mit Gefahrgut jeder Art beladen
sind, nicht durch innerstädtische Wohngebiete zu jeder Tageszeit fahren dürfen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 23 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass es vor einigen
Jahres einen Güterzugunfall in Bulgarien gegeben habe, weil in alten Waggons
Gefahrgut transportiert worden sei. Der Zug sei entgleist, es habe viele Tote und
Verletzte gegeben. Auch die Deutsche Bahn (DB) AG nutze immer noch alte
Güterwagen, die nicht den neuen Standards entsprächen. Sie führen ohne
Unfallschutzvorrichtungen auf maroden Gleisen über alte Brücken. Bislang sei alles
gut gegangen, aber was passiere, wenn beispielsweise mitten in Frankfurt/Main ein
Zug mit Gefahrgut entgleise und explodiere.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass ein Eckpfeiler der Sicherheit im
Eisenbahnbetrieb in § 4 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) verankert ist.
Eisenbahninfrastrukturen und Fahrzeuge müssen den Anforderungen der öffentlichen
Sicherheit an den Bau zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme und an den Betrieb genügen.
Die Eisenbahnen und Halter von Eisenbahnfahrzeugen sind verpflichtet, ihren Betrieb
sicher zu führen und an Maßnahmen des Brandschutzes und der Technischen
Hilfeleistung mitzuwirken. Eisenbahnen sind zudem verpflichtet, die
Eisenbahninfrastruktur sicher zu bauen und in betriebssicherem Zustand zu halten.

Die zeitliche und streckenmäßige Lage von Eisenbahntrassen entsprechen den
logistischen Notwendigkeiten der Lieferkette und gehören somit zu den
unternehmerischen Entscheidungen.

Die Eisenbahnunternehmen müssen ein Sicherheitsmanagementsystem führen, zu
dem es gehört, dass sie Risiken identifizieren, bewerten sowie geeignete
Risikokontrollmaßnahmen entwickeln und anwenden. Alternativ zum
Eisenbahntransport ist der Transport mif Tanklastwagen über die Straße möglich.
Beim Eisenbahnbetrieb unterscheiden sich die physikalischen Rahmenbedingungen
wesentlich gegenüber dem Straßenverkehr. So ist durch die Spurführung im Gleis für
die Schienenfahrzeuge ein Ausbrechen mit den entsprechenden Folgen nur in dem
sehr seltenen Falle einer Entgleisung möglich.

Im Falle eines Unfalls ist es zur Gewährleistung der raschen und wirkungsvollen
Hilfeleistung erforderlich, dass die örtlichen Feuerwehren und die DB AG bei Unfällen,
Störungen und Katastrophen eng zusammenarbeiten und durch abgestimmte
Maßnahmen umfassend Hilfe leisten. Eine diesbezügliche Vereinbarung der Länder
mit der DB AG ist im August 1998 durch die Innenminister und –senatoren der Länder,
die für den Brandschutz und das Rettungswesen zuständig sind, und dem Vorstand
der DB AG unterzeichnet worden.

Diese Ausführungen belegen aus Sicht des Ausschusses, dass die Tatsache, dass es
„bisher gut gegangen ist", kein Zufallsprodukt sondern Ergebnis einer differenzierten
Sicherheitsstrategie ist.

Bzgl. der in der Petition gemachten Äußerung, wonach Brücken „alt“ seien und nicht
mehr den „Standards“ entsprächen, stellt der Ausschuss abschließend fest, dass es
zu jedem Bundesland Ausführungen der Bundesregierung über den Zustand der
dortigen Brücken gibt. In Hessen – dem Bundesland, aus dem die Petition stammt –
gibt es beispielsweise 2.120 Eisenbahnbrücken, davon sind 81 Brücken der
Zustandskategorie 4 (dringend sanierungsbedürftig) zuzuordnen. Weitere
Informationen dazu können in der Drucksache 18/12.236 des Deutschen Bundestages
vom 4. Mai 2017 nachgelesen werden. Die Drucksache kann im Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund seiner Ausführungen, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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