Region: Tyskland

Eisenbahnwesen - Tempolimit für Schienenverkehr an un- und beschrankten Bahnübergängen

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
31 Støttende 31 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

31 Støttende 31 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2015
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

06.07.2016 12.16

Pet 1-18-12-93-019655



Eisenbahnwesen



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Eingabe soll erreicht werden, dass der Schienenverkehr an unbeschrankten

und beschrankten Bahnübergängen ein Tempolimit von 30 km/h beachten muss.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

wurde, liegen dem Petitionsausschuss 31 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge

vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle angeführten Aspekte

gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Bahnübergänge

seien für den Straßenverkehr oft unübersichtlich und das Einsehen in die

Schienenstrecke meist unmöglich. Mögliche technische Defekte an den Signalanlagen

oder beim Überqueren der Schienen liegenbleibende Pkw würden eine enorme Gefahr

darstellen. Der Bremsweg der Schienenfahrzeuge nach Erkennen der Gefahr durch

den Zugführer sei zu lang, um einen Zusammenstoß zu verhindern. Die schweren,

meist tödlichen Unfälle könnten durch ein Tempolimit für den Schienenverkehr an

Bahnübergängen vermieden werden. Die Verkehrssicherheit habe Vorrang vor der

Geschwindigkeit.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie

folgt zusammenfassen:



Der Ausschuss begrüßt das mit der Petition zum Ausdruck gebrachte Engagement für

die Verbesserung der Verkehrssicherheit im Bereich von Bahnübergängen und weist

darauf hin, dass auch die Bundesregierung als vorrangige verkehrspolitische

Zielsetzung die Erhöhung der Sicherheit an Bahnübergängen und die Beseitigung von

Bahnübergängen verfolgt. Vor diesem Hintergrund wird die Umsetzung,

beispielsweise der erstmalige Einbau oder die Verbesserung der technischen

Sicherungen an bestehenden Bahnübergängen bzw. der Bau von

Überführungsbauwerken, mit erheblichen Bundesmitteln unterstützt.

Auch das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

erkennt hier Handlungsbedarf, insbesondere vor dem Hintergrund der teilweise

erheblichen Probleme an Bahnübergängen und der damit verbundenen

Behinderungen der sicheren Abwicklung des Straßenverkehrs.

Insofern weist der Ausschuss darauf hin, dass der vom BMVI geleitete Bund-Länder-

Fachausschuss für den Straßenverkehr (BLFA-StVO) einen Unterausschuss

„Verkehrssicherheit an Bahnübergängen“ eingerichtet hat, der unter Beteiligung von

Verkehrsexperten aus allen Bereichen (Bund, Länder, Deutscher

Verkehrssicherungsrat, ADAC, Polizei, Gesamtverband Deutscher Versicherer etc.)

Möglichkeiten zur Verringerung des Unfallrisikos an Bahnübergängen prüft und einen

Leitfaden für die regelmäßige Durchführung von Bahnübergangsschauen erarbeitet.

Die Bahnübergangsschauen, zu denen die unteren Straßenverkehrsbehörden alle

Beteiligten einladen, dienen dazu, notwendige Verbesserungen, wie beispielsweise

Änderungen der Sicherungsanlagen etc., im Einzelfall durchzuführen.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Sicherung von Bahnübergängen sind in der

Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) geregelt. Die Sicherung erfolgt danach

grundsätzlich durch Lichtzeichen bzw. Blinklichter, Lichtzeichen bzw. Blinklichter mit

Halbschranken oder Schranken. Dabei erfolgt keine Festlegung, welche Sicherung im

Einzelfall anzuwenden ist. Insofern obliegt es den Baulastträgern der beteiligten

Verkehrswege Schiene und Straße gemeinsam nach den örtlichen Begebenheiten die

erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zu planen und abzustimmen. Dazu merkt der

Ausschuss an, dass auch im Rahmen der Planfeststellung, die sich auch auf die Art

der Bahnübergangssicherung erstreckt, eine eingehende Abwägung erfolgt.

Der Ausschuss hebt hervor, dass der Eisenbahnverkehr aufgrund seiner

Besonderheiten – Bewegung großer Massen, Spurgebundenheit, langer Bremsweg

etc. – sowohl nach den Vorschriften der EBO als auch nach der Straßenverkehrs-

Ordnung stets Vorrang hat an Bahnübergängen.



Die Kosten für die gebotenen Sicherungsmaßnahmen trägt nach dem

Eisenbahnkreuzungsgesetz bei bundeseigenen Eisenbahnen der Bund zu einem

Drittel, bei nichtbundeseigenen Eisenbahnen das Land zu einem Drittel. Die übrigen

zwei Drittel werden von den beteiligten Baulastträgern der sich kreuzenden

Verkehrswege Schiene und Straße getragen. Durch die Kostenbeteiligung des Bundes

bzw. des Landes wird sichergestellt, dass die aus Sicherheitsgründen gebotenen

Maßnahmen unabhängig von möglichen Finanzierungsschwächen der Baulastträger,

insbesondere der kommunalen Straßenbaulastträger, umgesetzt werden.

Der Ausschuss weist darauf hin, dass die bereits getätigten Anstrengungen der

Beteiligten zu nachhaltigen Ergebnissen bei der Verbesserung der Verkehrssicherheit

geführt haben. Die Anzahl der Bahnübergänge im Netz der Deutschen Bahn (DB) AG

konnte in den Jahren 1994 bis 2013 von 28.682 auf 18.117 (davon sind

7.574 Bahnsteigübergänge ohne technische Sicherung) reduziert werden. Ferner

weist der Ausschuss darauf hin, dass die Zahl der Unfälle sowie der Unfalltoten an

Bahnübergängen trotz Zunahme des Straßenverkehrs zurückgegangen ist. Im Jahr

1994 ereigneten sich an Bahnübergängen der DB AG noch 628 Unfälle mit 110 Toten,

wohingegen im Jahr 2013 deutlich weniger, nämlich 150 Unfälle mit 32 Toten

verzeichnet wurden. Zudem macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass die

Unfälle an Bahnübergängen nach Auskunft der DB AG im Jahr 2013 zu 94 % auf ein

Fehlverhalten der Straßenverkehrsteilnehmenden zurückzuführen sind. Unabhängig

von den rückläufigen Entwicklungen der Unfallzahlen wird die Verbesserung der

Sicherheit an Bahnübergängen weiterhin fortgesetzt.

Die Ausführungen zeigen, dass sich die gesetzlichen Regelungen für die Sicherung

von Bahnübergängen bewährt haben. Der Verkehrsteilnehmer hat bei nicht technisch

gesicherten Bahnübergängen eine erhöhte Sorgfaltspflicht, wobei die Bahn die

äußeren Bedingungen (Sichtflächen, Pfeifsignale usw.) gewährleistet, um ein sicheres

Überqueren der Bahngleise zu ermöglichen. Die von der DB genutzten Anlagen zur

Bahnübergangssicherung entsprechen den gesetzlichen Anforderungen, sind

behördlich zugelassen und erfüllen, insbesondere auch im europäischen Vergleich,

einen anerkannt hohen Sicherheitsstandard.

Ein gänzliches Verbot von Bahnübergängen lehnt der Ausschuss ab, da dadurch

sämtliche Querungsmöglichkeiten aufgehoben würden und damit unter anderem

Rettungs- und Polizeifahrzeuge zu erheblichen Umwegen gezwungen seien.

Hinsichtlich der geforderten Absenkung des Tempolimits für den Schienenverkehr an

Bahnübergängen merkt der Ausschuss an, dass dies zu einer erheblichen Erhöhung



der Fahrtzeit führe, was die Attraktivität des Schienenverkehrs beeinträchtigen würde

und dazu führe, dass der motorisierte Individualverkehr wieder erheblich an Bedeutung

gewänne. Dies lehnt der Ausschuss zum einen aufgrund der positiven Energiebilanz

des Schienenverkehrs im Vergleich zum Straßenverkehr und somit im Interesse

geringer Umweltbeeinträchtigung ab. Zum anderen würden mit Zunahme des

motorisierten Individualverkehrs die Unfallzahlen signifikant ansteigen, da

Unfallstatistiken eindeutig belegen, dass der Straßenverkehr im Vergleich zum

Schienenverkehr ein deutlich höheres Unfallrisiko aufweist. Die mit der Petition

erstrebte Abnahme der Unfallzahlen würde so in das Gegenteil verkehrt werden. In

der Gesamtbetrachtung lehnt der Ausschuss daher die geforderte Einführung eines

generellen Tempolimits an Bahnübergängen ab.

Vor dem Hintergrund der Ausführungen erkennt der Petitionsausschuss keinen

parlamentarischen Handlungsbedarf. Er empfiehlt, das Petitionsverfahren

abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (pdf)


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