Energieeffizienz - Energielabel A innerhalb der EU für Wasch- und Spülmaschinen mit zusätzlichem Warmwasser-Anschluss

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
21 Unterstützende 21 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

21 Unterstützende 21 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

12.12.2018, 03:23

Pet 1-18-09-7518-033747 Energieeffizienz

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22.11.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass innerhalb der EU Wasch- und
Spülmaschinen nur das Energielabel A und besser erhalten können, wenn diese
einen zusätzlichen Warmwasser-Anschluss besitzen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 21 Mitzeichnungen und 11 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass
Waschmaschinen, die an einen Warmwasser-Anschluss angeschlossen werden,
die Energie zum Erwärmen des Waschwassers nicht oder nur teilweise selbst durch
elektrische Energie aufbringen müssten. Der Kaufpreis einer Maschine mit
Warmwasseranschluss stehe in keinem Verhältnis zu Geräten ohne diesen. Der
kaufmännische Anreiz solche Maschinen auf den Markt zu bringen, sei bisher
gering, da für die Verbraucherinnen und Verbraucher ein Mehrpreis von 200 bis 500
Euro gegenüber einem ansonsten gleichwertigen Gerät erheblich sei. Gäbe es
bezahlbare Angebote, wäre die Nachfrage solcher Geräte höher. Daher solle sich
die Bundesregierung auf EU-Ebene dafür einsetzen, dass Wasch- und
Spülmaschinen nur das Energielabel A und besser erhalten können, wenn diese
einen zusätzlichen Warmwasser-Anschluss besitzen.

Zu den weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung
lässt sich unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten
Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass Warmwasser(WW)-Anschlüsse
den Energieverbrauch bei Wasch- und Geschirrspülmaschinen unter bestimmten
Voraussetzungen reduzieren können. Hierbei sind allerdings die Installation der
WW-Leitung im Gebäude sowie die Entfernung zur Zapfstelle entscheidend. In
vielen Mehrfamilienhäusern müssen erst zwei bis vier Liter Wasser ablaufen, bevor
warmes Wasser am Zapfhahn ankommt. Dies entspricht etwa einem Drittel des
WW-Bedarfes von Geschirrspülern und etwa einem Viertel des WW-Bedarfs von
Waschmaschinen. WW-Anschlüsse können Vorteile haben, wenn das Wasser
effizient regenerativ erzeugt wird und eine kurze Zuleitung zur Maschine besteht.

Bei proteinhaltigen Flecken kann zu warmes Wasser allerdings schaden, da diese
dann nicht gut heraus gewaschen werden. Daher braucht die Waschmaschine dann
zwei Anschlüsse, ein Mischventil und eine bestimmte Steuerung, was den WW-
Anschluss teuer macht (Quelle: D. Quack, Öko-Institut, www.die-
stromsparinitiative.de/stromspar-tipps/stromspar-profis-
antworten/waschmaschinen-mit-warmwasseranschluss/index.html).

Der Ausschuss hebt hervor, dass effiziente Waschmaschinen nur sehr wenig
warmes Wasser (ca. 10 -13 I) zum Reinigen benötigen und am effizientesten mit
abgesenkter Temperatur bei längerer Laufzeit arbeiten. Bei Geschirrspülmaschinen
mit 50 bzw. 60 Grad - Programmen sind WW-Anschlüsse eher geeignet und bereits
am Markt verfügbar.

Ferner stellt der Ausschuss fest, dass eine Verwehrung künftiger
Energieeffizienzklassen (beispielsweise Klasse A) aufgrund fehlender WW-
Anschlüsse in den Verordnungen zur Energieverbrauchskennzeichnung nicht
vorgesehen und auch nicht zielführend ist. Würde dem mit der Petition
unterbreiteten Vorschlag gefolgt, müssten sehr effiziente Maschinen ohne WW-
Anschluss schlechter eingestuft werden, wofür es jedoch in den meisten
Haushalten (ohne effizient erzeugtes WW und kurze Zuleitung) keinen Grund gibt.
Deutschland setzt sich vielmehr gegenüber der EU-Kommission dafür ein, dass ein
vorhandener WW-Anschluss auf dem Energielabel durch ein Symbol ähnlich dem
Ausschalter bei TV-Geräten eingerichtet wird und hierdurch schnell für
Verbraucherinnen und Verbraucher ersichtlich ist.

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss aus den vorgenannten
Gründen keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf zu erkennen und die
Forderung der Petition nicht zu unterstützen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung (PDF)


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