Regione: Germania

Energiepreise - Kontrolle und Transparenz bei Fernwärme

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Deutschen Bundestag
326 Supporto 326 in Germania

La petizione è stata respinta

326 Supporto 326 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2014
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 16:05

Pet 1-18-09-7510-004776

Energiepreise
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 15.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition wird mehr Transparenz und Kontrolle bei der Kostenstruktur von
Fernwärmepreisen gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Abnahme
von Fernwärme oft kommunalpolitisch vorgegeben werde. Daher müsse der
Fernwärmepreis zumindest mit vergleichbaren Energiepreisen konkurrieren.
Fernwärme aus Kraft-Wärme-Kopplung sei pro Kilowattstunde (kWh) oft mehr als
doppelt so teuer wie Gas. Dies lasse die Annahme zu, dass die Preise völlig
willkürlich festgesetzt werden. Fernwärmepreise müssen deshalb auf der Grundlage
echter Kosten nachvollziehbar sein.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 326 Mitzeichnungen und 13 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass Fernwärmelieferverträge
zivilrechtliche Verträge sind. Streitigkeiten über Inhalt und Ausmaß wechselseitiger
vertraglicher Pflichten sind in erster Linie den Zivilgerichten zugewiesen. Daneben

tritt eine kartellbehördliche Aufsicht über marktbeherrschende
Fernwärmeversorgungsunternehmen nach den Vorschriften des Gesetzes gegen
Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf Grundlage der Vorschriften
zur Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen. Der Ausschuss
macht darauf aufmerksam, dass sich jeder Kunde insoweit an die für ihn zuständige
Kartellbehörde wenden kann. Die Einleitung von Verfahren liegt im pflichtgemäßen
Ermessen der Kartellbehörde. Derzeit befassen sich verschiedene Kartellbehörden
mit Fernwärmepreisen.
Die Fernwärmeversorgung war Gegenstand einer Sektoruntersuchung des
Bundeskartellamtes, deren Abschlussbericht seit August 2012 vorliegt. Das
Bundeskartellamt hat darin ausgeführt, dass die Untersuchung nur in wenigen Fällen
Handlungsbedarf im Hinblick auf missbräuchlich überhöhte Fernwärmeerlöse und -
preise aufgezeigt hat. Die Sektoruntersuchung hat vor allem gezeigt, dass die
Kostenstrukturen in den unterschiedlichen Fernwärmenetzen aus verschiedensten
Gründen stark differieren können. So können Unterschiede bei Kraftwerks- und
Leitungsnetzalter, Primärenergieträgern und Anschlussdichte sowie -auslastung
erheblichen Einfluss auf die Kostenstruktur haben.
Im Frühjahr 2013 hat das Bundeskartellamt dann Missbrauchsverfahren gegen
sieben Versorger mit zum Teil mehreren Versorgungsgebieten eingeleitet. Zudem
haben, im Anschluss an die Sektoruntersuchung, auch mehrere
Landeskartellbehörden mit unterschiedlichen Untersuchungen im Fernwärmebereich
begonnen. Dazu gehören Sachsen, Brandenburg, Nordrhein-Westphalen und
Sachsen-Anhalt. Die Verfahren sind noch nicht abgeschlossen.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass dem mit der Petition vorgetragenen
Anliegen, rein praktische Aspekte entgegenstehen. Zu bedenken ist, dass die
Kostenstruktur von Fernwärmepreisen nicht unmittelbar mit den Gasbezugspreisen
vergleichbar ist. Dies gilt grundsätzlich für alle Heizenergieträger. Die Kosten für
Beschaffung, Erzeugung und Transport differieren bei unterschiedlichen
Energieträgern naturgemäß aufgrund ihrer jeweiligen Verfügbarkeit und physischen
Beschaffenheit. Dementsprechend können sich auch die Preise unterschiedlich
entwickeln. So haben Gasbezugspreise jedenfalls in den letzten Jahren eine preislich
gesehen relativ günstige Entwicklung genommen. In den Vorjahren war Gas aber im
Vergleich zu Heizöl stets kostenintensiver. Zu berücksichtigen ist auch, dass bei
dezentraler Wärmeerzeugung separat Wartungs- und Schornsteinfegerkosten
anfallen.

Aus den Kosten für den reinen Gasverbrauch eines bestimmten Zwei-Personen-
Haushaltes kann aus Sicht des Ausschusses nicht in linearer Weise auf die
Fernwärmekosten von fünf Personen im gleichen Haus geschlossen oder der kWh-
Verbrauchswert eines Fünf-Personenhaushalts aus einem Haus auf ein anderes
Haus übertragen werden. Denn der Wärmebedarf steigt nicht in gleichem Maße wie
die Personenanzahl und hängt auch von der Wärmedämmung, der Wohnfläche und
der Nutzung der jeweiligen Räume ab.
Soweit mit der Petition kritisiert wird, dass örtlich aufgrund von Gemeindesatzungen
keine andere Wärmeversorgung erlaubt sei, ist anzumerken, dass ein solcher
Anschluss- und Benutzungszwang nicht energiewirtschaftsrechtlich verankert ist,
sondern primär Fragen des Kommunalrechts betrifft.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung –
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – als Material zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, soweit mehr
Transparenz bei der Preisgestaltung und Fernwärmerechnung gefordert ist, ist
mehrheitlich abgelehnt worden.Begründung (pdf)


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