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Energiepreise - Lediglich eine Preisänderung an Tankstellen durch Mineralölkonzerne innerhalb von 24 Stunden

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Petīcija ir adresēta
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
401 atbalstītājs 401 iekš Vācija

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  1. Sākās 2019
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

02.11.2019 03:32

Petitionsausschuss

Pet 1-19-09-7510-015573
59510 Lippetal
Energiepreise

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Mineralölkonzerne an den Tankstellen innerhalb
von 24 Stunden nur eine Preisänderung vornehmen können.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, es bestünde keine
Berechtigung, den Benzin- und Dieselpreis mehrfach am Tag zu ändern. Der aktuelle
Mineralölpreis an der Rohstoffbörse würde weder direkt abgebildet, noch würden
Preisschwankungen adäquat berücksichtigt. Preissteigerungen würden sehr zügig
übernommen, Senkungen der Rohstoffpreise würden dagegen nur mit deutlicher
Verzögerung zu einer Herabsetzung auch der Benzinpreise führen.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
dem Petitionsausschuss 403 Mitzeichnungen und 35 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um
Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Petitionsausschuss

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass die Preisgestaltung von
Kraftstoffen keiner staatlichen Regulierung unterliegt. Die Kraftstoffpreise bilden sich am
Markt. Dabei spielen Faktoren wie der Rohölpreis, Steuern, Verarbeitungskosten, Kosten
für Logistik und Betrieb der Raffinerien und Tankstellen, die verfügbare
Transportinfrastruktur oder die Angebots- und Nachfragesituation vor Ort eine
wesentliche Rolle. Die Faktoren werden unternehmensbezogen kalkuliert und führen zu
unterschiedlichen Kraftstoffpreisen.
Der Ausschuss stellt fest, dass derzeit keine Erkenntnisse vorliegen, die auf eine
missbräuchliche Preisgestaltung durch die Mineralölkonzerne schließen lassen. Der
Wettbewerb wird durch die Missbrauchs- und Kartellaufsicht des Bundeskartellamtes
überwacht. Das Bundeskartellamt beobachtet, insbesondere mit der
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe, die Preisentwicklung der Kraftstoffe sehr genau.
Der Ausschuss merkt an, dass sich das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
(BMWi) im Rahmen seiner Evaluierung der Tätigkeit der Markttransparenzstelle für
Kraftstoffe u. a. auch mit den Erfahrungen zur Preisregulierung in anderen Staaten und
dem dazu erfolgten wissenschaftlichen Diskurs auseinandergesetzt hat. Der „Bericht über
die Ergebnisse der Arbeit der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe und die hieraus
gewonnenen Erfahrungen“ (Drucksache 19/3693) wurde dem Ausschuss für Wirtschaft
und Energie des Deutschen Bundestages zur Unterrichtung vorgelegt, der über
Preisänderungen an Tankstellen in seiner Sitzung am 13. Februar 2019 kontrovers
diskutiert hat. Der Bericht kann auf der Internetseite des Deutschen Bundestages unter
dem Link dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/036/1903693.pdf eingesehen werden.
Ergänzend verweist der Ausschuss zudem auf die Antwort der Bundesregierung auf eine
Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/7651.
Eine Preissetzungsregelung findet beispielsweise in Österreich und in West-Australien
statt. In Österreich dürfen seit 2011 die Kraftstoffpreise nur einmal am Tag um 12 Uhr
erhöht werden. Preissenkungen können jederzeit erfolgen. In West-Australien gilt seit
2001 eine sogenannte 24-Stunden-Regel. Danach müssen die Preise für den Folgetag einen
Tag vorher gemeldet und dürfen dann 24 Stunden nicht verändert werden.
Im Ergebnis lassen die Untersuchungen jedoch den Schluss zu, dass Eingriffe in die
Preissetzungsfreiheit der Tankstellen eher zu wettbewerbsschädlichen und tendenziell
Petitionsausschuss

preissteigernden Wirkungen zulasten der Verbraucher führen. Dies lässt sich darauf
zurückführen, dass ein Eingriff in die Preiserhöhungsmöglichkeiten der Tankstellen für
diese den Anreiz reduziert, sich in einer Art Preiswettbewerb gegenseitig stufenweise zu
unterbieten. Eine Preissetzungsregulierung könnte daher zwar die Anzahl der
Preisschwankungen begrenzen, würde für die Verbraucher aber wohl nicht zu einem
niedrigeren Preisniveau führen.
Der Ausschuss macht darauf aufmerksam, dass sich aufgrund der Arbeit der
Markttransparenzstelle für Kraftstoffe die Transparenz für Verbraucher erheblich erhöht
hat. Die Verbraucher können sich umfassend und in Echtzeit über verschiedene
Informationsdienste über die Kraftstoffpreise an den Tankstellen informieren.
Hervorzuheben ist insbesondere die Einführung von, zum Teil kostenlosen, Apps, mit
denen zeitnah aktuelle Tankpreise der sich in der Nähe befindlichen Tankstellen
verglichen werden können. Daneben wird regelmäßig in der Presse über die
Kraftstoffpreise informiert.
Der Ausschuss hebt abschließend hervor, dass die bewirkte höhere Transparenz durch
die Tätigkeit der Markttransparenzstelle im Ergebnis besser geeignet erscheint, die
Wettbewerbssituation auf den Kraftstoffmärkten zu verbessern und einer
missbräuchlichen Preisgestaltung durch die Mineralölkonzerne vorzubeugen. Eine
gesetzliche Regulierung von Preiserhöhungen ist weder aus wettbewerbs- noch aus
verbraucherpolitischer Sicht erforderlich.
Vor diesem Hintergrund kann der Petitionsausschuss die Forderung nach einer
Beschränkung von Preisänderungen an Tankstellen im Ergebnis nicht unterstützen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht
entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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