Regione: Germania

Energiepreise - Proportionale Preisentwicklung für aus Erdöl gewonnene Kraftstoffe in Deutschland zum Erdölpreis

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
53 Supporto 53 in Germania

La petizione è stata respinta

53 Supporto 53 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2016
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 12:59

Pet 1-18-09-7510-028702

Energiepreise


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.11.2016 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass der Preis für aus Erdöl gewonnene Kraftstoffe in
Deutschland proportional zum Erdölpreis steigen und fallen muss.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 53 Mitzeichnungen und 10 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen
eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass auch der
Kraftstoffpreis an deutschen Tankstellen steige, sobald der Erdölpreis auf dem
Weltmarkt steige. Die Mineralölkonzerne begründeten solche Preissteigerungen mit
gestiegenen Einkaufskosten, was vor dem Hintergrund langfristig ausgelegter
Lieferverträge jedoch nicht zutreffend sei. Falle der Rohölpreis hingegen, würden die
Preise an den Tankstellen hingegen gar nicht oder nur sehr gering angepasst. Die
Rohölpreise wiesen in den letzten zwei Jahren einen stetigen Preisverfall auf, dieser
sei allerdings nie an die Verbraucherinnen und Verbraucher weitergegeben worden.
Wenn es erforderlich sei, jede Preissteigerung der Rohstoffe auf dem Weltmarkt
unmittelbar an diese weiterzugeben, dann müssten entsprechend auch
Preissenkungen an sie weitergegeben werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen. Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit
gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens der
Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss führt zunächst an, dass die Preise für Kraftstoffe – Benzin
und Diesel – wie für andere Waren und Dienstleistungen auf der Basis von Angebot
und Nachfrage frei gebildet werden. Die Gestaltung der Preise liegt also
grundsätzlich in der freien Entscheidung der Unternehmen.
Neben den Kosten für die Herstellung der Kraftstoffe gibt es weitere
Kostenpositionen, die in die Tankstellenquittung einfließen. Hierzu gehören die
Energiesteuer und die Umsatzsteuer. Außerdem entstehen Kosten für die
Beimischung von Biokomponenten zur Erfüllung der Quotenvorgabe, den Transport,
die Lagerung, Verwaltung und den Vertrieb der Kraftstoffe.
Auf jeden Liter Benzin, gleich welcher Sorte, wird eine Energiesteuer von
65,45 Cent/Liter erhoben. Bei Diesel sind es 47,04 Cent/Liter. Beide Beträge
enthalten die sogenannte Ökosteuer in Höhe von 15 Cent/Liter.
Auch bei Kraftstoffen beträgt die Mehrwertsteuer 19 Prozent. Allerdings gibt es
gegenüber anderen Produkten eine Besonderheit: Als Berechnungsgrundlage für die
Mehrwertsteuer gilt nicht alleine der Warenwert, sondern auch die Energiesteuer.
Wenn also beispielsweise der reine Produktpreis 50 Cent/Liter beträgt, würde sich
die Mehrwertsteuer auf 9,5 Cent/Liter belaufen. Da aber die Energiesteuer in Höhe
von 65,45 Cent/Liter hinzugezogen wird, erhöht sich die Basis auf 115,45 Cent/Liter
und der Mehrwertsteueranteil steigt auf 21,9 Cent/Liter. Im angeführten
Rechenbeispiel beträgt die Gesamt-Steuerbelastung damit gut 87 Cent/Liter.
Außerdem müssen Unternehmen, die Kraftstoffe herstellen oder nach Deutschland
einführen, einen Betrag für die Bevorratung von Erdöl und Erdölerzeugnissen zur
Krisenvorsorge entrichten. Auch dieser Betrag – 0,46 Cent/Liter bei Ottokraftstoffen
und 0,39 Cent/Liter bei Diesel – wird in der Regel auf die Preise für
Endverbraucherinnen und Endverbraucher aufgeschlagen. Diese Abgabe dient zur
Finanzierung des nationalen Bevorratungssystems, das im europäischen Rahmen
sicherstellen soll, dass zu jedem Zeitpunkt in jedem europäischen Land
Mineralölprodukte für mindestens 90 Tage vorgehalten werden. In diesem Beispiel
erhöht sich die gesamte fiskalische Belastung bei Mineralölprodukten daher auf rund
88 Cent/Liter.
Wie regelmäßige Untersuchungen ergeben, entwickeln sich die Preise für Benzin
und Diesel an den Tankstellen in Deutschland grundsätzlich entsprechend den
Großhandelspreisen für Kraftstoffe am Rotterdamer Ölmarkt. Diese wiederum folgen
in der Regel dem Rohölpreis, können sich aber je nach Angebot und Nachfrage des

betreffenden Produkts kurzfristig zu einem gewissen Grad auch vom Rohölpreis
lösen.
Durch den hohen Steueranteil von ca. 85 % wird dieser relative Gleichklang
zwischen Rohöl- und Benzin- und Dieselpreis nicht entsprechend deutlich. Dem
Anliegen der Petition wird somit häufig entsprochen.
Der Ausschuss weist an dieser Stelle darauf hin, dass mit dem hohen Steueranteil
eine Lenkungswirkung beabsichtigt ist, sie zielt beispielsweise auf eine erhöhte
Nachfrage nach schadstoffarmen Pkw und einen sparsamen Umgang mit Energie.
Abschließend verweist der Ausschuss bzgl. weitergehender Informationen auf die
Internetseite der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe (MTS-K),
www.bundeskartellamt.de/SharedDocs/Publikation/DE/Berichte/Zweiter_Jahres
bericht_MTS-K.pdf?__blob=publicationFile&v=3
Die MTS-K hat am 1. Dezember 2013 ihre regelmäßige Arbeit aufgenommen. Auf
der Grundlage der von ihr zur Verfügung gestellten Daten können Verbraucherinnen
und Verbraucher damit mittlerweile seit mehr als zwei Jahren umfassend und in
Echtzeit über Verbraucher-Informationsdienste Kraftstoffpreise vergleichen. In ihrem
Zweiten Jahresbericht führt die MTS-K auf Seite 28 beispielsweise aus: „In groben
Zügen scheint die Entwicklung der Preise für die betrachteten Kraftstoffe im Verlauf
des Beobachtungszeitraums grundsätzlich der Entwicklung des Rohölpreises zu
entsprechen. Für besondere Entwicklungen, wie das vergleichsweise stärkere
Ansteigen der Preise für Ottokraftstoffe ab März 2015, dürfte es plausible
Erklärungen wie z. B. den Beginn der „Driving Season“ in den USA geben.“
Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen, dass der Preis für aus Erdöl
gewonnene Kraftstoffe in Deutschland proportional zum Erdölpreis steigen und fallen
muss, nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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