Piirkond : Saksamaa

Energiesteuer - Abschaffung der Energiesteuer für Otto- und Dieselkraftstoffe (ehemals Mineralölsteuer)

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Petitsioon on adresseeritud
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
6 503 Toetav 6 503 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

6 503 Toetav 6 503 sees Saksamaa

Petitsiooni ei rahuldatud

  1. Algatatud 2018
  2. Kogumine valmis
  3. Esitatud
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  5. Lõppenud

See on veebipõhine petitsioon des Deutschen Bundestags.

19.07.2019 04:32

Petitionsausschuss

Pet 2-19-08-6130-013058
35580 Wetzlar
Energiesteuer

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Der Petent möchte die Abschaffung der Energiesteuer für Otto- und Dieselkraftstoffe
erreichen.
Zur Begründung wird ausgeführt, diese Steuer bilde im Zusammenhang mit der
Mehrwertsteuer eine für den Verbraucher nicht tragbare Steuerbelastung. Die in den
letzten Jahren gestiegenen Preise für Diesel- und Ottokraftstoffe behinderten die
Flexibilität eines jeden Einzelnen.
Auf den weiteren Begründungsinhalt der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlichten Petition wird Bezug genommen. Es gab 60 Diskussionsbeiträge und
526 Unterstützungen/Mitzeichnungen.
Zu diesem Thema liegt dem Petitionsausschuss eine weitere Eingabe mit verwandter
Zielsetzung vor, die wegen des Sachzusammenhangs einer gemeinsamen
parlamentarischen Prüfung zugeführt werden. Der Ausschuss bittet daher um
Verständnis, dass nicht auf alle vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, zu der Eingabe
Stellung zu nehmen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich wie folgt
zusammenfassen:
Kraftstoffe werden in der Bundesrepublik Deutschland basierend auf den Vorgaben der
Richtlinie 2003/96/EG des Rates vom 27. Oktober 2003 zur Restrukturierung der
gemeinschaftlichen Rahmenvorschriften zur Besteuerung von Energieerzeugnissen und
Petitionsausschuss

elektrischem Strom (Energiesteuerrichtlinie) besteuert, wobei die Richtlinie bestimmte
Mindeststeuersätze vorsieht, die nicht unterschritten werden dürfen.
Dabei sieht die Energiesteuerrichtlinie auch Mindeststeuersätze auf die genannten
Kraftstoffe vor. Die vom Petenten vorgesehene Abschaffung der Besteuerung von
Otto- und Dieselkraftstoffen ist daher europarechtlich nicht möglich.
Ebenfalls ist die Besteuerung von Energieerzeugnissen sowohl mit der Energie- als auch
der Umsatzsteuer im Einklang mit den europarechtlichen Vorschriften.
Die deutsche Regelung zur Umsatzsteuer basiert auf den verbindlichen Vorgaben des
Gemeinschaftsrechts. Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer ist bei Lieferungen
(z. B. von Kraftstoffen) das sogenannte Entgelt. Entgelt ist alles, was der
Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der
Umsatzsteuer. Zum Entgelt gehören dabei auch besondere Verbrauchsteuern,
beispielsweise die Energiesteuer, wenn diese als Preisbestandteil auf den Verbraucher
„überwälzt“ werden.
Nach Artikel 78 Buchstabe a der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom
28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, sogenannte
Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie, dürfen Steuern, Zölle, Abschöpfungen und Abgaben
nicht aus der Steuerbemessungsgrundlage für die allgemeine Verbrauchsteuer
Umsatzsteuer/Mehrwertsteuer herausgerechnet werden.
Die Belastung auch des Preisanteils, der auf die Energiesteuer entfällt, mit Umsatzsteuer
ist somit gemeinschaftsrechtlich vorgegeben.
Aus Sicht des Petitionsausschusses wäre die vorgeschlagene Maßnahme darüber hinaus
auch aus Sicht des Bundeshaushaltes nicht vertretbar. Viele steuerliche
Rahmenbedingungen sichern solide Staatsfinanzen und die Wettbewerbsfähigkeit
Deutschlands. Sie wäre nachhaltig beeinträchtigt, wenn die aus diesen Steuern
resultierenden Einnahmen ersatzlos gestrichen würden.
Angesichts des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres Tätigwerden nicht
in Aussicht stellen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd