Περιοχή: Γερμανία

Energieversorgung - Einführung eines vierstufigen Multitarifs

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
101 Υποστηρικτικό 101 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

101 Υποστηρικτικό 101 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

18/11/2015, 4:07 μ.μ.

Pet 1-17-09-7511-044368

Energieversorgung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass Energieversorger zur Einführung
mindestens vierstufiger Tarife verpflichtet werden.
Die Eingabe wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
und dort diskutiert. Es gingen 101 Mitzeichnungen und 29 Diskussionsbeiträge ein.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, Stromangebot und
die -nachfrage schwankten stark. Die bedarfsbezogene Erzeugung sei nur begrenzt
möglich. Deshalb sei es notwendig, mindestens vier zeitliche Stromtarifzonen ähnlich
dem Nachtstromtarifsystem zu etablieren. So könne man das variierende Angebot
abbilden. Tages-, wochen- und jahreszeitbezogene Änderungen müssten eingeführt
werden. Energieversorger hätten die Tarifverteilung des nächsten Tages im Voraus
bekannt zu geben und diese Information auch technisch zur Verfügung zu stellen. So
könnten Endgeräte bei einem bestimmten Stromtarif automatisch den Betrieb
beginnen oder beenden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
vorgetragenen Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss begrüßt, dass Vorschläge gemacht werden, um die Stromversorgung
zu optimieren. Er stellt aber fest, dass die Verwirklichung dieses Anliegens rechtlich,

wirtschaftlich und technisch sehr komplex wäre. Die Umsetzung wäre sehr schwierig.
Preisvorteile für den Verbraucher wären nach Einschätzung des Ausschusses nicht
die Folge. Mit dem erheblich einfacheren Nachtstromtarifsystem ist der Vorschlag
weder technisch noch wirtschaftlich oder praktisch vergleichbar. Die Umsetzung
würde erheblich stärker in die Freiheit der Marktteilnehmer eingreifen als
gesetzgeberisch bereits angestoßene Maßnahmen zur Flexibilisierung des
Stromangebots. Ferner bedürfte es einer Änderung der Netzzugangsregeln und einer
neuen Messinfrastruktur. Mit letzterer wäre ein enormer Investitionsaufwand
verbunden.
Der Strompreis für Haushaltskunden setzt sich nach dem Monitoringbericht 2013 der
Bundesnetzagentur und des Bundeskartellamtes bei einem durchschnittlichen
Endpreis von ca. 29 Cent/kWh zu mehr als zwei Dritteln aus Preisbestandteilen
zusammen, die nicht zur Disposition des Lieferanten stehen. Der verbleibende Anteil
soll sich im Grundsatz auf einem für den Wettbewerb offenen Markt bilden und
gerade nicht durch staatliche Vorgaben geprägt sein.
§ 40 Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) enthält bereits eine allgemeine
Regelung zum Angebot last- bzw. zeitvariabler Tarife. Der dort ausgebrachte
Vorbehalt wirtschaftlicher und technischer Machbarkeit ist nach Einschätzung des
Ausschusses richtig. Die Vorschrift lässt den Lieferanten die notwendige
Gestaltungsfreiheit. Der vom Petenten geforderte intensive Eingriff in die
Berufsfreiheit (Artikel 12 Grundgesetz) ist nach Einschätzung des Ausschusses nicht
zu rechtfertigen.
Der Ausschuss merkt an, dass die Möglichkeit zum Angebot differenzierter
Tarifstrukturen durch Stromlieferanten von einer Reihe verschiedener
Voraussetzungen abhängt, die nicht allein von diesen beeinflusst werden können. Im
Ergebnis würden die Mehrkosten für notwendige Investitionen und Aufwände von
den Verbrauchern zu tragen sein. Diese dürften einen etwaigen Nutzen übersteigen.
Zur Umsetzung des Vorschlags bedürfte es neuer Messeinrichtungen, die den
Stromverbrauch in den jeweiligen Zeiten messen und die Zeiträume ferngesteuert
verändern und an Haushaltsgeräte weitergeben könnten. Der Vorschlag geht in jeder
Hinsicht deutlich über die gängigen Hoch- und Niedertarif-Messungen für
Nachtstromkunden hinaus. Neben der Messinfrastruktur bedürfte es zusätzlicher
Kommunikations- und Abrechnungswege, um die Daten bis zur Abrechnung zu
verarbeiten. Auch daraus ergäben sich massive Mehrkosten. Es müssten auch
Netzzugangsmodalitäten entwickelt werden, aus denen sich der von den Lieferanten

in den jeweiligen Zeitzonen einzuspeisende Strom ergäbe. Mit den bisherigen
Messgeräten und Abrechnungsmodalitäten ist eine Umgestaltung der
Netzzugangsregulierung nicht möglich.
Nicht zuletzt lehnt der Ausschuss den Vorschlag in seiner Regelungstiefe ab, weil die
Abrechnungen dadurch umfangreicher und für viele Stromkunden weniger
nachvollziehbar würden. Ein Tarifvergleich wäre vom kaum mehr belastbar
vorzunehmen.
Abschließend betont der Ausschuss, dass an der Schaffung der Voraussetzungen für
das Angebot lastvariabler Tarife im Wettbewerb bereits auf Grundlage geltenden
Rechts gearbeitet wird. Elementar für die Stromversorgung ist die Gewährleistung
von Versorgungssicherheit, also eine jederzeit der nachgefragten Last
entsprechende gesicherte Erzeugungsleistung. Hierzu müssen mit Blick auf die
zunehmende Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien Angebot und Nachfrage
besser aufeinander abgestimmt werden. Flexibilität auf beiden Seiten,
Lastmanagement, intelligente Zähler, lastvariable Tarife und Speicher können hierzu
beitragen. Hinzuweisen ist in diesem Zusammenhang auf die Entwicklung der
Regelungen über Messeinrichtungen und Messung nach §§ 21 b ff. EnWG. Die mit
der Petition geforderte staatliche detaillierte Einflussnahme darauf, wie Unternehmen
die Tarife ausgestalten, ist nach Einschätzung des Petitionsausschusses nicht
möglich.
Im Ergebnis empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen,
weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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