Reģions: Vācija

Energieversorgung - Kein verpflichtender Einbau von intelligenten Stromzählern für private Nutzer

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Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
352 Atbalstošs 352 iekš Vācija

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  1. Sākās 2015
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16:20

Pet 1-18-09-7518-026934

Energieeffizienz


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, auf den Einbau sogenannter intelligenter Zähler zu
verzichten.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 355 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Erfahrungen
in den USA und in Deutschland gezeigt hätten, dass das Projekt, der Einbau
sogenannter intelligenter Zähler, technisch noch nicht ausgereift sei. Außerdem
könnten die dabei anfallenden Kosten von rund 100 Euro nicht von jedem Haushalt
aufgebracht werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GOBT) eine Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem
ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, Entwurf eines Gesetzes zur Digitalisierung
der Energiewende (Drucksache 18/7555) vorlag. Alle Drucksachen sowie die
dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten (Drucksachen 17/159 und 18/179) des
Deutschen Bundestages können unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung und der des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass das „Gesetz zur Digitalisierung der
Energiewende“ seit dem 1. September 2016 in Kraft ist. Es regelt den Rechtsrahmen
für die Einführung einer modernen Mess- und Steuerungsinfrastruktur, dem
intelligenten Messsystem (im allgemeinen Sprachgebrauch „Smart Meter“ genannt).
Mit einem Gütesiegel des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
versehen, sollen intelligente Messsysteme im Sinne einer Kommunikationsplattform
für vielfältigste Anwendungen im intelligenten Energienetz eingesetzt werden. Die
Vorgaben des Dritten EU-Binnenmarktpaketes für Strom und Gas halten die
Mitgliedstaaten dazu an, für einen flächendeckenden Einbau intelligenter
Messsysteme bei den Energieverbrauchern zu sorgen. Soweit kein vollständiger „Roll-
out“ solcher Messsysteme umgesetzt wird, ist eine Kosten-Nutzen-Analyse
durchzuführen und der „Roll-out“ nach den Ergebnissen dieser Analyse umzusetzen.
Bereits im Jahr 2011 wurden erste Einbauverpflichtungen für größere Haushalte und
Gewerbe/Industrie sowie netzrelevante Erzeugungsanlagen in das
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) eingefügt. Begleitend wurde unter Einbindung von
Verbraucher- und Branchenverbänden eine Kosten-Nutzen-Analyse erstellt und
anschließend breit diskutiert. Der Ansatz des Gesetzes zur Digitalisierung der
Energiewende beruht auf den Ergebnissen dieser Kosten-Nutzen-Analyse und
entspricht damit den EU-Vorgaben.
Der Ausschuss führt zu der Frage, wozu intelligente Messsysteme dienen, aus, dass
Smart Meter die sichere und standardisierte technische Basis für eine Vielzahl von
Anwendungsfällen in den Bereichen Netzbetrieb, Strommarkt, Energieeffizienz und
„Smart Home“ bilden sollen. Solche Anwendungsfälle sind insbesondere:
∙ Verbrauchstransparenz
∙ Vermeidung von Vor-Ort-Ablesekosten
∙ Ermöglichung flexibler Tarife
∙ Bereitstellung netzdienlicher Informationen und Steuerung von Erzeugung und
Last
∙ Spartenbündelung mit den Sparten Gas, Heizwärme und Fernwärme
∙ Sichere, standardisierte Plattform für Anwendungsfälle im „Smart Home“.

Zum Rolloutansatz des Gesetzes ergänzt der Ausschuss, dass Großverbraucher
sowie Stromerzeuger ab sieben Kilowatt installierter Leistung im Sinne des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG 2014) und des Kraft-Wärme-
Kopplungsgesetzes (KWKG 2016) ab dem Jahr 2017 als „Vorreiter“ ein intelligentes
Messsystem bekommen sollen. Der Einbau im haushaltsnahen Bereich soll erst ab
2020 folgen. Hier ist im Gesetz insbesondere ein verpflichtender Einbau bei
Stromverbrauchern mit über 6000 Kilowattstunden Jahresstromverbrauch
vorgesehen. Durchschnittshaushalte verbrauchen demgegenüber rund
3500 Kilowattstunden. Der Rollout intelligenter Messsysteme wird durch strenge
Preisobergrenzen unmittelbar am Stromkosten-Einsparpotenzial der Verbraucher und
auf Erzeugerseite am System- und Netznutzen ausgerichtet. Das stellt einen Rollout
dieser Energiewende Infrastruktur zu angemessenen Kosten sicher. Die Potenziale
intelligenter Messsysteme wurden in einer umfangreichen Kosten-Nutzen-Analyse
ermittelt. Zu den in diesem Zusammenhang häufig ebenfalls angesprochenen Fragen
zu Datenschutz und zu Datensicherheit hält der Ausschuss ergänzend fest:
Da Smart-Meter-Daten Aufschlüsse über das Verbrauchsverhalten geben können,
sind ein wirksamer Datenschutz und eine hohe Datensicherheit entscheidende
Voraussetzungen für eine Einführung. Zum Gesetz gehört deshalb ein umfangreiches
Paket Technischer Richtlinien und Schutzprofile des Bundesamtes für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI). Erreicht wird ein Datenschutz-, Datensicherheits- und
Interoperabilitätsstandard, der es ermöglicht, die BSI-Smart-Meter-Gateways als
Kommunikationsplattform für das intelligente Netz zu betreiben und damit als einen
Grundbaustein für die sichere Digitalisierung der Energiewende einzusetzen. Sowohl
die technischen Grundlagen (Schutzprofile und Technische Richtlinien) als auch die
Kosten-Nutzen-Analyse wurden in einem mehrjährigen Prozess unter Einbindung aller
relevanten Branchen- und Interessenvertreter einschließlich Verbraucher und
Datenschutz erarbeitet. Sämtliche Informationen sind online auf den Internetseiten des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie – BMWi – und des BSI verfügbar.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen, auf den Einbau sogenannter
intelligenter Zähler/Smart Meter zu verzichten, nicht entsprochen werden konnte.
Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -
dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - als Material zu überweisen und
den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist mehrheitlich
abgelehnt worden.

Begründung (PDF)


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