Regija: Njemačka

Energiewirtschaft - 90%ige Vergütung des Einspeisestroms abhängig vom aktuellen Marktpreis

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
223 Potpora 223 u Njemačka

Peticija je odbijena.

223 Potpora 223 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2013
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

18. 11. 2015. 16:08

Pet 2-17-18-751-048584

Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, das bestehende Fördersystem des Erneuerbare-
Energien-Gesetzes durch eine marktabhängige und für alle erneuerbaren Energie-
quellen einheitliche Vergütung zu ersetzen.
Die Eingabe schlägt konkret vor, dass für aus erneuerbaren Energiequellen
eingespeisten Strom künftig nur noch eine Vergütung von 90 Prozent des aktuellen
Marktpreises garantiert werden möge. Der Stromzähler werde zum Kostenzähler
umgewandelt, da sich der Zähler an dem durchschnittlichen Strompreis der
Strombörse und dem Tarifpreis orientiere. Jeder Zähler verfüge zudem über eine
Schnittstelle, die es jedem Bürger erlaube, Geräte in Abhängigkeit vom Strompreis
zu betreiben. Da Strom aus allen erneuerbaren Stromerzeugungsanlagen künftig nur
noch mit 90 Prozent des Marktpreises vergütet werde, könne hierdurch langfristig
Stabilität in den Markt alternativer Energien gebracht werden. Auch ließe sich eine
bessere Steuerbarkeit der Netzlast auf Nutzerseite erreichen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 223 Unterstützer fand und
17 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Die hierzu seitens der Bundesregierung vorgebrachten

Aspekte wurden in die parlamentarische Beratung einbezogen. Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich nunmehr wie folgt zusammenfassen:
Der Vorschlag des Petenten würde bedeuten, dass die Betreiber von Erneuerbare-
Energien-Anlagen bei einem gegenwärtig an der deutschen Strombörse erzielten
Strompreis von durchschnittlich 4 Cent pro Kilowattstunde für ihren Strom im
Durchschnitt nur noch 3,6 Cent pro Kilowattstunde erhalten würden. Nach
Einschätzung des Petitionsausschusses würde dieses dazu führen, dass sich weder
Investitionen in Windkraft- noch Fotovoltaik- oder Biomasseanlagen sicher
refinanzieren lassen könnten.
Eine Vergütung für Strom aus erneuerbaren Energien zu 90 Prozent des
Marktpreises würde angesichts schwankender Marktpreise eine verminderte
Investitionssicherheit für Investoren in Erneuerbare-Energien-Anlagen bewirken, da
nicht mit gesicherten Einnahmen kalkuliert werden kann. Verschärft wird die
Investitionsbereitschaft vor dem Hintergrund des aktuell ohnehin sehr niedrigen
Marktpreises für Strom.
Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass diese Rahmenbedingungen die
Investitionen in Erneuerbare-Energien-Anlagen vermutlich verteuern würden, da mit
höheren Risikozinsaufschlägen bei der Kreditaufnahme für die Investitionen zu
rechnen wäre. Insbesondere die Investitionen in Wind- und Fotovoltaikanlagen, die
nur bei entsprechender Wetterlage Strom produzieren und daher nicht auf eine hohe
Nachfrage bzw. hohe Preise reagieren können, wären besonders risikoreich.
Die Ziele der Energiewende, den Anteil der erneuerbaren Energien an der deutschen
Stromversorgung schrittweise bis spätestens 2050 auf mindestens 80 Prozent zu
erhöhen, lassen sich jedoch nur mit einem breiten Mix der Erneuerbare-Energien-
Technologien erreichen. Das bestehende Fördersystem differenziert daher die Höhe
der Förderung nach den Kosten der Stromerzeugung aus den jeweiligen
Erneuerbare-Energien-Technologien. Dies hat zu einem relativ breiten
Technologiemix geführt. Die Förderung ist dabei degressiv ausgestaltet, um einen
Anreiz zur Technologieentwicklung und Kostensenkung zu setzen.
Der Petitionsausschuss stellt abschließend fest, dass es einer Weiterentwicklung des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes durch Einführung stärkerer marktwirtschaftlich
orientierter Elemente bedarf, um eine bedarfsgerechte Vergütung sicherzustellen.
Wenngleich die Vorschläge der Petition grundsätzlich in diese Richtung gehen, so
sind sie nach Dafürhalten des Petitionsausschusses letztlich in ihrer Konsequenz für

das energiewirtschaftliche Gesamtsystem nicht hinreichend entwickelt und mit
erheblichen Risiken für den Ausbau der erneuerbaren Energien behaftet.
Im Interesse einer erfolgreichen Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele
spricht sich der Petitionsausschuss daher dafür aus, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.Begründung (pdf)


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