Region: Germany

Energiewirtschaft - Abschaffung der Energiesparlampen, Subventionierung von LED-Lampen

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
345 supporters 345 in Germany

The petition is denied.

345 supporters 345 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2014
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:11

Pet 1-18-09-751-005899

Energiewirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung
Mit der Petition wird gefordert, LED-Lampen zu subventionieren und herkömmliche
Energiesparlampen abzuschaffen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 345 Mitzeichnungen und 44 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass seit der
Einführung der Energiesparlampen in Deutschland keine hinreichende Aufklärung
über deren Inhaltsstoffe und die davon ausgehenden Gefahren erfolgt sei.
Insbesondere zerbrochene Lampen und unsachgemäßer Verbrauch stellten große
Risiken dar, denen die Bevölkerung nicht ausgesetzt werden dürfe. Auch die
fachgerechte Beseitigung sei problematisch. Verkäufer seien angehalten, die
Lampen freiwillig zurückzunehmen, Wertstoffhöfe seien dazu gesetzlich verpflichtet,
es könne jedoch davon ausgegangen werden, dass nur ein geringer Teil der
Energiesparlampen dort fachgerecht entsorgt werde. LED-Lampen seien hingegen
deutlich energieeffizienter und stellten keine Gesundheitsgefährdung dar.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass der schrittweise Abschied von der
Glühlampe auf der Verordnung (EG) Nr. 244/2009 beruht, in der
Mindesteffizienzanforderungen für Haushaltslampen festgelegt werden. Damit wird
die sogenannte „Ökodesign-Richtlinie" (2009/I25/EG) des Europäischen Parlaments
und des Rates für den Bereich der Haushaltsbeleuchtung umgesetzt. Diese Richtlinie
wird in Deutschland durch das Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG)
umgesetzt. Dieses Gesetz regelt die umweltgerechte Gestaltung, das sogenannte
Ökodesign, energieverbrauchsrelevanter Produkte. Mit der zugrunde liegenden
Richtlinie sollen einheitliche Mindestanforderungen innerhalb der Europäischen
Union (EU) geschaffen werden, um so die von diesen Produkten ausgehenden
Umweltauswirkungen zu verringern. Dadurch soll der Energieverbrauch gesenkt, der
Materialaufwand verringert und die Belastung mit Schadstoffen reduziert werden. Der
Ausschuss ergänzt, dass damit zugleich ein Beitrag zur Sicherheit der
Energieversorgung geleistet wird.
Die Europäische Kommission hat in einer vorbereitenden Studie die technischen,
ökologischen und wirtschaftlichen Aspekte der üblicherweise im Haushalt
verwendeten Leuchtmittel umfassend untersuchen lassen. Die Ergebnisse der Studie
bilden die Grundlage für eine wissenschaftlich fundierte Folgenabschätzung. Die
Produktanforderungen wurden vor ihrem Erlass in einem breit angelegten
Anhörungsverfahren mit den EU-Staaten, der Industrie sowie Umwelt- und
Verbraucherschutzorganisationen ausführlich diskutiert.
Der Petitionsausschuss ergänzt, dass die in der o. g. Verordnung definierten
Produktanforderungen für die Zukunft nicht allein die herkömmlichen
Energiesparlampen, die sogenannten Kompaktleuchtstofflampen, vorschreiben. Die
Produktanforderungen wurden bewusst technologieneutral gewählt, so dass neue
zukunftsweisende Lampentechnologien eine echte Chance auf dem Markt
bekommen. Das gilt insbesondere für die LED-Technologie. Mit der schrittweisen
Anhebung der Produktanforderungen bis 2016 erhalten Industrie und Verbraucher
einen angemessenen Übergangs- und Entwicklungszeitraum. Der Ausschuss
begrüßt, dass die Bundesregierung sich dafür besonders eingesetzt hat.
Werden Kompaktleuchtstofflampen richtig über eine Sammelstelle entsorgt, können
mehr als 90 Prozent der in ihnen verbauten Wertstoffe der Wiederverwendung
zugeführt werden. Die in geringen Mengen enthaltenen Schadstoffe werden sicher

entnommen und gelangen so nicht in die Umwelt. Auch der geringe Quecksilberanteil
wird recycelt und kann industriell wiederverwertet werden (Einzelheiten und Angaben
zu Sammelstellen unter www.lightcycle.de).
Die Bundesrepublik Deutschland setzt auf eine fortlaufende Weiterentwicklung von
effizienten Lampentechnologien. Hierzu ist das zuständige Bundeswirtschafts-
ministerium mit Lampenherstellern kontinuierlich im Gespräch. Darüber hinaus soll
die VO 224/2009 neue Impulse für innovative und stromsparende
Lampentechnologien auslösen, bei deren Entwicklung gerade deutsche Hersteller
führend sind. Das gilt insbesondere für die LED-Technologie. Ausdrücklich betont der
Ausschuss an dieser Stelle, dass in der EU-Verordnung neben der Stromeffizienz
auch Qualitätskriterien wie Lichtfarbe, Haltbarkeit, Zündzeit usw. berücksichtigt
wurden. Die technikneutralen Anforderungen sorgen dafür, dass Verbraucher auch in
Zukunft zwischen verschiedenen Lampentypen wählen können. Die mit der Petition
geforderten Subventionen einzelner Technologien stellen einen ungerechtfertigten
Eingriff in den Markt dar und sind daher abzulehnen.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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