Region: Germany

Energiewirtschaft - Abwrackprämie für Heizungen

Petitioner not public
Petition is directed to
Deutschen Bundestag
113 supporters 113 in Germany

The petition is denied.

113 supporters 113 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2012
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

11/18/2015, 16:15

Pet 2-17-18-751-041415Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition beruft sich auf Medienberichte, denen zufolge der Austausch ineffizienter
Gas- und Ölheizungen durch umweltschonendere Anlagen staatlicherseits mit einer
Prämie unterstützt werden solle und begehrt, derartige "Abwrackprämien" auch für
Nachtspeicherheizungen zu gewähren.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass angesichts der gestiegenen
Strompreise der Einsatz von Nachtspeicherheizungen unökonomisch sei. Vor diesem
Hintergrund spricht sich die Petition analog zu den Kraftfahrzeugen nunmehr auch
für die Einführung von Abwrackprämien für Nachtspeicherheizungen aus.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Petition handelt es sich um eine öffentliche Eingabe, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 113 Unterstützer fand sowie
34 Diskussionsbeiträge auf der Internetseite des Petitionsausschusses bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die in den Medien kursierenden
Meldungen zu einer angeblich geplanten "Abwrackprämie für Heizungen" nach dem
Modell der Abwrackprämie für Kraftfahrzeuge nicht auf die Äußerungen der
Bundesregierung zurückgehen. Der Petitionsausschuss vermutet daher, dass diesen

Meldungen eine Fehlinterpretation des "Erfahrungsberichts zum Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG)" zugrundeliegt, der von der Bundesregierung
am 19. Dezember 2012 verabschiedet wurde. Gemäß § 18 des Erneuerbare-
Energien-Wärmegesetzes hat die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag in
regelmäßigen Abständen – zuletzt am 20. Dezember 2012 – über den Stand der
Nutzung erneuerbarer Energien im Wärmesektor zu berichten. Vor diesem
Hintergrund stellt der Petitionsausschuss fest, dass in dem Bericht als eine von
mehreren Handlungsoptionen für die Weiterentwicklung des EEWärmeG ein
sogenanntes "Prämienmodell" vorgeschlagen wird. Es steht zu vermuten, dass
Elemente dieses Modells, wie beispielsweise Investitionskostenzuschüsse für die
Installation einer neuen regenerativen Heizungsanlage im Gebäudebestand, aus
dem Zusammenhang gerissen und isoliert aufgegriffen wurden. Der
Erfahrungsbericht zum EEWärmeG gibt jedoch keine Empfehlung für eine isolierte
Gewährung von Investitionszuschüssen nach dem Modell der Abwrackprämie für
Kraftfahrzeuge. An dieser Stelle weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die
Abwrackprämie im Jahr 2009 mit der Zielsetzung beschlossen wurde, den Absatz
von Neuwagen dadurch zu fördern, dass sie Besitzern von älteren Fahrzeugen einen
Anreiz gibt, ihr Auto zu verschrotten. Weitere Einzelheiten lassen sich dem
EEWärmeG-Erfahrungsbericht (Bundestags-Drucksache 17/11957) entnehmen.
Der Petitionsausschuss macht im Weiteren darauf aufmerksam, dass das
Energieeinsparungsgesetz die Bundesregierung ermächtigt, mit Zustimmung des
Bundesrates in bestimmten Bereichen der Energieeinsparung bei Gebäuden
Verordnungen zu erlassen. Auf dieser Grundlage hat die Bundesregierung am
29. April 2009 eine novellierte Energieeinsparverordnung verabschiedet, die u. a.
eine Außerbetriebnahmeregelung für Nachtstromspeicherheizungen vorsieht.
Danach dürfen vor dem 1. Januar 1990 eingebaute Nachtstromspeicherheizungen in
Wohngebäuden mit mehr als fünf Wohneinheiten nach dem 31. Dezember 2019
nicht mehr betrieben werden. Später eingebaute Nachtstromspeicherheizungen
dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach Einbau nicht mehr betrieben werden. Gründe
für diese Änderung sind in den enormen ökologischen Belastungen durch das
Heizen mit Strom sowie die sozialen Auswirkungen durch die ständig steigenden
Strompreise zu sehen.
Soweit die Petition die Förderung des Austausches von
Nachtstromspeicherheizungen anspricht, verweist der Petitionsausschuss auf das
mit Bundesmitteln ausgestattete Programm "Energieeffizient Sanieren" der

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Im Rahmen dieses Programms wird der Ersatz
von elektrischen Nachtspeicherheizungen als Einzelmaßnahmen durch zinsverbilligte
Kredite oder Zuschüsse der KfW gefördert. Darüber hinaus wird im
Marktanreizprogramm (MAP) für erneuerbare Energien im Wärmemarkt die
Umstellung der Heizung auf erneuerbare Energien mit Investitionszuschüssen über
das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert. Dabei kann
u. a. eine Bonus-Förderung in Höhe von 500 Euro ("Kesseltauschbonus") zusätzlich
zu der Basis-Förderung für die Errichtung von Solarkollektoranlagen gewährt
werden, falls gleichzeitig der bisherige Wärmeerzeuger (z. B. eine
Nachtstromspeicherheizung) durch einen Öl- oder Gasbrennwertkessel ersetzt wird.
Weitere Hinweise zur MAP-Förderung lassen sich der Broschüre "Energiewende
mitgestalten – Heizung auf erneuerbare Energien umstellen und staatliche Förderung
erhalten" online unter www.bmu.de/49218 finden. Abschließend weist der
Petitionsausschuss nochmals darauf hin, dass sich dem Erfahrungsbericht zum
Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz keine isolierte Gewährung von
Investitionszuschüssen nach dem Modell der Abwrackprämie für Kraftfahrzeuge
entnehmen lässt.
Der Petitionsausschuss vermag angesichts der auch für Nachtspeicherheizungen
bestehenden Fördermöglichkeiten keinen weitergehenden gesetzgeberischen
Handlungsbedarf erkennen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen.Begründung (pdf)


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