Energiewirtschaft - Ausbau der erneuerbaren Energien

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
211 Ondersteunend 211 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

211 Ondersteunend 211 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2012
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:15

Pet 2-17-18-751-037337Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition möchte erreichen, die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen
finanziell am Ausbau der Stromnetze zu beteiligen.
Die Eingabe sieht bei den Erzeugern erneuerbarer Energien eine Mitverantwortung
für die finanzielle Umgestaltung des Stromnetzes. Daher müsse jeder Betreiber
entsprechend dem von ihm erzeugten Umfang an regenerativ erzeugtem Strom
finanziell an der Erschließung der Stromnetzte beteiligt werden.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die mit der Eingabe
eingereichten Unterlagen verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 211 Unterstützer fand und auf der Internetseite
des Petitionsausschusses 21 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Beratung lässt
sich unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte
wie folgt zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass sich die erneuerbaren Energien mit Hilfe des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in den vergangenen Jahren sehr dynamisch
entwickelt haben. Vor diesem Hintergrund müssen die erneuerbaren Energien
mittelfristig in den Wettbewerb überführt werden. Durch mehr Wettbewerb kommen
die effizientesten Technologien und Standorte zum Zuge, wodurch die Energiekosten
für Haushalte und Unternehmen sinken. Preissignale tragen außerdem dazu bei,

dass sich Anlagenbetreiber stärker am Bedarf der Stromverbraucher und am Stand
des Netzausbaus orientieren. Preissignale setzen Anreize, dass Anlagenbetreiber
durch Anpassungen der Fahrweise ihrer Anlagen die Netze entlasten, bei
absehbarem Stromüberangebot andere Vermarktungswege für ihren Strom nutzen
(Wärmemarkt, Verkehr) oder in Speichertechnologien investieren.
Auf der anderen Seite wurde seit Beginn der Energiewende durch Verabschiedung
des Energiepakets im Juli 2011 auch die in der Petition enthaltene Anregung
zunehmend diskutiert, die Bürger stärker am Netzausbau zu beteiligen. Dabei wurde
auf politischer Ebene auch diskutiert, ob mit zunehmendem Anteil regenerativer
Energien, die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen über die reine
Stromversorgung hinaus gehende Systemdienstleistungen für eine bedarfsgerechte
Einspeisung erbringen sollen.
Das Bundesumweltministerium hat darauf hin im April 2012 die Plattform
"Erneuerbare Energien" gestartet hat, um mit den verschiedenen Akteuren -
Erneuerbare-Energien-Branche, Elektrizitätsversorgungsunternehmen, Stadtwerke,
Netzbetreiber, Länder und Kommunen - gemeinsam den weiteren Ausbau der
erneuerbaren Energien voranzutreiben und die verschiedenen Prozesse optimal
miteinander zu verzahnen. Beim Ausbau der Stromnetze führt das
Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen engen Dialog mit den
wichtigen Akteuren. In der Plattform "Zukunftsfähige Energienetze" bringt das
Bundeswirtschaftsministerium Vertreter von Bund, Ländern, Netzbetreibern,
Wirtschafts-, Verbraucher- und Umweltverbänden an einen Tisch. In neun
Arbeitsgruppen werden fortlaufend Handlungsempfehlungen zu Themen der
Energienetze erarbeitet. Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass sich die
Akteure beider Plattformen auch mit der Frage der Beteiligung der Anlagenbetreiber
an den Netzausbaukosten auseinandersetzen. Eine solche Beteiligung, die in
anderen Staaten nicht unüblich ist, könnte unter Umständen zu einer besseren
Koordination des Ausbaus der erneuerbaren Energien mit dem Netzausbau
beitragen.
Im Interesse einer verbesserten Akzeptanz des Netzausbaus hat der
Bundesumweltminister im Oktober 2012 vorgeschlagen, eine so genannte
"Bürgerdividende" beim Ausbau der Netze einzuführen, die vor allem Einwohnern
betroffener Gemeinden die Möglichkeit gegeben soll, Geld zu einem festen Zinssatz
in den Netzausbau zu investieren. Zur Fortentwicklung und Umsetzung des
Vorschlags werden Fragen unter anderem zur Rechtsform, der Beteiligungsmodelle

(Eigen- oder Fremdkapital, Bankanleihe, zinsvariable Anleihe, Genussschein, etc.),
des Niveaus der Teilhabe (reine finanzielle Beteiligung oder Mitspracherecht) sowie
der damit zusammenhängenden Renditeerwartungen und Risiken zu klären sein.
Nach Abschluss der Prüfungen werden die möglichen in Frage kommenden
Umsetzungsvarianten mit den Betroffenen erörtert.
Abschließend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass er nach § 109 Abs. 1
Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GO-BT) eine
Stellungnahme des Fachausschusses einzuholen hat, wenn die Petition einen
Gegenstand der Beratung in diesem Fachausschuss betrifft. Dieses war bei der
vorliegenden Petition der Fall. Dementsprechend ist der Ausschuss für Wirtschaft
und Technologie um Stellungnahme gebeten worden. In seiner Sitzung am 24. April
2013 hat der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie den Gesetzentwurf der
Bundesregierung für ein Zweites Gesetz über Maßnahmen zur Beschleunigung des
Netzausbaus Elektrizitätsnetze (Bundestags-Druckache 17/12638) beraten.
Ebenfalls beraten hat der Ausschuss zwei Anträge zu den Themen "Den Netzausbau
bürgerfreundlich und zukunftssicher gestalten" (Bundestags-Drucksache 17/12681)
und "Ausbau der Übertragungsnetze durch Deutsche Netzgesellschaft und finanzielle
BürgerInnenbeteiligung voranbringen" (Bundestags-Drucksache 17/12518). Der
Ausschuss beschließt nach intensiver Beratung der Anträge und des Anliegens,
diese negativ zu bescheiden (Bundestags-Drucksache 17/ 13258).
Nach dem Dargelegten gelangt der Petitionsausschuss zu der Einschätzung, dass
die in der Petition vorgebrachten Anregungen bedenkenswert sind und bereits in
unterschiedlichen politischen Gremien diskutiert und geprüft werden.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass in diesem Zusammenhang auch überlegt
wird, ob und in welcher Form die Betreiber von Erneuerbare-Energien-Anlagen
neben der reinen Stromversorgung auch Systemdienstleistungen im Interesse einer
bedarfsgerechten Einspeisung erbringen können.
Abschließend fasst der Petitionsausschuss zusammen, dass die
Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Umsetzungsvarianten einer Bürgerbeteiligung am
Netzausbau gegenwärtig einer intensiven Machbarkeitsprüfung unterzogen werden
und in diesem Zusammenhang auch die Kosten und Wirksamkeit eines solchen
Instruments gegeneinander abgewogen werden. Ein weitergehendes Tätigwerden im
Sinne der Petition vermag der Petitionsausschuss nicht in Aussicht zu stellen. Er
empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen.Begründung (pdf)


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