Reģions: Vācija

Energiewirtschaft - Aussetzung des Konsultationsverfahrens zum Netzentwicklungsplan 2012

Petīcijas iesniedzējs nav publisks
Petīcija ir adresēta
Deutschen Bundestag
118 Atbalstošs 118 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

118 Atbalstošs 118 iekš Vācija

Petīcija nav rezultatīva

  1. Sākās 2012
  2. Kolekcija beidzās
  3. Iesniegts
  4. Dialogs
  5. Pabeigtas

Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,

29.08.2017 16:55

Pet 1-17-09-751-039498Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition soll erreicht werden, dass der Netzentwicklungsplan 2012 so lange
ausgesetzt wird, bis das Verfahren für Dritte nachvollziehbar und transparent
gestaltet ist.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, die
Netzplanungsgrundsätze müssten transparent und öffentlich zugänglich sein. Dem
Verfahren mangele es an Transparenz und es würden Verfahrensalternativen nicht
geprüft. Projektskizzen müssten klar formuliert und konkrete Trassenverläufe
erkennbar sein, damit potenziell Betroffene abschätzen könnten, inwieweit sie von
den Planungen berührt werden.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen 118 Mitzeichnungen und 22 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst macht der Petitionsausschuss darauf aufmerksam, dass mit den
Beschlüssen zur Umsetzung der Energiewende im Jahr 2011 eine umfangreiche
Novellierung des Energierechts erfolgte. Unter anderem wurde im Zuge dessen mit

den §§ 12a bis 12e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ein neues Verfahren zur
Netzausbaubedarfsplanung eingeführt und das Netzausbaubeschleunigungsgesetz
Übertragungsnetz (NABEG) verabschiedet. Bis dahin war die Netzausbauplanung für
die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar.
Der Deutsche Bundestag hat sich mit dem Themenkomplex bereits mehrfach
befasst. So wurde beispielsweise im März 2013 eine Regierungserklärung
abgegeben und debattiert (vgl. Plenarprotokoll 17/228 S. 28379 ff.); auch fand im
Juni 2012 eine Aktuelle Stunde zum Netzentwicklungsplan statt (vgl. Plenarprotokoll
17/184 S. 21909 ff.). Ferner wurde dem Deutschen Bundestag im Dezember 2012
ein Bericht der Bundesregierung nach § 3 des Energieleitungsausbaugesetzes
vorgelegt (vgl. Bundestags-Drucksache 17/11871) Alle genannten Dokumente
können unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Die Verpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber, jährlich einen nationalen
Netzentwicklungsplan zu erstellen, geht auf die europäischen Vorgaben aus dem
Dritten Energiebinnenmarktpaket zurück; konkret verpflichtet die Richtlinie
2009/72/EG die Mitgliedstaaten der Europäischen Union auf die Erstellung nationaler
Netzentwicklungspläne (vgl. hierzu Drucksache 17/5816). Ziel ist eine bundesweit
kohärente Netzausbaubedarfsplanung.
Die inhaltlichen Anforderungen an den Netzentwicklungsplan ergeben sich aus
§ 12b Abs. 1 EnWG. Danach muss dieser alle notwendigen Maßnahmen zur
bedarfsgerechten Optimierung, Verstärkung und zum Ausbau des vorhandenen
Übertragungsnetzes enthalten, die in den nächsten zehn Jahren für einen sicheren
und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind.
Die Grundlage für die Erstellung eines Netzentwicklungsplans bildet wiederum der
sogenannte Szenariorahmen, der jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern
erarbeitet und anschließend von der Bundesnetzagentur geprüft und genehmigt wird.
Dieser Szenariorahmen beschreibt, wie sich die installierten Kapazitäten der
erneuerbaren Energien und der konventionellen Kraftwerke sowie der
Stromverbrauch in einem Zeitraum von zehn beziehungsweise zwanzig Jahren
wahrscheinlich entwickeln werden. Dabei wird in drei alternativen Szenarien jeweils
ein unterschiedlicher Ausbaupfad erneuerbarer Energien und konventioneller
Kraftwerke zugrunde gelegt. Vor der Genehmigung wird der Szenariorahmen gemäß
§ 12a Abs. 2 EnWG von der Bundesnetzagentur öffentlich konsultiert.

Zur Aufstellung des Netzentwicklungsplans führen die Übertragungsnetzbetreiber für
jedes Szenario eine Netzausbaubedarfsberechnung durch. Für die Netzanalyse
haben die Übertragungsnetzbetreiber ein Netzmodell entwickelt, das im
Netzentwicklungsplan näher dargestellt wird. Darüber hinaus wird dort die Methodik
erläutert, welche der Leistungsflussberechnung zugrunde liegt. Die Methodik der
Netzberechnung und die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen werden vor der
Genehmigung des Netzentwicklungsplans durch die Bundesnetzagentur geprüft.
Parallel zum Prüfverfahren führt die Bundesnetzagentur eine erneute Konsultation
des Netzentwicklungsplans durch und erstellt in Vorbereitung des
Bundesbedarfsplans einen Umweltbericht.
In diesem Zusammenhang weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass im Rahmen
der – in den oben genannten Regelungen vorgeschriebenen – öffentlichen
Konsultation für jedermann die Möglichkeit besteht, Kenntnis von den Plänen der
Übertragungsnetzbetreiber zu nehmen und hierzu Stellung zu nehmen. So hat die
Bundesnetzagentur den Entwurf des Szenariorahmens auf ihrer Internetseite
bekannt gemacht und der breiten Öffentlichkeit über sechs Wochen Gelegenheit zur
Stellungnahme gegeben. Um die Transparenz und Nachvollziehbarkeit der
Planungen zu erhöhen, führt die Bundesnetzagentur zudem mehrere
Informationstage zum Netzentwicklungsplan durch. Im Netzentwicklungsplan
Strom 2012 konnte die Bundesnetzagentur die energiewirtschaftliche Notwendigkeit
von insgesamt 51 der 74 vorgeschlagenen Maßnahmen nachvollziehen und
bestätigen. Anhaltspunkte für Verfahrensmängel sind aus fachlicher Sicht nicht
erkennbar.
Nähere Informationen zum Szenariorahmen sowie zum Netzentwicklungsplan sind
auf der Homepage der Bundesnetzagentur unter www.netzausbau.de abrufbar.
Um weiterhin eine Überprüfung der Netzplanung durch Dritte zu ermöglichen, ist in
§ 12f EnWG eine Herausgabe der erforderlichen Daten für eine digitale
Netzberechnung geregelt. Dieser Herausgabeanspruch bringt das öffentliche
Interesse an einer transparenten Netzplanung und die jeweiligen
Geheimhaltungsbedürfnisse – welche sich aus dem notwendigen Schutz kritischer
Infrastrukturen sowie dem Ziel der Versorgungssicherheit ergeben können – in einen
angemessenen Ausgleich. So wird der Herausgabeanspruch – je nach Sensibilität
der betreffenden Daten – an besondere Voraussetzungen geknüpft. Auf dieser
Grundlage hat die Bundesnetzagentur im Verfahren zur Aufstellung des
Netzentwicklungsplans Strom 2012 die zugrunde liegenden Daten auch an Dritte

herausgegeben, die ein berechtigtes Interesse und die Fachkunde zur Überprüfung
nachgewiesen haben.
Der Petitionsausschuss betont, dass der Netzentwicklungsplan eine
energiewirtschaftliche Betrachtung darstellt, die den strategischen Aus- und
Umbaubedarf der Übertragungsnetze im Fokus hat. Dies ist der Grund dafür, dass
allein netztechnische Übertragungslösungen zwischen Netzverknüpfungspunkten
enthalten sind. Konkrete Trassenverläufe und Anlagenstandorte werden erst in den
nachfolgenden Planungs- und Genehmigungsverfahren festgelegt. In diesen
Verfahren ist erneut die Möglichkeit für betroffene Bürgerinnen und Bürger eröffnet,
sich in die Suche nach geeigneten Trassenverläufen und Anlagenstandorten
einzubringen.
Vor diesem Hintergrund stellt der Ausschuss fest, dass die Verfahren zur
Netzausbauplanung und zur Bestimmung der Trassenverläufe transparent
ausgestaltet sind und für Betroffene hinreichende Beteiligungsmöglichkeiten
bestehen. Im Rahmen aller betreffenden Phasen ist, orientiert an der Detailtiefe der
jeweiligen Phase, die Beteiligung der Öffentlichkeit vorgesehen. Dies ist nach
Auffassung des Petitionsausschusses auch sachgerecht, um die Transparenz und
Nachvollziehbarkeit der Planungen sowie die berechtigten Interessen potenziell
Betroffener auf der einen und die sichere und nachhaltige Stromversorgung auf der
anderen Seite zu gewährleisten.
Der Netzentwicklungsplan Strom 2012 wurde, nachdem die öffentliche Konsultation
im Juli 2012 endete, im November 2012 nach § 12c EnWG von der
Bundesnetzagentur unter Berücksichtigung der Beteiligung der Öffentlichkeit
bestätigt. Für Betroffene besteht weiterhin die Möglichkeit, sich an der jährlichen
Fortschreibung zu beteiligen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher im Ergebnis seiner parlamentarischen
Prüfung, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen
werden konnte.

Begründung (PDF)


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