Energiewirtschaft - Beschleunigung des Ausbaus der Stromnetze

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
450 Unterstützende 450 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

450 Unterstützende 450 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:53

Pet 1-17-09-751-034614Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 05.06.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird eine gesetzliche Verpflichtung zum Stromnetzausbau gefordert.
Die Petition wurde auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht.
Es liegen 450 Mitzeichnungen, 43 Diskussionsbeiträge sowie mehrere sachgleiche
Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung
unterzogen. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, zusammen mit der gesetzlichen
Verpflichtung seien Fristen zum Netzausbau vorzugeben. So könnten die
notwendigen Übertragungskapazitäten für den Transport erneuerbarer Energien
geschaffen werden. Alternativ wird die Verstaatlichung des Stromnetzes
vorgeschlagen. Es wird angeregt, auch Bundesfernstraßen zu nutzen. Dies sei
planungsrechtlich schneller durchzusetzen. In der Bevölkerung stoße dieses
Vorgehen auf weniger Widerstand. Der Landschaftsverbrauch würde minimiert. Eine
Stromleitung entlang einer Autobahntrasse beeinträchtige Gegenden, mit bereits
geringen Freizeit- und Erholungswerten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verweisen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Zudem berücksichtigte der Petitionsausschuss die
Stellungnahme des Rechtsausschusses nach § 109 der Geschäftsordnung des
Bundestages, der am 24. April 2013 seinen Bericht und die Beschlussempfehlung
des Ausschusses vorgelegt hatte (BT-Drs. 17/13258). Das Plenum des Deutschen

Bundestages befasste sich mehrmals mit dem Thema und beriet hierüber ausführlich
(Protokoll der Plenarsitzung 17/237 vom 25. April 2013). Das Ergebnis der
parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens des
zuständigen Fachausschusses sowie der Bundesregierung angeführten Aspekte wie
folgt zusammenfassen:
Zunächst stellt der Petitionsausschuss fest, dass der Netzausbau erforderlich ist, um
die Energiewende zu verwirklichen. Die Akzeptanz von Ausbaumaßnahmen in der
Bevölkerung ist ein wesentlicher Faktor. Im Netzausbaubeschleunigungsgesetz
wurden deshalb eine Transparenz und eine Bürgerbeteiligung verankert.
Der Ausschuss weist darauf hin, dass Betreiber von Energieversorgungsnetzen nach
§ 11 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet sind, ein sicheres, zuverlässiges
und leistungsfähiges Energieversorgungsnetz zu betreiben, zu warten,
bedarfsgerecht zu optimieren, zu verstärken und auszubauen, soweit es
wirtschaftlich zumutbar ist. Mit der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes im Jahr
2011 wurden konkrete Vorgaben zur koordinierten gemeinsamen
Netzausbauplanung der Übertragungsnetzbetreiber eingeführt. Gemäß §§ 12a ff.
EnWG haben die Übertragungsnetzbetreiber einen gemeinsamen nationalen
Netzentwicklungsplan auf Grundlage eines Szenariorahmens zu entwickeln. Der
Plan muss alle Netzausbaumaßnahmen der nächsten zehn Jahre enthalten, die für
einen sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb erforderlich sind. Der jährliche
Szenariorahmen und der Netzentwicklungsplan sind öffentlich zu konsultieren. Beide
Unterlagen bedürfen der Genehmigung seitens der Bundesnetzagentur für
Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen. Diese prüft auch die
Angemessenheit des Netzentwicklungsplans mit Blick auf die gesetzliche
Netzausbauverpflichtung der Übertragungsnetzbetreiber.
Der Petitionsausschuss hebt hervor, dass der Bundesbedarfsplan für den Ausbau
des Übertragungsnetzes auch in der 18. Legislaturperiode das zentrale Instrument
darstellt. Die Notwendigkeit identifizierter Maßnahmen wird durch das am 27. Juli
2013 in Kraft getretene Bundesbedarfsplangesetz qualifiziert. Engpässe in der
Stromversorgung sollen durch beschleunigten Ausbau von Hochspannungstrassen,
insbesondere von Nord nach Süd, vermieden werden. Der Ausschuss betont, dass
der Bundesbedarfsplan, eine Anlage zum Bundesbedarfsplangesetz, diejenigen
Vorhaben zu Anpassung und Ausbau der Übertragungsnetze aufführt, für welche die
energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf zur
Gewährleistung sicheren und zuverlässigen Netzbetriebes bestehen. Der

Bedarfsplan enthält 36 Vorhaben. Der Ausschuss weist darauf hin, dass mit dem
Netzausbaubeschleunigungsgesetz die Grundlage für bundeseinheitliche
Planfeststellungsverfahren geschaffen wurde. Verzögerungen bei Projekten, die
Ländergrenzen überschreiten, werden vermieden.
Die Erfahrung zeigt nach Einschätzung des Petitionsausschusses, dass die
Stromversorgung in der Bundesrepublik Deutschland mit ihren privatwirtschaftlichen
Strukturen sehr zuverlässig ist. Wichtig ist, mittels gesetzten Rahmenbedingungen
und Regulierung sicherzustellen, dass die notwendigen Netzinvestitionen auch in
Zukunft vorgenommen werden.
Der Ausschuss hebt hervor, dass es in der 18. Legislaturperiode Ziel ist,
Optimierungspotenziale der Bestandsnetze im Rahmen verlässlicher, langfristiger
Netzausbauplanung auszuschöpfen. So sollen die Aufnahmekapazität des Netzes für
erneuerbare Energien gesteigert, Effizienz erhöht und Kosten gesenkt werden. Auch
begrüßt der Ausschuss die intensive Prüfung von Möglichkeiten, den Netzausbau
durch Inanspruchnahme vorhandener Trassen und technischer Einrichtungen zu
beschleunigen. Es wird nicht nur die Nutzung von Bundesautobahnen erwogen,
sondern unter anderem auch die Einbindung des Bahnstromnetzes, der
Bundeswasserstraßen und die Ertüchtigung vorhandener Leitungen. Der Ausschuss
weist darauf hin, dass schon heute die Nutzung vorhandener Trassen, soweit
technisch und wirtschaftlich möglich, rechtlich gefordert und gefördert wird. Das so
genannte „Bündelungsprinzip“ gibt vor, im Rahmen von Planungsentscheidungen,
linienförmige Infrastrukturprojekte möglichst zusammenzufassen. Konkret bedeutet
dies, dass Stromleitungen nach Möglichkeit parallel zu Bahn- oder Autobahntrassen
zu führen sind, um die Eingriffe in die Landschaft zu minimieren. Ferner unterliegen
Netzausbauvorhaben innerhalb vorhandener Trassenkorridore vereinfachten
Genehmigungsverfahren. Eine Bündelung von Stromtrassen und anderen
Infrastruktureinrichtungen ist aufgrund örtlicher Gegebenheiten aber nicht überall
möglich. Auch sind Mindestabstände und Bauverbotszonen zu beachten. Daneben
ist nach Auffassung des Ausschusses sicherzustellen, dass gegebenenfalls
erforderliche Arbeiten an den Stromleitungen den Verkehr nicht beeinträchtigen.
Im Ergebnis ist nach Ansicht des Petitionsausschusses die Bündelung von
Infrastruktureinrichtungen ein notwendiger Aspekt der Beschleunigung des
Stromnetzausbaus.
Der Ausschuss hebt hervor, dass der Ausbau im Einklang stehen muss mit dem Ziel,
die Natur zu erhalten und zu schützen. Die Möglichkeiten der Natura-2000-

Richtlinien sind zur Lösung von Konflikten zwischen Netzausbau und Naturschutz
effektiv und pragmatisch zu nutzen. Im Jahr 2011 haben europäische Netzbetreiber
und Umweltorganisationen eine „Europäische Netzerklärung zu Netzausbau und
Naturschutz“ unterzeichnet.
Abschließend betont der Petitionsausschuss, dass die Gremien des Deutschen
Bundestages sich intensiv mit Fragen der Energiewende und des Netzausbaus
beschäftigt haben. Entsprechende Drucksachen können im Internet unter
www.bundestag.de eingesehen werden.
Im Ergebnis empfiehlt der Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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