Region: Tyskland

Energiewirtschaft - Beteiligung der Stromkunden und Transparenz beim Gesetzgebungsverfahren zum Strommarkt 2.0 hinsichtlich Wettbewerb/Regulierung

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Deutschen Bundestag
193 Stödjande 193 i Tyskland

Petitionen har nekats

193 Stödjande 193 i Tyskland

Petitionen har nekats

  1. Startad 2015
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Avslutade

Detta är en online-petition des Deutschen Bundestags.

2016-10-20 04:22

Pet 1-18-09-7517-023423



Wettbewerb/Regulierung



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.09.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, dass vor Beginn des Gesetzgebungsverfahrens zum

Strommarktgesetz die Interessen der Bürgerinnen und Bürger durch eine

transparente Darstellung der geplanten Maßnahmen und deren Auswirkungen

berücksichtigt werden sollen.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages

veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 193 Mitzeichnungen und

17 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden

Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die

Auswirkungen der im Strommarktgesetz geplanten Maßnahmen auf den Strompreis,

die Marktteilnehmer, die Versorgungssicherheit und die Netzentgelte transparent

dargestellt werden sollen. Im Rahmen des Konsultationsprozesses zum Grünbuch

"Strommarkt 2.0 der Energiewende" (Grünbuch = Farbbuch der Europäischen

Kommission, das als Diskussionspapier zu einem bestimmten Thema dient) seien

vor allem die Branchenvertreter gehört worden. Obwohl die Interessen der

Stromkunden bislang nicht berücksichtigt worden seien, seien mit dem Weißbuch

(fasst die offiziellen Vorschläge des Grünbuchs zusammen) bereits Maßnahmen

durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgetragen

worden, die nicht nur die Marktakteure, sondern auch die Stromkunden beträfen. Die

Erörterung im Rahmen der Petition solle verhindern, dass sich der Strommarkt an

den Interessen der Verbraucher vorbeientwickle. Bereits die Ethikkommission zum

Atom-Moratorium habe gezeigt, dass eine interdisziplinäre Zusammenarbeit bei

komplexen Gesetzgebungsverfahren neue Aspekte in den Vordergrund rücke und



somit eine bedarfsgerechte und bürgernahe Realisierung neuer Gesetze möglich

werde.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu dem Anliegen darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Berücksichtigung der seitens der Bundesregierung angeführten Gesichtspunkte

wie folgt zusammenfassen:

Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die Stromversorgung bei

wachsenden Anteilen von Wind- und Sonnenstrom zuverlässig und kosteneffizient

bleiben muss. Für diesen Wandel soll der Strommarkt fit gemacht werden. Das mit

der Petition angesprochene Grünbuch war ein wichtiger Zwischenschritt auf dem

Weg zu einem langfristig tragfähigen Strommarktdesign.

Bereits im Oktober 2014 hat das BMWi das Grünbuch veröffentlicht und vier Monate

zur öffentlichen Konsultation gestellt. Rund 700 Stellungnahmen von Behörden,

Verbänden, Gewerkschaften, Unternehmen, aber auch von Bürgern sind

eingegangen und in ein abschließendes Weißbuch eingeflossen. Das Weißbuch

wurde am 4. September 2015 im Rahmen der Plattform Strommarkt mit den

relevanten Akteuren diskutiert. Das BMWi spricht sich hier klar für eine

Weiterentwicklung des Strommarktes hin zu einem Strommarkt 2.0 und gegen die

Einführung eines Kapazitätsmarktes aus. Im Strommarkt 2.0 refinanzieren sich die

benötigten Kapazitäten über bestehende Marktmechanismen. Das Weißbuch enthält

die Eckpunkte für die 20 Maßnahmen, mit denen der Strommarkt 2.0 umgesetzt wird.

Entgegen der mit der Petition vorgetragenen Annahme, sind auch die Bürgerinnen

und Bürger in die öffentliche Konsultation einbezogen worden, sodass eine breite,

transparente und lösungsorientierte Diskussion über die Ausgestaltung des künftigen

Strommarktdesigns geführt wurde.

Der Ausschuss hält fest, dass der Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung des

Strommarktes und die Kapazitätsreserveverordnung am 4. November 2015 vom

Bundeskabinett beschlossen worden ist. Die hierin enthaltenen, zentralen

Maßnahmen aus dem Weißbuch sind unter anderem:

•Eine freie Preisbildung garantieren: Der Grundsatz der freien Preisbildung beim

Stromhandel soll im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verankert werden. Denn



Preise senden wichtige Informationen an die Marktakteure. Nur so kann angezeigt

werden, wie knapp der Strom zu einem Zeitpunkt ist.

• Versorgungssicherheit überwachen: Ein fortlaufendes Monitoring wird mit den

neusten Methoden überwachen, ob die Stromversorgung tatsächlich sicher ist.

Künftig wird dabei der Beitrag des europäischen Elektrizitätsbinnenmarktes zur

Versorgungssicherheit stärker berücksichtigt.

• Kapazitätsreserve einführen: Der Strommarkt 2.0 wird flankiert und zusätzlich

abgesichert durch eine sogenannte Kapazitätsreserve, die außerhalb des

Strommarktes eingerichtet wird. Diese Reserve dient dazu, nicht vorhersehbare

und außergewöhnliche Extremsituationen am Markt abzufangen.

• Regelleistungsmärkte weiterentwickeln: Um das System jederzeit stabil zu halten

und Prognosefehler auszugleichen, nutzen die Übertragungsnetzbetreiber

sogenannte Regelleistung. Mit dem Strommarktgesetz sollen nun mehr Anbieter

Zugang zu den Regelleistungsmärkten bekommen. Dies erhöht den Wettbewerb

auf diesen Märkten und senkt damit die Kosten.

• Transparenz im Strommarkt erhöhen: Transparente und aktuelle Strommarktdaten

können effiziente Erzeugungs-, Verbrauchs- und Handelsentscheidungen fördern.

Daher werden eine nationale Informationsplattform sowie ein zentrales

Marktstammdatenregister eingerichtet.

• Netzreserve verlängern: Zur Überbrückung von Netzengpässen und zur

Gewährleistung des sicheren Netzbetriebs wird die Netzreserve über den

31. Dezember 2017 hinaus verlängert und die Regelungen zur Kostenerstattung

werden den Erfordernissen der Praxis angepasst. Die Netzreserve ist erforderlich,

bis wichtige Netzausbauvorhaben fertiggestellt werden.

Der Petitionsausschuss ergänzt, dass es sich bei dem Strommarktgesetz um ein

Mantelgesetz handelt: Es ändert verschiedene Gesetze und Verordnungen, unter

anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das Erneuerbare-Energien-Gesetz

(EEG) sowie die Reservekraftwerksverordnung. Die nähere Ausgestaltung der

Kapazitätsreserve erfolgt in der Kapazitätsreserveverordnung.

Das Gesetzgebungsverfahren zum Strommarktgesetz soll im Frühjahr 2016

abgeschlossen werden. Auch die Kapazitätsreserveverordnung soll nach Abschluss

des Gesetzgebungsverfahrens in Kraft treten.



Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, dass Petitionsverfahren

abzuschließen, weil dem Anliegen durch den dargestellten Diskussionsprozess

entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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