Energiewirtschaft - Combined Charging System (CCS) als Mindeststandard für Neufahrzeuge (ePkw)

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
60 Ondersteunend 60 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

60 Ondersteunend 60 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2018
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

23-03-2019 03:27

Pet 1-19-09-751-003140 Energiewirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass in Deutschland zugelassene Neufahrzeuge, die
über Gleichstrom geladen werden können, mindestens den europäischen Standard
"Combined Charging System" unterstützen müssen. Herstellergebundene Systeme,
wie etwa DC-Typ2 und CHAdeMO könnten unter dem Aspekt der Technologieoffenheit
zusätzlich vorhanden sein. Außerdem soll diese Vorgabe auf EU-Ebene festgelegt
werden.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 60 Mitzeichnungen und 8 Diskussionsbeiträge vor. Es
wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Gesichtspunkte
im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass in der
Ladesäulenverordnung bereits bei Neubau von Gleichstrom-Schnellladesäulen als
Mindeststandard das Combined Charging System – kombiniertes Ladesystem – (CCS)
vorgeschrieben sei. Ein Problem bestehe jedoch darin, dass nach wie vor und sicher
auch künftig Pkw ausgeliefert werden, die dieses CCS nicht unterstützen. Nutzer von
DC-Typ2 (Tesla) oder CHAdeMO-fähigen Autos (Nissan), könnten an den
CCS-Säulen „stranden“. Um den derzeitigen Wildwuchs"von mehreren
Gleichstrom-Ladesystemen einzudämmen, sollten alle Elektrofahrzeuge, die über
Gleichstrom aufgeladen werden können, mindestens CCS-kompatibel sein.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist einführend darauf hin, dass die in § 3 der
Ladesäulenverordnung (LSV) vom 9. März 2016 (BGBl. I S. 457) genannten Vorgaben
zu den Steckerstandards für Normallade- und Schnellladepunkte zu beachten sind.
Die LSV setzt wesentliche Vorgaben der EU-Richtlinie EU 2014/94 in deutsches Recht
um. Die EU-Richtlinie bzw. die nationale Ladensäulenverordnung ist die Grundlage für
die EU-weite Standardisierung der Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Die Zieletzung ist – in Übereinstimmung mit der Petition –, dass die Nutzerinnen und
Nutzer von Elektrofahrzeugen bundesweit wie auch EU-weit die Möglichkeit haben,
mit dem gleichen Stecker (Typ 2 für AC-Normalladung, CCS/Combo 2 für
DC-Schnellladung) zu laden.

Beim Aufbau von Normal- und Schnellladepunkten, an denen das Wechselstromladen
möglich ist, muss jeweils der Typ-2-Stecker verwendet werden. Beim Aufbau von
Normal- und Schnellladepunkten, an denen das Gleichstromladen möglich ist, muss
jeweils der Combo 2-Stecker verwendet werden.

Zusätzlich können an jeder Ladesäule weitere Steckerstandards gefördert werden.
Damit wird auch die in der Petition angesprochene Technologieoffenheit gewährleistet.

Gleichzeitig wird mit der LSV Investitionssicherheit für die Betreiber von
Ladeinfrastruktur hergestellt. Die Anforderungen aus der LSV bilden die Grundlage für
die technischen Anforderungen im Rahmen des Bundesförderprogramms
„Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für
Verkehr und digitale Infrastruktur im Internet abrufbar unter:
www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pressemitteilungen/2017/019-dobrindt-e-
ladesaeulenoffensive.html

Aus Sicht des Ausschusses ist eine weitere Regulierung des Marktes hinsichtlich
Ladestandards bei Elektrofahrzeugen nicht notwendig.

Vor dem Hintergrund seiner Ausführungen empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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