Περιοχή: Γερμανία

Energiewirtschaft - Deutliche Reduzierung der Einspeisevergütung für Biogas und Strom (produziert aus Mais)

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
94 Υποστηρικτικό 94 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

94 Υποστηρικτικό 94 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2016
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

11/09/2017, 1:01 μ.μ.

Pet 1-18-09-751-033192Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 29.06.2017 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, die Einspeisevergütung für Strom aus Biogas, das aus
Mais gewonnen wird, deutlich zu senken oder die entsprechende Förderung
einzustellen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
liegen dem Petitionsausschuss 94 Mitzeichnungen und 10 Diskussionsbeiträge vor.
Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im
Einzelnen eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die gesetzlich
garantierte Einspeisevergütung für Strom aus Biogas, das aus Mais gewonnen werde,
den großflächigen Maisanbau fördere. Maisanbau fördere die Bodenerosion und
Überschwemmungskatastrophen. Von der Einspeisevergütung profitierten wenige
Großbauern, während die Mehrheit der lokalen Bevölkerung von den Schäden durch
Überschwemmungen betroffen sei. Daher solle die Einspeisevergütung ab sofort
deutlich reduziert werden oder ganz eingestellt werden.
Zu den weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss hält einführend fest, dass die erhöhte Förderung für Biogas
aus landwirtschaftlich erzeugten, nachwachsenden Rohstoffen seit dem Erneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG) 2004 insbesondere zum Einsatz von Mais in Biogasanlagen
geführt hat. Die Förderung wurde mit dem EEG 2014 eingestellt, da diese
Biogasanlagen unter den Rahmenbedingungen des Gesetzes nicht mehr wirtschaftlich
zu betreiben sind. Folglich sind seitdem auch keine Neuanlagen mehr errichtet
worden. Für Bestandsanlagen besteht allerdings Vertrauensschutz. Für sie gelten im
Wesentlichen die Regelungen des EEG 2004, EEG 2009 oder EEG 2012, dadurch
erhalten sie weiterhin die erhöhte Förderung beim Einsatz nachwachsender Rohstoffe.
Mit dem EEG 2017, das am 1. Januar 2017 in Kraft getreten ist, wird die Förderung
der Stromerzeugung aus Biomasse von gesetzlich festgelegten Fördersätzen auf
Ausschreibungsverfahren umgestellt. Den Zuschlag für eine Förderung erhalten dann
nur noch die Anlagen, die am kostengünstigsten Strom erzeugen können. Mais und
andere landwirtschaftlich erzeugte nachwachsende Rohstoffe sind ein wesentlicher
Kostenfaktor bei der Stromerzeugung aus Biogas. Biogasanlagen, die diese Stoffe
einsetzen, haben daher relativ hohe Stromentstehungskosten. Es ist nach
Einschätzung des Ausschusses nicht zu erwarten, dass sich Maisanlagen im
erheblichen Umfang im Ausschreibungsverfahren durchsetzen werden.
Den überwiegenden Einsatz von Mais in Biogasanlagen schließt das EEG 2017 aus.
Der Förderanspruch wird außerdem durch einen so genannten Maisdeckel begrenzt,
vgl. § 39h EEG 2017. Biogasanlagen, die in den Jahren 2017 und 2018 einen Zuschlag
erhalten, dürfen pro Kalenderjahr höchstens 50 Massenprozent Getreidekorn oder
Mais einsetzen. Bei einem Zuschlag in den Jahren 2019 und 2020 liegt die Obergrenze
bei 47 Massenprozent, in den 2021 und 2022 dann nur noch bei höchstens
44 Massenprozent.
An den Ausschreibungen können sich nun auch Bestandsanlagen beteiligen. Sie
erhalten so die Möglichkeit, eine maximal 10-jährige Anschlussförderung nach
Auslaufen der ursprünglichen EEG-Förderung zu erhalten. Sofern Bestandsanlagen,
die Mais einsetzen den Zuschlag erhalten, gilt auch für sie der oben genannte
Maisdeckel. Sie müssen ihren Maiseinsatz also gegebenenfalls reduzieren, um eine
Anschlussförderung zu erhalten. Darüber hinaus schafft aber auch der Kostendruck
des Ausschreibungsverfahrens Anreize, den teuren Einsatzstoff Mais durch
kostengünstige Substrate, beispielsweise Reststoffe aus der Landwirtschaft, zu
ersetzen.

Der Ausschuss hält abschließend fest, dass die Rahmenbedingungen des EEG 2014
und 2017 insgesamt darauf hinwirken, dass zukünftig mit einem Rückgang des
Maiseinsatzes in Biogasanlagen zu rechnen ist.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen, empfiehlt der Petitionsausschuss, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, bis auf den Bestandsschutz für
Altanlagen, durch das EEG 2014 und das EEG 2017 teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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