Energiewirtschaft - Einführung einer Verminderungsquote für Benzin und Diesel

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

41 Unterstützende 41 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

07.11.2019, 03:24

Petitionsausschuss

Pet 1-18-09-751-045297
47226 Duisburg
Energiewirtschaft

Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 24.10.2019 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, anstelle einer E-Auto-Quote eine Benzin- und
Diesel-Verminderungsquote zu beschließen.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Vorgabe einer
spezifischen Fortbewegungsmethode die Innovationskraft der Autokonzerne erheblich
einschränke und alternative Lösungsmöglichkeiten vernachlässige. Die
Brennstoffzellentechnologie, das Wasserstoff-Auto, das Erdgasauto sowie das E-Auto
seien verschiedene Optionen. Klar sei hingegen, dass man weg müsse von Benzin- und
Diesel-Autos. Daher müsse der Verkauf dieser Fahrzeuge in Deutschland quotiert werden.
Denkbar wäre hier, dass auf x Diesel-Benziner y Verkehrswende-Fahrzeuge im Verkauf
kommen müssten. Ansonsten würden Strafen fällig, die dann in die Förderung der
Verkehrswende-Fahrzeuge und ggf. dazugehöriger Infrastruktur investiert werden
könnten.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe liegen
41 Mitzeichnungen und 14 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten,
dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der
Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter
Petitionsausschuss

Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Aus Sicht des Petitionsausschusses ist zur Erreichung der Klimaziele ein umfassender
Ansatz erforderlich. Dazu gehört die Verbesserung der Rahmenbedingungen für
alternative Antriebe, insbesondere der Elektromobilität. Aber auch das individuelle
Fahrverhalten, die Verkehrsinfrastruktur, eine intelligente Verkehrslenkung und vor
allem die Bereitstellung von emissionsarmen oder regenerativ erzeugten Kraftstoffen
können einen wertvollen Beitrag für geringere CO2-Emissionen leisten.
Weiterhin stellt der Ausschuss fest, dass die CO2-Regulierung von Personenkraftwagen
(vgl. Verordnung (EG) Nr. 443/2009) ein europäisches Instrument zur Minderung von
CO2-Emissionen von Neufahrzeugen ist. Diese Regulierung ist technologieoffen in dem
Sinne, dass Hersteller unabhängig von der verwendeten Antriebsart definierte
CO2-Zielwerte (bezogen auf die Auspuffemissionen) erreichen müssen. Auch darüber
hinausgehende Fördermechanismen für Fahrzeuge mit besonders niedrigen Emissionen
sind nicht technologie-spezifisch, sondern gelten für Fahrzeuge mit Emissionen unterhalb
definierter CO2-Schwellenwerte. Von diesem Grundprinzip ist auch im Rahmen des
Vorschlags der Europäischen Kommission für die Zeit nach 2020 nicht abgewichen
worden.
Weder der am 8. November 2017 vorgelegte Vorschlag für eine Verordnung zur
Fortführung der CO2-Regulierung von neuen Pkw und leichten Nutzfahrzeugen
(COM(2017) 676 final) noch der Ratsbeschluss vom 9. Oktober 2018 beinhaltet eine
Quote. Insofern ist die Sorge des Petenten, dass mögliche Quoten sich ausschließlich an
E-Autos richten, unbegründet.
Ferner hebt der Ausschuss hervor, dass die Bundesregierung zusammen mit 19 weiteren
Mitgliedsstaaten, die zusammen 90,8 Prozent der EU-Bevölkerung repräsentieren, im
Umweltrat für den Beschluss ohne eine Quote gestimmt hat.
Nach dem Verordnungsvorschlag müssen die durchschnittlichen CO2-Emissionen der in
der EU zugelassenen Neuwagen bis 2025 um 15 Prozent und bis 2030 um 37,5 Prozent
gegenüber den Emissionsgrenzwerten für 2021 gesenkt werden. Bei neuen leichten
Nutzfahrzeugen muss der Rückgang 15 Prozent bis 2025 bzw. 31 Prozent bis 2030
betragen.
Petitionsausschuss

Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss die mit der Petition geforderte
Einführung einer Verminderungsquote für Benzin und Diesel im Ergebnis nicht zu
unterstützen. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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