Regija: Njemačka

Energiewirtschaft - Einführung eines Sondertarifes für Strom

Podnositelj peticije nije javan
Peticija je upućena na
Deutschen Bundestag
184 Potpora 184 u Njemačka

Peticija je odbijena.

184 Potpora 184 u Njemačka

Peticija je odbijena.

  1. Pokrenut 2014
  2. Zbirka završena
  3. Poslato
  4. Dijalog
  5. Okončano

Ovo je online peticija des Deutschen Bundestags .

06. 07. 2016. 12:17

Pet 1-18-09-751-007913



Energiewirtschaft



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, einen kostengünstigen Energiesondertarif für

Menschen mit geringem Einkommen einzuführen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen dem Petitionsausschuss 184 Mitzeichnungen und 165 Diskussionsbeiträge

sowie eine weitere sachgleiche Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen

parlamentarischen Prüfung unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht

auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, durch Medienberichte dürfte

bekannt sein, dass jährlich vielen Haushalten aufgrund von Zahlungsunfähigkeit

Strom, Gas und Wasser abgestellt werde. Gründe dafür seien die künstlichen

Verteuerungen bei den Strompreisen und die „unsinnige“ EEG-Umlage, die die

Energielieferanten auf die Verbraucher umlegten. Hier müsse der Staat regulierend

eingreifen, denn Energie sei Teil der Daseinsfürsorge, zu deren Umsetzung der Staat

verpflichtet sei. Einerseits kürze dieser massiv bei den Sozialsystemen, anderseits

gestatte er den gewinnträchtigen Energieversorgern, ihre Kosten auf die Verbraucher

abzuwälzen. Die Petition solle dazu beitragen, dass Menschen mit wenig Geld, wie

z. B. Leistungsempfänger nach dem Sozialgesetzbuch, Aufstocker und

Geringverdiener, nicht weiter in die Schuldenfalle gezwungen würden. Werde die

Energieversorgung mangels Zahlung eingestellt, müssten diese wie in der Steinzeit

leben.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die eingereichten Unterlagen verwiesen.



Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich

unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung und des

Wirtschaftsausschusses angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist zunächst darauf hin, dass Stromanbieter wie auch

Unternehmen aus anderen Branchen im Rahmen der marktwirtschaftlichen

Wirtschaftsordnung in ihrer Preissetzung im Grundsatz frei sind. In Deutschland gibt

es keine allgemeine, gesetzlich angeordnete Preishöhenkontrolle für

Endverbraucherpreise, denn die Stromlieferanten stehen im Wettbewerb zueinander

und Stromverbraucher können ggf. zu einem günstigeren Lieferanten wechseln.

Soweit eine marktbeherrschende Stellung vorliegt, gelten die kartellrechtlichen

Vorschriften zur Preismissbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen.

Die Strompreise sollen sich im Grundsatz auf einem für Wettbewerb offenen Markt

bilden und nicht durch staatliche Vorgaben geprägt sein. Auch die Vorgabe von

Tarifstrukturen für im Wettbewerb tätige Stromlieferanten, wie sie mit der Petition

vorgeschlagen wird, ist eine Regulierung, die auf den für Wettbewerb geöffneten

Strommarkt einwirkt. Vor diesem Hintergrund bedarf es unter anderem einer

kritischen Prüfung, ob solche staatliche Vorgaben tatsächlich erforderlich und

geeignet wären oder sich Angebotsdifferenzierungen, die ggf. auch auf

unterschiedliche Kundenbedürfnisse eingehen, in geeigneterer Weise im Markt

selbst ergeben.

Der Strompreis für Haushaltskunden bildet sich aus verschiedenen

Kostenbestandteilen, die der Stromkunde über seine Stromrechnung bezahlt.

Grundsätzlich sind drei Gruppen von Preisbestandteilen unterscheidbar: der auf

Stromerzeugung und Vertrieb entfallende Anteil, die regulierten Netzentgelte und die

sog. staatlich veranlassten Preisbestandteile (Steuern, Wegenutzungsentgelte,

Umlagen nach EEG, KWK-Gesetz, Offshore-Haftungs-Umlage und § 19 StromNEV).

Nach dem Monitoringbericht 2015 der Bundesnetzagentur und des

Bundeskartellamtes setzte sich zum Stichtag 1. April 2015 ein durchschnittlicher

Endpreis von ca. 29,11 Cent/kWh für die Strombelieferung von Haushaltskunden im

Durchschnitt aus folgenden Preisbestandteilen zusammen:

 Energiebeschaffungskosten und Vertrieb 26,0%,

 Netzentgelte einschließlich Messung (geht im Regelfall an Netzbetreiber) 22,6%,

 EEG-Umlage 21,2%,



 Umlage nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz 0,9%,

 Umlage nach § 19 Stromnetzentgeltverordnung 0,8%,

 Wegenutzungsentgelte an Kommunen 5,6%,

 Stromsteuer 7%,

 Mehrwertsteuer 16%.

Dies bedeutet, dass sich der Strompreis für Haushaltskunden im allgemeinen

Durchschnitt zu mehr als zwei Dritteln aus Preisbestandteilen zusammensetzt, die

nicht zur Disposition des Lieferanten stehen.

Vor diesem Hintergrund stehen den privaten Haushalten verschiedene Möglichkeiten

offen, um zusätzlichen Kostenbelastungen zu begegnen. Zum einen können sie die

Möglichkeiten des Wettbewerbes nutzen und prüfen, welche Einsparpotenziale sich

aus einem Lieferantenwechsel ergeben könnten. Zum anderen können die

Privatverbraucher prüfen, welche Energieeinsparpotenziale noch bestehen, um auf

diese Weise höhere Preise für die gelieferte Kilowattstunde durch einen niedrigeren

Verbrauch zu kompensieren. Dazu kann zum Beispiel das bestehende Angebot der

von Verbraucherzentralen angebotenen Energieberatung für private Haushalte

genutzt werden. Diese werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

gefördert. Für Haushalte mit geringem Einkommen sind die Angebote bei

entsprechendem Nachweis kostenfrei. Speziell an Bezieher von ALG II, Sozialhilfe

oder Wohngeld richtet sich die „Aktion StromsparCheck" von Caritas und eaD

(Bundesverband der Energie- und Klimaagenturen), im Internet unter

www.stromspar-check.de abrufbar.

Abschließend weist der Ausschuss auf die Antwort der Bundesregierung auf eine

Kleine Anfrage einer Fraktion (Drucksache 18/6936) hin, die im Internet unter

www.bundestag.de eingesehen werden kann.

Der Petitionsausschuss empfiehlt vor dem Hintergrund der Ausführungen, das

Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden

konnte.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung -

dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales - als Material zu überweisen, soweit

die Petition darauf aufmerksam macht, dass auch einkommensschwache Haushalte

in die Lage versetzt werden, dass sie Energieversorgungsleistungen finanzieren

können, und. das Petitionsverfahren im Übrigen abzuschließen, ist mehrheitlich

abgelehnt worden.

Begründung (pdf)


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