Περιοχή: Γερμανία

Energiewirtschaft - Energieeinsparverordnung

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
159 Υποστηρικτικό 159 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

159 Υποστηρικτικό 159 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2012
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

29/08/2017, 4:54 μ.μ.

Pet 1-17-09-751-037116Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird eine Änderung oder der Ersatz der Energieeinsparverordnung
gefordert.
Zur Begründung des Anliegens wird vorgetragen, dass ausgehend von einem
einheitlich festgelegten Grundverbrauch an Energie pro Person Minderbedarf belohnt
und Mehrbedarf bestraft werden solle. Der Verbrauch sei sehr leicht anhand
gefahrener oder geflogener Kilometer und verbrauchter Kilowattstunden
festzustellen. Jeder Bürger könne über seine Maßnahmen zur Energieeinsparung
entscheiden und jede Bemühung würde so gleichermaßen belohnt. Die bisherigen
politischen Maßnahmen zur Energieeinsparung seien „nur wenig ganzheitlich
gedacht“ und griffen nur punktuell Aspekte auf, während andere unberücksichtigt
blieben. Darin spiegelten sich deutlich wirtschaftliche Einzelinteressen wieder. Die
Energieeinsparverordnung (EnEV) in ihrer jetzigen Ausgestaltung sei zu kleinteilig,
unwirtschaftlich und führe zu einer Beeinträchtigung der Baukultur und der
Brandsicherung sowie zur Überregulierung, da sie in erster Linie ein
Konjunkturprogramm für die Bauwirtschaft und die Dämmstoffindustrie darstelle.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten wird auf die eingereichten Unterlagen
verwiesen. Der Petitionsausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der
vorgetragenen Gesichtspunkte eingegangen werden kann.
Zu der Eingabe, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages eingestellt
wurde, liegen dem Ausschuss 159 Mitzeichnungen und 27 Diskussionsbeiträge vor.
Der Ausschuss bittet um Verständnis, dass nicht auf alle der vorgetragenen
Gesichtspunkte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass mit dem Energiekonzept (Drs.
17/3039), das der Deutsche Bundestag in seiner 63. und 68. Sitzung im Oktober
2010 beraten hat und den Energiewende-Beschlüssen des Bundeskabinetts von
16. Juni 2011, wichtige energie- und klimapolitische Ziele gesetzt wurden, die die
Bedeutung der Energieeffizienz unterstreichen. Zeitgleich mit dem Konzept ist ein
10-Punkte-Sofortprogramm (Drs. 17/9262) beschlossen worden, das die wichtigsten
energiepolitischen Vorhaben aufgreift und vorsieht, dass der Deutsche Bundestag
seitens der Bundesregierung regelmäßig über den Stand der Umsetzungen und die
anstehenden Maßnahmen unterrichtet wird. Unter Punkt E. des Programms sind die
energetische Gebäudesanierung und das energieeffiziente Bauen enthalten. Im März
2012 hat die Bundesregierung einen Bericht vorgelegt (Drs. 17/9262), in dem u. a.
unter Punkt 8. ausgeführt wird, das Wärmelieferer Contracting in das Mietrecht
übernommen werden soll, um die im Mietwohnungsbereich bestehenden
Energieeinsparpotentiale effizienter zu nutzen.
Die Erreichung der langfristigen, sektorübergreifenden Ziele – die Senkung des
Primärenergieverbrauchs bis 2050 um 50 Prozent und eine Minderung der
Treibhausgase um mindestens 80 Prozent im gleichen Zeitraum – erfordert aus Sicht
des Ausschusses jedoch ein umfassendes Maßnahmenpaket, das alle bedeutsamen
Akteure, aber auch die für den Energieverbrauch relevanten Sektoren gezielt
anspricht.
Gerade im Gebäudebereich, auf den immerhin 40 Prozent des deutschen
Endenergieverbrauchs entfallen und etwa ein Drittel der CO2-Emissonen, müssen
nach Auffassung des Ausschusses die richtigen sektorspezifischen
Rahmenbedingungen gesetzt werden, um die langfristigen Ziele zu erreichen.
Insbesondere wegen der Langlebigkeit der Bauteile muss sichergestellt werden,
dass der Eigentümer die bestehenden wirtschaftlichen Energieeffizienzpotentiale
ausschöpft, wenn er sich entscheidet, entweder ein neues Gebäude zu errichten
oder ein bereits bestehendes Gebäude über Bagatellsanierungen hinaus zu
sanieren.
Tragende Säulen des Energieeinsparrechts sind dabei aus Sicht des
Petitionsausschuss die Wirtschaftlichkeit, die technische Machbarkeit sowie der

Schutz erhaltenswerter Baukultur, aber auch ein weitgehender technologieoffener
Ansatz, der dem Eigentümer weitgehend die Entscheidung überlässt, ob, wann und
welche Maßnahme er durchführt. Die Sicherheit der Bauprodukte wird über
entsprechende spezialgesetzliche Anforderungen, z. B. das Bauproduktegesetz,
gewährleistet.
Neben dem Maßnahmenpaket zur Steigerung der Energieeffizienz im
Gebäudebereich sind vor allem Information und wirtschaftliche Anreize von
Bedeutung. „Zwangssanierungen“ anzuordnen wäre aus Sicht des
Petitionsausschusses der falsche Weg. Seines Erachtens sind Maßnahmen wie
beispielsweise die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie geförderte
„Vor-Ort-Beratung“ für Eigentümer von älteren Häusern und Wohnungen und die
ebenfalls geförderte „Initiative EnergieEffizienz“ der Deutschen Energieagentur
GmbH (dena) zielführend. Darüber hinaus unterstützt die Kreditanstalt für
Wiederaufbau (KfW) im Rahmen des CO2-Gebäudesanierungsprogramms in
Federführung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung mit
zinsgünstigen Darlehen die Neuerrichtung hocheffizienter Gebäude. Umfassende
energetische Sanierungen von Häusern auf KfW-Effizienzhausniveau sowie
energieeffiziente Einzelmaßnahmen in Wohngebäuden im Rahmen des Programms
werden ebenfalls mit zinsgünstigen Darlehen oder direkten Zuschüssen gefördert.
Der Hinweis des Petenten auf die Energiesteuer erscheint dem Ausschuss im
vorliegenden Zusammenhang nicht zielführend. Da die Steuer, die je nach
eingesetztem Energieerzeugnis – volumen-, gewichts- oder energiegehaltsbezogen
erhoben wird, führt eine Reduzierung des Energieverbrauchs bereits automatisch zu
einer niedrigeren Energiesteuer, in der Regel für den Endverbraucher. Außerdem ist
noch völlig ungeklärt wie sich Energiesteuern auf den energetischen Zustand von
Gebäuden auswirken. Der Energieverbrauch im Gebäudebereich hängt vor allem
vom energetischen Zustand des Gebäudes, von den Witterungsbedingungen sowie
vom Nutzerverhalten ab. Ein Wohnungsmieter hat z. B. lediglich auf den
letztgenannten Faktor Einfluss, sodass die mit der Petition vorgeschlagene Annahme
eines „einheitlichen Grundverbrauchs“ dem Ausschuss nicht sachgerecht erscheint.
Er weist darauf hin, dass verschiedenen energiepolitischen Themen im
Zusammenhang mit der Umsetzung des Energiekonzepts fortlaufend in den
verschiedenen parlamentarischen Gremien des Deutschen Bundestages beraten
werden. Die Vorlagen können wie die bereits erwähnten Drucksachen im Internet
unter www.bundestag.de eingesehen werden.

Nach umfassender Prüfung kommt der Petitionsausschuss zu dem Ergebnis, dass er
dem Anliegen der Petition nicht folgen kann.
Der Petitionsausschuss empfiehlt, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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