Region: Niemcy

Energiewirtschaft - Erdverkabelung und Mindestabstände zu Wohnhäusern per Gesetz

Składający petycję nie jest publiczny
Petycja jest adresowana do
Deutschen Bundestag
1 335 1 335 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

1 335 1 335 w Niemcy

Petycja została odrzucona.

  1. Rozpoczęty 2014
  2. Zbiórka zakończona
  3. Zgłoszone
  4. Dialog
  5. Zakończone

To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .

06.07.2016, 12:17

Pet 1-18-09-751-002169



Energiewirtschaft



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.06.2016 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, für Höchstspannungsleitungen in Gleichstromtechnik

die Erdverkabelung gesetzlich vorzuschreiben und gesetzliche Mindestabstände zu

Wohnhäusern festzulegen.

Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe

liegen 1.335 Mitzeichnungen und 89 Diskussionsbeiträge sowie weitere sachgleiche

Eingaben vor. Sie werden einer gemeinsamen parlamentarischen Prüfung

unterzogen. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen

Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass das

Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vor dem Bau von geplanten

Höchstspannungsleitungen in Gleichstromtechnik (HGÜ-Leitungen) überarbeitet

werden solle. Nur so könne sichergestellt werden, dass Anwohnern keine

gesundheitlichen Schäden drohten und Landschaft und Natur möglichst unversehrt

blieben. Gleichzeitig könne die Erdverkabelung von HGÜ-Stromtrassen gesetzlich

vorgeschrieben und gesetzliche Mindestabstände der Leitungen zu Wohnhäusern

festgelegt werden. Zudem solle der Grenzwert für die von den Leitungen

ausgehenden statischen magnetischen Felder abgesenkt werden.

Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten

Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung

zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2

der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages eine Stellungnahme des



Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem

ein Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetztes

und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts

(Bundestagsdrucksache 18/1304 und 18/1331) zur Beratung vorlag. Die

Drucksachen sind im Internet unter www.bundestag.de abrufbar.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung seitens

der Bundesregierung und des Ausschusses für Wirtschaft und Energie angeführter

Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass zum 31. Dezember 2015 durch das

Gesetz zur Änderung von Bestimmungen des Rechts des Energieleitungsbaus neue

Regelungen in Kraft getreten sind. Diese sollen die Akzeptanz des Netzbausbaus in

der Bevölkerung erhöhen und die Umsetzung der für die Energiewende notwendigen

Netzausbauvorhaben zu beschleunigen. Das Gesetz regelt insbesondere, dass neue

Stromautomaten, die HGÜ, künftig vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung gebaut

werden. Der Vorrang betrifft vor allem die großen Nord-Süd-Trassen wie SuedLink

oder die Gleichstrompassage Süd-Ost. Außerdem erweitert das Gesetz die Anzahl

der Pilotvorhaben für eine Teilerdverkabelung im Drehstrombereich, um hier zügig

mehr Erfahrungen zu gewinnen. Im Drehstrombereich können bei allen jetzt nun elf

statt bisher vier Pilotobjekten auf technisch und wirtschaftlich effizienten

Teilabschnitten Erdkabel verwendet werden, wenn z. B. die überirdisch geplante

Freileitung einen bestimmten Abstand zu Wohngebäuden unterschreiten würde.

Zudem passt das Gesetz die verbindlichen Anfangs- und Endpunkte der

energiewirtschaftlich notwendigen Leitungen des Bundesbedarfsplans auf Basis des

von der Bundesnetzagentur im September 2015 bestätigten Netzentwicklungsplan

für das Zieljahr 2024 an.

Die mit der Petition vorgetragenen Bedenken hinsichtlich einer möglichen

Gesundheitsgefährdung von Anwohnern sind nach Ansicht des Ausschusses

unbegründet. Das von ihm dazu um eine Stellungnahme gebetene Bundesamt für

Strahlenschutz (BfS) teilte mit, dass keine gesundheitlichen Wirkungen der

statischen elektrischen Felder in der Umgebung von HGÜ-Leitungen nachgewiesen

sind. Auch die von Leitungen ausgehenden statischen magnetischen Felder sind laut

BfS in üblichen Expositionssituationen unbedenklich.

Eine Verschärfung der in der geltenden 26. Bundesimmissionsschutzverordnung

festgelegten Grenzwerte scheint dem Petitionsausschuss vor diesem Hintergrund

nicht angezeigt. Auch die Einführung von Mindestabständen ist aus seiner Sicht nicht



geboten. Abschließend betont der Ausschuss, dass der Schutz von Mensch, Tier und

Natur bei der Errichtung neuer Stromtrassen ohnehin ein zentrales Planungsprinzip

darstellt.

Vor dem Hintergrund der Ergebnisse seiner parlamentarischen Prüfung empfiehlt der

Ausschuss, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem Anliegen mit der

Regelung, HGÜ künftig vorrangig als Erdkabel zu verlegen, teilweise entsprochen

worden ist.

Der von der Fraktion DIE LINKE. gestellte Antrag, die Petition der Bundesregierung

- dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie - als Material zu überweisen

und den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, ist

mehrheitlich abgelehnt worden.

Begründung (pdf)


Pomóż nam wzmocnić uczestnictwo obywateli. Chcemy, aby twoja petycja przyciągnęła uwagę i pozostała niezależna.

Wesprzyj teraz