Regiune: Germania

Energiewirtschaft - Ersatz von Kohlekraftwerken durch Gaskraftwerke/Einsatz von synthetischem Gas (Grüner Strom)

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Deutschen Bundestag
108 de susținere 108 in Germania

Petiția este respinsă.

108 de susținere 108 in Germania

Petiția este respinsă.

  1. A început 2014
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  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

31.05.2017, 04:22

Pet 1-18-09-751-015759



Energiewirtschaft



Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 18.05.2017 abschließend beraten und

beschlossen:



Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

worden ist.

Begründung



Mit der Petition wird gefordert, Kohlekraftwerke für einen Übergangszeitraum von 30

bis 40 Jahren durch Gaskraftwerke zu ersetzen und dann synthetisches Gas, das

sogenannte Power-to-Gas, zu nutzen.

Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht

wurde, liegen dem Petitionsausschuss 108 Mitzeichnungen und

18 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden

Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.

Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass die meisten

deutschen Kohlekraftwerke (KKW) alt seien und einen sehr schlechten Wirkungsgrad

sowie einen hohen Schadstoffausstoß, insbesondere von Quecksilber, aufwiesen.

Außerdem seien der Flächenverbrauch und die Gewässerverschlechterung durch den

Braunkohletagebau im Vergleich zu anderen Stromerzeugungsarten unannehmbar

hoch. Für Auslegung und Betrieb des deutschen bzw. europäischen

Stromverbundnetzes seien Gaskraftwerke (GKW) sehr vorteilhaft, weil für die

Brennstoffversorgung bereits ein Erdgasnetz als Infrastruktur bestehe. Überschüsse

aus Sonnen- und Windstrom sollten mittels Elektrolyse zum Erzeugen von Wasserstoff

bzw. Methan (synthetischem Erdgas) verwendet werden. Der Wirkungsgrad sei nicht

schlechter als der alter KKW und das Erzeugnis sei speicherbar. Für regionale oder

lokale Stromnetze hätten sich kleinere GKW in Verbindung mit Biogasanlagen schon

über Jahre bewährt. Sie seien bei Anwendung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)

besonders sinnvoll.

In der politischen Diskussion zum derzeitigen deutschen und europäischen

Kraftwerkspark sei das stärkste Argument die Wirtschaftlichkeit der Anlagen. Im



Prinzip sei ein GKW im Vergleich zum KKW die günstigere Anlage, weil Gas mit

weniger technischem Aufwand zu handhaben sei als feste oder flüssige Brennstoffe.

Das Argument werde aus einem kaufmännischen Blickwinkel vorgetragen, da alle

neuen Kraftwerke, nicht nur die GKW, einige Jahre lang ihre Herstellungskosten

abtragen müssen, die alten KKW dagegen nicht.

Power-to-Gas-Anlagen sollten dort gebaut werden, wo sich Anlagen zur Wind- bzw.

Sonnenstromerzeugung häufen und Erdgasleitungen in der Nähe liegen. GKW in

Nachbarländern, wie den z. B. den Niederlanden, sollten bei der Standortwahl

berücksichtigt werden, um deren Auslastung zu verbessern, dies führe zu einem

günstigeren Strompreis. Die Arbeitsplätze könnten höchstwahrscheinlich größtenteils

von den KKW in die GKW verlagert werden.

Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von

Wiederholungen wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen verwiesen.

Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht

zu der Eingabe darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2

der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des

Ausschusses für Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem

der Gesetzentwurf der Bundesregierung „Entwurf eines Gesetzes zur

Weiterentwicklung des Strommarktes (Strommarktgesetz, Drucksache 18/7317) sowie

der Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. „Zukunft des Strommarktes - Mit

ökologischem Flexibilitätsmarkt klimafreundliche Kapazitäten anreizen und

Kohleausstieg einleiten“, (Drucksache 18/7369) zur Beratung vorlagen. Das

Strommarktgesetz ändert als sogenanntes Mantelgesetz weitere Gesetze und

Verordnungen, so unter anderem das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), das

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und die Reservekraftwerksverordnung. Es

wurde am 8. Juli 2016 vom Deutschen Bundestag in geänderter Fassung beschlossen.

Alle Drucksachen sowie die dazugehörigen Protokolle der Plenardebatten

(Drucksachen 18/153 und 18/179) können unter www.bundestag.de eingesehen

werden.

Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens

der Bundesregierung und der des Wirtschaftsausschusses angeführten

Gesichtspunkte wie folgt zusammenfassen:

Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich die Energiepolitik am

energiepolitischen Zieldreieck orientiert und dabei anstrebt, Bezahlbarkeit,



Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung miteinander in

Einklang zu bringen.

Der Umbau der Stromversorgung hin zu erneuerbaren Energien wird den heutigen

nationalen Energiemix deutlich verändern. Der Anteil fossiler Energieträger wird

dadurch immer stärker sinken. Dies wird auch zu einer entsprechenden Senkung der

Betriebsstunden fossiler Kraftwerke und damit der CO2-Emissionen führen.

Die Entscheidung über Investitionen in konventionelle Kraftwerke und über ihren

Einsatz ist in erster Linie eine unternehmerische. Eine Umstellung der neben den

erneuerbaren Energien verbleibenden konventionellen Stromerzeugung auf Erdgas

würde zwei Ziele des energiepolitischen Zieldreiecks – Bezahlbarkeit und

Versorgungssicherheit – vernachlässigen.

Anders als in der Petition argumentiert wird, ist die Stromerzeugung auf Basis von

Erdgas unter anderem aufgrund der höheren Brennstoffkosten derzeit nicht günstiger

als die Stromerzeugung auf Basis von Kohle. Darüber hinaus erscheint eine

Diversifizierung der konventionellen Stromversorgung hinsichtlich der eingesetzten

Brennstoffe auch vor dem Hintergrund der Versorgungssicherheit sinnvoll.

Ob und in welchem Umfang langfristig synthetisches Gas, das sogenannte Power-to-

Gas, zum Einsatz kommen wird, kann heute noch nicht abgesehen werden. Derzeit

und voraussichtlich auch auf absehbare Zeit ist das Verfahren aufgrund der damit

verbundenen hohen Kosten im Vergleich zu anderen Optionen unwirtschaftlich. Auch

nach Einschätzung der Wissenschaft wird der Bedarf nach Speicherlösungen wie

Power-to-Gas erst bei einem sehr hohen Anteil erneuerbarer Energien an der

Stromerzeugung erforderlich. Im EEG 2017 wurde der weitere Ausbau erneuerbarer

Energien im Norden Deutschlands mit dem Ausbau der Übertragungsnetze

synchronisiert. Ansonsten wären die Kosten für abgeregelten, aber zu vergütenden

Strom sowie die Kosten der Redispatch-Maßnahmen nicht mehr vertretbar. Es ist

davon auszugehen, dass der Netzausbau mit dem Vorrang für Erdverkabelung

nunmehr zügiger als in der Vergangenheit voranschreitet.

Die Emissionen in der konventionellen Stromerzeugung werden durch den

europäischen Emissionshandel begrenzt. Der europäische Emissionshandel muss

auch in Zukunft das zentrale Steuerungsinstrument für die Begrenzung der CO2-

Emissionen in der konventionellen Stromerzeugung bleiben. Dafür ist eine Reform des

Emissionshandels notwendig, denn die aktuellen Zertifikatspreise setzen keine

ausreichenden Anreize für zusätzliche Investitionen in emissionsarme Technologien.



Deutschland setzt sich deshalb auf europäischer Ebene für eine rasche und

nachhaltige Stärkung des europäischen Emissionshandels ein. Als kurzfristige

Maßnahme hat die EU-Kommission das Zurückhalten von Auktionsmengen zu Beginn

und Rückführung am Ende der 3. Handelsperiode (so genanntes „Backloading“)

beschlossen). Außerdem unterstützt die Bundesregierung den Vorschlag der EU-

Kommission zur Einführung einer Marktstabilitätsreserve, die durch Anpassung der

Auktionsmengen das Angebot im Hinblick auf Nachfrageschwankungen flexibilisiert

und für Stabilität sorgen soll.

Der Petitionsausschuss fügt hinzu, dass die Bundesregierung am 3. Dezember 2014

das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen hat. Darin wurde eine Reihe von

Maßnahmen beschlossen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Deutschland

sein nationales Klimaschutzziel erreicht. Das Klimaschutzziel sieht eine 40-Prozent-

Reduktion der CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2020 vor.

Darin wurde hergeleitet und dargestellt, dass zur Schließung der Klimaschutzlücke

zusätzlich zu den Maßnahmen in allen anderen relevanten Sektoren 22 Millionen

Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des

europäischen Zertifikatehandels zu erbringen sind.

Das BMWi hat mit dem o. g. Strommarktgesetz und der Sicherheitsbereitschaft in

§ 13g Strommarktgesetz klare Maßnahmen umgesetzt, um diese zusätzlichen

22 Mio. t CO2 bis 2020 im Stromsektor einzusparen.

Mit der Sicherheitsbereitschaft werden Braunkohlekraftwerksblöcke in einem Umfang

von 2,7 GW schrittweise in eine Sicherheitsbereitschaft überführt und dann nach 4

Jahren stillgelegt werden. Dies entspricht 13% der in Deutschland installierten

Braunkohleleistung. Hierdurch werden im Jahr 2020 11 bis 12,5 Mio. Tonnen CO

eingespart. Parallel wurde das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz reformiert. Darin wird

die Umstellung von Kohle- auf Gaskraftwerke gefördert. Weitere Anstrengungen im

Bereich Energieeffizienz wurden vor allem im Gebäudebereich unternommen. Der

Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) ist eine umfassende Strategie, um

deutschlandweit den Verbrauch von Energie nachhaltig zu senken. Er verbindet die

Interessen von Verbrauchern, Unternehmen und Kommunen. Ziel ist es, die

Energieeffizienz im Gebäudebereich voranzubringen, Energieeffizienz als Rendite und

Geschäftsmodell zu etablieren und die Eigenverantwortlichkeit für Energieeffizienz zu

erhöhen.



Um dem Zieldreieck Versorgungssicherheit, Umweltverträglichkeit und

Wirtschaftlichkeit gerecht zu werden, erfolgt die Umsetzung der Pläne in Schritten im

Rahmen eines festgelegten Zeitkorridors.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss, das Petitionsverfahren

abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

Begründung (PDF)


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