Energiewirtschaft - Förderung von Erneuerbare-Energie-Anlagen bei Campingfahrzeugen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag
60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

60 Unterstützende 60 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

29.08.2017, 16:55

Pet 2-17-18-751-039836Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 03.09.2013 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Die Petition begehrt im Interesse des Klimaschutzes auch bei Campingfahrzeugen
eine staatliche Förderung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien.
Die Eingabe wird dahingehend begründet, dass Campingfahrzeuge mit eigenen
Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien künftig nicht mehr auf Stellplätze mit
Anschluss zum öffentlichen Stromnetz angewiesen seien. Den in der Petition
enthaltenen Angaben zufolge verfügten derzeit 75 Prozent aller Stellplätze über
einen Stromanschluss. Ein Camping im sogenannten Autark-Bereich würde daher
perspektivisch Fahrzeugbesitzer, aber auch die Gemeinden finanziell entlasten. Die
Petition spricht sich vor diesem Hintergrund dafür aus, Anlagen zur Nutzung
erneuerbarer Energien auch bei Campingfahrzeugen staatlich zu fördern.
Wegen weiterer Einzelheiten wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen
verwiesen.
Bei der Eingabe handelt es sich um eine öffentliche Petition, die zum
Abschlusstermin für die Mitzeichnung 131 Unterstützer fand sowie auf der
Internetseite des Petitionsausschusses 66 Diskussionsbeiträge bewirkt hat.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung des seitens der Bundesregierung angeführten Aspektes wie folgt
zusammenfassen:
Der Petitionsausschuss verweist zunächst auf eine Auskunft des Caravaning
Industrie Verbandes e.V. (CIVD), wonach in Deutschland zum 1. Januar 2012
insgesamt 571.090 Caravans sowie 440.000 Reisemobile zugelassen waren. An

dieser Stelle stellt der Petitionsausschuss weiterhin fest, dass Campingfahrzeuge,
die nicht an eine Stromversorgung angeschlossen sind, ihren Strom über
Solarmodule, Brennstoffzellen oder Generatoren erzeugen. Zur Höhe des jährlichen
Energieverbrauchs durch Campingfahrzeuge liegen jedoch weder der
Bundesregierung noch dem Petitionsausschuss Informationen vor.
Gleichwohl stellt der Petitionsausschuss fest, dass Medienberichten zufolge sich die
Campingmobilbranche mit der steigenden Nachfrage nach mobilen Anlagen zur
Nutzung erneuerbarer Energien konstruktiv auseinandersetzt. Die Preise der mobilen
Anlagen, an die nach Branchenangaben höhere Anforderungen als an stationäre
Anlagen gestellt werden, werden zukünftig voraussichtlich ebenso sinken wie die
Preise stationärer Photovoltaik-Module in der Vergangenheit.
Der Petitionsausschuss gibt zu bedenken, dass stationäre Anlagen über das
Erneuerbare-Energien-Gesetz gefördert werden, so dass es kostengünstiger sein
wird, die stationäre Stromversorgung auf Campingplätzen aus erneuerbaren Quellen
sicherzustellen, als mobile Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf den
einzelnen Campingfahrzeugen zu installieren.
Vor diesem Hintergrund erscheint dem Petitionsausschuss ein spezielles
Förderprogramm für Caravans und Reisemobile zur Nutzung erneuerbarer Energien
nicht erforderlich. Er empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil
dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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