Περιοχή: Γερμανία

Energiewirtschaft - Gesetzlicher Vorzug für Strom aus Gaskraftwerken vor Strom aus Kohlekraftwerken

Ο αναφέρων δεν είναι δημόσιος
Η αναφορά απευθύνεται σε
Deutschen Bundestag
187 Υποστηρικτικό 187 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

187 Υποστηρικτικό 187 σε Γερμανία

Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.

  1. Ξεκίνησε 2014
  2. Η συλλογή ολοκληρώθηκε
  3. Υποβληθέντα
  4. Διάλογος
  5. Ολοκληρώθηκε

Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.

03/07/2018, 4:22 π.μ.

Pet 1-18-09-751-015976

Energiewirtschaft


Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 14.06.2018 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.

Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Strom aus modernen und umweltfreundlichen
Gaskraftwerken Vorrang vor Strom aus Kohlekraftwerken haben soll.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 187 Mitzeichnungen und
13 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass Strom aus
erneuerbaren Energien aufgrund des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vorrangig
eingespeist würde. Da es für weitere Stromerzeugungsarten keine gesetzlichen
Regelungen gebe, ständen moderne und umweltfreundliche Gaskraftwerke still. Alte
Kohlekraftwerken, die viel mehr CO2 freisetzten, seien hingegen in Betrieb. Über
Vorgaben, beispielsweise zum Wirkungsgrad der Energieumwandlungskette oder zum
CO2-Ausstoß, sollten die Gaskraftwerke Vorrang bekommen.
Wegen weiterer Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die mit der Eingabe eingereichten Unterlagen verwiesen.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung – dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie (BMWi) – Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht zu der Eingabe
darzulegen. Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der
Geschäftsordnung des Deutschen Bundestags (GOBT) eine Stellungnahme des
Ausschusses für Wirtschaft und Energie des 18. Deutschen Bundestages eingeholt,
dem ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung, „Entwurf eines Gesetzes zur
Weiterentwicklung des Strommarktes – Strommarktgesetz“ (Drucksache 18/7317 und

18/8915, Beschlussempfehlung und Bericht) und ein Antrag der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Zukunft des Strommarktes – Mit ökologischem
Flexibilitätsmarkt klimafreundliche Kapazitäten anreizen und Kohleausstieg einleiten“
(Drucksache 18/7369), vorlagen. Alle Drucksachen sowie die dazugehörigen
Protokolle der Plenardebatten (Drucksachen 18/153 und 18/179) des 18. Deutschen
Bundestages können unter www.bundestag.de eingesehen werden.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter Einbeziehung der seitens
der Bundesregierung und der des Ausschusses für Wirtschaft und Energie
angeführten Aspekte wie folgt zusammenfassen:
Einführend weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass sich die Energiepolitik am
energiepolitischen Zieldreieck orientiert, dabei sollen Bezahlbarkeit,
Versorgungssicherheit und Umweltverträglichkeit der Stromversorgung miteinander in
Einklang gebracht werden.
Der Umbau der Stromversorgung hin zu erneuerbaren Energien wird den heutigen
nationalen Energiemix deutlich verändern. Der Anteil fossiler Energieträger wird
dadurch immer stärker sinken. Dies wird auch zu einer entsprechenden Senkung der
Betriebsstunden fossiler Kraftwerke und damit der CO2-Emissionen führen. Eine
Umstellung der neben den erneuerbaren Energien verbleibenden konventionellen
Stromerzeugung auf Erdgas würde zwei Ziele des energiepolitischen Zieldreiecks –
Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit – vernachlässigen.
Unter anderem aufgrund der höheren Brennstoffkosten ist die Stromerzeugung auf
Basis von Erdgas derzeit nicht günstiger als die Stromerzeugung auf Basis von Kohle.
Darüber hinaus erscheint eine Diversifizierung der konventionellen Stromversorgung
hinsichtlich der eingesetzten Brennstoffe auch vor dem Hintergrund der
Versorgungssicherheit sinnvoll.
Die Emissionen in der konventionellen Stromerzeugung werden durch den
europäischen Emissionshandel begrenzt. Die hier festgelegten Vorgaben müssen
auch in Zukunft das zentrale Steuerungsinstrument für die Begrenzung der
CO2-Emissionen in der konventionellen Stromerzeugung bleiben. Dafür ist eine
Reform des Emissionshandels notwendig, denn die aktuellen Zertifikatspreise setzen
keine ausreichenden Anreize für zusätzliche Investitionen in emissionsarme
Technologien. Deutschland setzt sich deshalb auf europäischer Ebene für eine rasche
und nachhaltige Stärkung des europäischen Emissionshandels ein.

Der Petitionsausschuss fügt hinzu, dass die Bundesregierung am 3. Dezember 2014
das Aktionsprogramm Klimaschutz 2020 beschlossen hat. Darin wurde eine Reihe von
Maßnahmen beschlossen, mit denen sichergestellt werden soll, dass Deutschland
sein nationales Klimaschutzziel erreicht. Das Klimaschutzziel sieht eine 40-Prozent-
Reduktion der CO2-Emissionen gegenüber dem Jahr 1990 bis zum Jahr 2020 vor.
Darin wurde hergeleitet und dargestellt, dass zur Schließung der Klimaschutzlücke
zusätzlich zu den Maßnahmen in allen anderen relevanten Sektoren 22 Millionen
Tonnen CO2 unter besonderer Berücksichtigung des Stromsektors und des
europäischen Zertifikathandels zu erbringen sind.
Am 19. März 2015 hat die Bundesregierung zunächst ein Eckpunktepapier vorgelegt,
das einen Vorschlag des BMWi für die Einführung eines „Klimabeitrags“ enthielt. Mit
der Verabschiedung des o. g. Strommarktgesetzes und der Sicherheitsbereitschaft
(§ 13 g Strommarktgesetz) wurden klare Maßnahmen umgesetzt, um die zusätzlichen
22 Millionen Tonnen CO2 bis 2020 im Stromsektor einzusparen.
Mit der Sicherheitsbereitschaft sollen Braunkohlekraftwerksblöcke in einem Umfang
von 2,7 Gigawatt (GW) schrittweise in eine Sicherheitsbereitschaft überführt und dann
nach vier Jahren stillgelegt werden. Sicherheitsbereitschaft bedeutet, dass sie von
Oktober 2016 bis Oktober 2019 nur noch als Notfallreserve gehalten und dann ganz
stillgelegt werden. So wird für Stromengpässe im Zuge der Energiewende eine
zusätzliche Absicherung geschaffen. Die Braunkohlekraftwerksblöcke entsprechen
13 Prozent der in Deutschland installierten Braunkohleleistung. Hierdurch werden im
Jahr 2020 11 bis 12,5 Millionen Tonnen CO2 eingespart. Parallel werden das Kraft-
Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) reformiert und weitere Anstrengungen im
Bereich Energieeffizienz, vor allem im Gebäudebereich, unternommen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Petitionsausschuss das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen, dass Strom aus modernen und umweltfreundlichen
Gaskraftwerken Vorrang vor Strom aus Kohlekraftwerken haben soll, aus den
dargestellten Gründen nicht entsprochen werden konnte.

Begründung (PDF)


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