Region: Tyskland

Energiewirtschaft - Höhere Subventionierung von Offshore- als von Onshore-Windparks

Petitioner ikke offentlig
Petitionen behandles
Deutschen Bundestag
47 Støttende 47 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

47 Støttende 47 i Tyskland

Petitionen blev ikke opfyldt

  1. Startede 2014
  2. Samlingen er afsluttet
  3. Indsendt
  4. Dialog
  5. Afsluttet

Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,

18.11.2015 16.06

Pet 1-18-09-751-006562

Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 02.07.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition wird gefordert, dass Offshore-Windparks in größerem Umfang als
Onshore-Parks subventioniert werden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 47 Mitzeichnungen und
18 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Gesichtspunkt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, die Offshore
Windenergienutzung solle weiter ausgebaut werden, da Windenergieanlagen auf
See aufgrund des Windes ständig Strom lieferten. Außerdem beeinträchtigten sie
optisch weder die Landschaft noch störten sie die Natur und die Tiere.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen und zur Vermeidung von
Wiederholungen wird auf die mit der Petition eingereichten Unterlagen verwiesen.
Zudem hat der Ausschuss gemäß § 109 Absatz 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des
Deutschen Bundestages (GOBT) eine Stellungnahme des Ausschusses für
Wirtschaft und Energie des Deutschen Bundestages eingeholt, dem ein
Gesetzentwurf zur grundlegenden Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
und zur Änderung weiterer Bestimmungen des Energiewirtschaftsrechts
(Drucksachen 18/1304, 18/1573) zur Beratung vorlag.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich unter anderem unter
Einbeziehung seitens der Bundesregierung und des Ausschusses für Wirtschaft und
Energie angeführter Aspekte wie folgt zusammenfassen:

Der Ausschuss weist darauf hin, dass die Reform des EEG am 1. August 2014 in
Kraft getreten ist. Der gesetzliche Rahmen ist nun erstmals auf die Rolle der
erneuerbaren Energien als Hauptpfeiler der deutschen Stromversorgung und
dominierende Energiequelle der Zukunft zugeschnitten. Dabei geht es insbesondere
darum, den ambitionierten Ausbau der erneuerbaren Energien intelligenter zu
steuern und mit den anderen Bausteinen der Energiewende zu verzahnen, die
Kosten für den weiteren Ausbau zu senken und besser zu verteilen sowie darum, die
erneuerbaren Energien stärker an den Markt heranzuführen. Auch im Bereich
Windkraft auf See wurden daher einige Neuregelungen getroffen. Der Ausbau von
Windenergieanlagen auf See wird durch die Reform des EEG mengenmäßig
gedeckelt. Der Ausbaudeckel bis 2020 beträgt 6,5 Gigawatt (GW) und bis 2030
15 GW installierte Leistung. Die feste Mengensteuerung erfolgt über die Zusage von
Netzanschlüssen, dem sogenannten Netzregime, durch die Bundesnetzagentur
(BNetzA). Diese stufenweise Steigerung der Offshore-Windenergieleistung bis zum
Jahr 2030 ermöglicht eine zeitliche Koordinierung mit dem Ausbau der
Stromanbindungsleitungen entsprechend der aufzustellenden Offshore-
Netzentwicklungspläne.
Im Sinne der Investitionssicherheit für die Offshore-Branche sieht das
Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vor, dass die BNetzA im Benehmen mit dem
Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie in einem objektiven, transparenten
und diskriminierungsfreien Verfahren Netzanbindungskapazitäten zuweist. Um die
Zielerreichung von 6,5 GW bis 2020 sicherzustellen, sieht das Gesetz vor, dass die
BNetzA unter Berücksichtigung sämtlicher unbedingter Netzanschlusszusagen bis
Ende 2017 Anschlusszusagen von insgesamt bis zu 7,7 GW erteilen kann.
Der Ausschuss ergänzt, dass Betreiber von Windenergieanlagen auf See auch
weiterhin zwischen zwei Fördermodellen im EEG wählen können. Nach dem
Basismodell erhalten die Betreiber eine Anfangsförderung von 15,4 Cent pro
Kilowattstunde (kWh) für zwölf Jahre, die ggf. ab einer bestimmten Wassertiefe und
bei einem bestimmten Abstand von der Küste verlängert wird. Danach sinkt die
Förderung auf 3,9 Cent/kWh.
Daneben können die Betreiber auch das sogenannte Stauchungsmodell wählen.
Dieses war bislang bis Ende 2017 befristet, wurde jedoch um zwei Jahre bis Ende
2019 verlängert, da sich bei vielen Betreibern aufgrund von Netzanschluss- und
anderen technischen Problemen die Inbetriebnahme der Anlagen verzögert hat.
Nach dem Stauchungsmodell erhält der Betreiber einer Windenergieanlage auf See

in den ersten acht Jahren, ggf. verlängert ab einer bestimmten Wassertiefe und bei
einem bestimmten Abstand von der Küste, eine höhere Anfangsförderung als im
Basismodell in Höhe von 19,4 Cent/kWh. Danach sinkt die Förderung ebenfalls auf
3,9 Cent/kWh.
Zudem wurden die Degressionsvorschriften angepasst. Zum 1. Januar 2018 sinkt die
Förderung im Stauchungsmodell um einen Cent/kWh und bleibt dann bis Ende 2019
gleich. Im Basismodell sinkt die Vergütung zum 1. Januar 2018 um 0,5 Cent/kWh,
zum 1. Januar 2020 um 1,0 Cent/kWh und ab dem Jahr 2021 jährlich um
0,5 Cent/kWh.
Abschließend merkt der Ausschuss an, dass dem Ersten Fortschrittsbericht
Energiewende (Bundestag-Drucksache 18/3487), den die Bundesregierung dem
Deutschen Bundestag am 3. Dezember 2014 zur Unterrichtung vorgelegt hat,
weitergehende Information zu dem geplanten Ausbauszenario der Offshore-
Windenergienutzung enthält.
Vor dem Hintergrund der Ausführungen zu den Fördermaßnahmen der Offshore-
Windenergie im Rahmen der EEG-Novelle, empfiehlt der Petitionsausschuss das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden
ist.Begründung (pdf)


Hjælp med til at styrke borgerdeltagelse. Vi ønsker at gøre dine bekymringer hørt, mens du forbliver uafhængig.

Donere nu