Región: Alemania

Energiewirtschaft - Neuartige Brennstoffzellen-Energie als Ersatz für Benzin

Peticionario no público.
Petición a.
Deutschen Bundestag
212 Apoyo 212 En. Alemania

No se aceptó la petición.

212 Apoyo 212 En. Alemania

No se aceptó la petición.

  1. Iniciado 2012
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Terminado

Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.

18/11/2015 16:10

Pet 1-17-09-751-041667

Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 04.12.2014 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass als Ersatz für herkömmliche Kraftstoffe
kurzfristig die Brennstoffzellen-Technik produziert und bundesweit angeboten wird.
Zur Begründung wird im Wesentlichen vorgetragen, Brennstoffzellen-Energie sei
eine gute Alternative. Die Technik basiere auf Speicherung von und
Energiegewinnung aus Wasserstoff. Sie sei wesentlich günstiger, für Kfz und
Wasserfahrzeuge nutzbar und emittiere keine die Umwelt belastenden Abgase.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Zu der Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlicht
wurde, liegen dem Petitionsausschuss 212 Mitzeichnungen und
26 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf alle
vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Zunächst weist der Petitionsausschuss darauf hin, dass die mit der Eingabe
vorgetragene Thematik bereits in der vergangenen Legislaturperiode Gegenstand
einer Reihe parlamentarischer Anfragen und Initiativen war und in verschiedenen
Gremien des Deutschen Bundestages beraten wurde (vgl. u. a.
Plenarprotokoll 17/49, Anlage 5; Bundestagsdrucksachen 17/3106 und 17/3948,

Frage 74). Die genannten Dokumente können unter www.bundestag.de eingesehen
werden.
Der Petitionsausschuss stellt fest, dass Wasserstoff ein Sekundärenergieträger ist,
vor dessen Einsatz in Brennstoffzellen Energie, zunächst aus Primärenergieträgern
oder aus Strom, herangezogen werden muss. Insofern liegt der Preis für Wasserstoff
als Treibstoff für Fahrzeuge unter Berücksichtigung der Umwandlungsverluste stets
höher als die Kosten für die eingesetzte Primärenergie bzw. die benötigte elektrische
Energie. Der Einsatz von Wasserstoff ist aus Umweltgesichtspunkten also nur dann
sinnvoll, wenn er unter Inanspruchnahme CO2-freier oder -armer Energieträger
erfolgt. Folglich bieten sich hierfür Erneuerbare Energien an.
Nach umfassender Prüfung der Sach- und Rechtslage stellt der Petitionsausschuss
fest, dass mit den Energiekonzepten der Bundesregierung der massive Ausbau
Erneuerbarer Energien bei gleichzeitiger erheblicher Erhöhung der Energieeffizienz
forciert wird. Hierbei wird auch Wasserstofftechnologie unter Nutzung
überschüssigen Stroms, beispielsweise von Windanlagen, verfolgt. Eine sofortige
Umsetzung des Konzepts wird indes nicht gelingen. Die Infrastruktur zur Gewinnung,
Speicherung und Verteilung von Wasserstoff ist noch nicht vorhanden. Ferner weist
die gesamte Prozesskette weiterhin hohen Forschungs- und Entwicklungsbedarf auf.
Unter anderem zur Überwindung der technischen Defizite wurden das „Nationale
Innovationsprogramm Wasserstoff und Brennstoffzellen“ mit einem Volumen von
500 Mio. Euro sowie die Förderinitiative „Energiespeicher“ geschaffen. Auch sind
größere Anlagen zur Demonstration der Wasserstoffherstellung und Nutzung in
Vorbereitung. Darüber hinaus wird intensiv an der Weiterentwicklung des
Brennstoffzellenfahrzeugs gearbeitet sowie mit dem Projekt Spitzencluster Luftfahrt-
Metropolregion Hamburg eine multifunktionale Brennstoffzelle entwickelt, die in die
Flugzeugsystemarchitektur integriert werden kann. Die Zahl der eingesetzten
Fahrzeuge mit Brennstoffstellen ist noch sehr gering. Der Ausschuss weist darauf
hin, dass Bundestag und Bundesrat ein Gesetz beschlossen haben, mit dem die
Befreiung solcher Fahrzeuge von der Kfz-Steuer auf zehn Jahre verlängert wurde
(vgl. Bundestagsdrucksachen 17/10039, 17/10424, 17/11183 (insbesondere S. 2
unten, S. 16), 17/11187, 17/11198, 17/11219).
Der Petitionsausschuss begrüßt die Absicht der Bundesregierung, Deutschland zum
Leitmarkt für E-Mobilität zu machen, dabei einen technologieoffenen Ansatz inklusive
Wasserstoff-, Hybrid-, Batterie- und Brennstoffzellentechnologie zu verfolgen und
Anreize für die Marktetablierung innovativer Lösungen zu setzen. Die Mobilitäts- und

Kraftstoffstrategie ist weiterzuentwickeln. Der Ausschuss hält es für wichtig, dass die
Nationale Organisation Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie ab 2016 ihre
Arbeit aufnimmt und Implementierung sowie Markthochlauf der
Brennstoffzellentechnologie im stationären und mobilen Bereich konzentriert.
Der Petitionsausschuss spricht sich grundsätzlich für die Entwicklung alternativer
Treibstoffe aus. Sie verfügen nicht nur über großes Potenzial, langfristig werden sie
dringend benötigt. Der Ausschuss begrüßt die in diesem Zusammenhang
existierenden Projekte und stellt fest, dass auf dem Gebiet der Brennstoffzellen-
Energie in den letzten Jahren große technische Fortschritte erzielt worden sind. Bis
zur endgültigen Umsetzung der Antriebstechnik sind allerdings erhebliche
technologische und wirtschaftliche Hürden, insbesondere bezüglich derzeit noch sehr
hoher Kosten, zu überwinden. Nach Einschätzung des Ausschusses verfolgen
Gesetzgeber und Bundesregierung das Ziel, welches sie mit dem Petenten teilen,
ambitioniert und mit Blick auf den gegenwärtigen Stand der Technik in realistischem
Schritttempo.
Vor dem Hintergrund des dargelegten Sachverhaltes empfiehlt der
Petitionsausschuss das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen
teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)


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