Energiewirtschaft - Neubewertung der Rahmenbedingungen der Energiewende

Indiener niet openbaar
Petitie is gericht aan
Deutschen Bundestag
267 Ondersteunend 267 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

267 Ondersteunend 267 in Duitsland

De petitie werd geweigerd

  1. Begonnen 2014
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Dialoog
  5. Beëindigd

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

18-11-2015 16:05

Pet 1-18-09-751-007724

Energiewirtschaft
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 01.10.2015 abschließend beraten und
beschlossen:

Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte. Begründung

Mit der Petition soll erreicht werden, dass die wirtschaftlichen, sozialen und
finanziellen Rahmenbedingungen der „Energiewende" unter technisch-
naturwissenschaftlichen Gesichtspunken neu bewertet und evtl. Konsequenzen
berücksichtigt werden.
Zu dieser Petition, die auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
veröffentlicht wurde, liegen dem Petitionsausschuss 267 Mitzeichnungen und
22 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis gebeten, dass nicht auf jeden
Aspekt gesondert eingegangen werden kann.
Zur Begründung des Anliegens wird ausgeführt, über die Medien werde dem
Bundeswirtschaftsminister folgende Äußerung zugeschrieben: Die Energiewende
stehe kurz vor dem Aus bzw. kurz vor dem Scheitern. Man habe auf allen Feldern
die Komplexität der Energiewende unterschätzt. Das hehre Ziel der dezentralen
Energieversorgung und Energie-Autarkie sei vollkommener Unsinn. Für die meisten
Länder seien wir (die Deutschen) "sowieso Bekloppte".
Mit der Petition wird kritisiert, dass derart drastische Äußerungen nur den Schluss
zuließen, dass die Bundesregierung nicht mehr an die Umsetzbarkeit der
Energiewende glaube. Sie sei von der Realität der physikalischen
Gesetzmäßigkeiten bei der Energieerzeugung und -versorgung eingeholt und
überzeugt worden und bereite nun den Ausstieg aus der sogenannten
Energiewende vor. Diese Abkehr von einem der wichtigsten politischen Ziele habe
kaum abschätzbaren politischen Schaden am Ansehen Deutschlands und horrende
volkswirtschaftliche Verluste zur Folge.

Die Bundesregierung müsse die "Energiewende" im Lichte der Entwicklung der
letzten Jahre neu bewerten (Ausstieg aus der Kernenergie, die Bevorzugung und der
Ausbau der sogenannten erneuerbaren Energien und die Elektrizitäts-
Versorgungssicherheit) und mitteilen, wie eine beständige, kostengünstige und
sichere Energieversorgung sichergestellt werden könne.
Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Haltung
zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
unter anderem unter Einbeziehung seitens der Bundesregierung und des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie angeführter Aspekte wie folgt
zusammenfassen:
Der Ausschuss weist darauf hin, dass sich Deutschland mit der Energiewende
entschlossen hat, seine Energieversorgung grundlegend umzubauen. Ziel ist es,
Deutschland zu einer der energieeffizientesten und umweltschonendsten
Volkswirtschaften der Welt zu machen und dabei gleichzeitig Wohlstand und
Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Im Jahr 2050 soll sich der Stromverbrauch zu
80 Prozent aus erneuerbarer Energie decken und es soll in Deutschland nur noch
halb so viel Energie verbraucht werden wie im Jahr 2008. Im Jahr 2022 soll das
letzte Kernkraftwerk vom Netz gehen. Das Energiekonzept aus dem Jahr 2010 und
die diesbezüglichen Eckpunkte aus dem Juni 2011 bilden für diesen
Transformationsprozess weiterhin die Grundlage. Für eine Neubewertung der
Energiewende, wie sie mit der Petition gefordert wird, besteht derzeit aus Sicht des
Petitionsausschusses kein Anlass. Die politischen Grundsatzentscheidungen für die
Energiewende in Deutschland sind getroffen und werden nach wie vor von einer
großen Mehrheit der Bevölkerung unterstützt.
Mit dem Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft" der Bundesregierung werden die
Umsetzung der Maßnahmen des Energiekonzeptes und die Fortschritte bei der
Zielerreichung bereits kontinuierlich und detailliert überprüft: Welche beschlossenen
Maßnahmen wurden umgesetzt? Welche Wirkung entfalten sie? Und werden die
gesetzten Ziele erreicht - oder muss nachgesteuert werden? Aufgabe des
Monitoring-Prozesses ist es dabei vor allem, die Vielzahl der verfügbaren
energiestatistischen Informationen zu analysieren, zu verdichten und verständlich zu
machen - und so jährlich einen Überblick über den Stand der Energiewende zu
geben.
Alle drei Jahre ergänzt ein zusammenfassender, strategisch ausgerichteter
Fortschrittsbericht der Bundesregierung die jährlichen Berichte. Dieser dreijährliche

Bericht wird nach dem gleichen Verfahren, wie es für den Monitoring Prozess
angewandt wird, erarbeitet. Die mehrjährige Datenbasis tiefergehender Analysen soll
ermöglichen, Hemmnisse verlässlicher zu bewerten und den Bedarf für zusätzliche
Maßnahmen besser einzuschätzen. Der Bericht wurde erstmals im Dezember 2014
vorgelegt.
Begleitet wird der gesamte Monitoring-Prozess zudem durch eine unabhängige
Experten-Kommission. Sie besteht aus vier Mitgliedern: Herrn Prof. Dr. Andreas
Löschel (Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung), Vorsitz; Herrn Prof. Dr.
Georg Erdmann (TU Berlin); Herrn Prof. Dr. Frithjof Staiß (Zentrum für
Sonnenenergie- und Wasserstoff-Forschung) sowie Herrn Dr. Hans-Joachim Ziesing
(Geschäftsführer der AG Energiebilanzen).
Vor dem Hintergrund der Ausführungen vermag der Petitionsausschuss keinen
parlamentarischen Handlungsbedarf erkennen. Er empfiehlt daher, das
Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.Begründung (pdf)


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